1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Signet sachsen.de

Archivwesen

Inhalt

Benutzungshinweise

Wie nutze ich das Staatsarchiv?

Nach § 9 Abs. 1 des Sächsischen Archivgesetzes hat jedermann ein Recht auf Benutzung des Archivgutes, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dieses Recht kann nur nach § 9 Abs. 2 des Sächsischen Archivgesetzes eingeschränkt oder versagt werden. Nähere Bestimmungen zum Verfahren der Archivbenutzung enthält die Sächsische Archivbenutzungsverordnung.

Die Regelbenutzung ist die persönliche Einsichtnahme im Archiv. Dazu werden die betreffenden Unterlagen in den Benutzersälen des Staatsarchivs (Hauptstaatsarchiv Dresden, Staatsarchiv Leipzig, Staatsarchiv Chemnitz, Bergarchiv Freiberg) vorgelegt. Für die Bestellung ist es wichtig zu wissen, dass jedes Archivale eine unverwechselbare Signatur besitzt. Unter Angabe der Signatur des Bestandes, zu dem das gesuchte Material gehört, und der Signatur des Archivales, können die Unterlagen zur Benutzung im Archiv bestellt werden. Wenn die Signaturen der interessierenden Archivalien genau bekannt sind, ist eine schriftliche Vorbestellung per E-Mail sinnvoll (hierbei bitte vollständige Anschrift angeben).

Bei der erstmaligen Benutzung ist im Archiv ein Benutzungsantrag auszufüllen. Damit das Archiv die Identität des Benutzers prüfen kann, muss ein Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Pass oder Führerschein) mitgebracht werden.

Das Staatsarchiv kann auch mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Archivgut erteilen. Eine schriftliche Anfrage per E-mail an eine seiner Abteilungen können Sie hier absenden: Hauptstaatsarchiv Dresden, Staatsarchiv Leipzig, Staatsarchiv Chemnitz, Bergarchiv Freiberg. Bitte geben Sie dabei auch Ihre Postanschrift an. Beachten Sie bitte, dass für Auskünfte Gebühren anfallen können. Dies gilt auch für erfolglose Ermittlungen.

Auf schriftlichen Antrag stellt das Staatsarchiv Reproduktionen wie zum Beispiel Kopien, Filme, audiovisuelle und elektronische Medien her. Die Anfertigung von Reproduktionen mittels privater Technik der Benutzer (Fotoapparate, Scanner) ist nicht gestattet. In begründeten Ausnahmefällen und in beschränktem Umfang kann Archivgut zur Benutzung in ein anderes Archiv versendet werden.

Viele Bereiche der Archivbenutzung (z. B. schriftliche Auskünfte, Anfertigung von Reproduktionen) sind gebührenpflichtig. Die zu entrichtenden Gebühren sind der Sächsischen Archivgebührenverordnung zu entnehmen. Bitte informieren Sie sich vor der Archivbenutzung über ggf. anfallende Gebühren. Die persönliche Einsichtnahme im Archiv ist gebührenfrei.

Damit die im Staatsarchiv verwahrten Unterlagen auch künftigen Generationen zur Verfügung stehen, sind bei der Archivbenutzung besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Die vorgelegten Unterlagen sind bei der Benutzung pfleglich zu behandeln und dürfen nicht beschädigt (z. B. geknickt, beschmutzt) werden. Um die Originale zu schützen, werden Reproduktionen z. B. in Form von Benutzerfilmen vorgelegt. Geschädigtes Archivgut kann nicht zur Benutzung vorgelegt werden.

Bei Forschungsvorhaben zum 20. Jahrhundert sind oft Schutzfristen zu beachten. Schutzfristen führen zu einer Sperrung des Archivgutes für die Benutzung. Dies ist in § 10 Abs. 1 des Sächsischen Archivgesetzes geregelt. Archivgut wird im Regelfall 30 Jahre nach Entstehung der Unterlagen für die Benutzung freigegeben. Unterliegt es Geheimhaltungsvorschriften, verlängert sich die Frist auf 60 Jahre. Diese Schutzfristen gelten aber nicht für Unterlagen, die vor dem 2. Oktober 1990 entstanden sind. Unabhängig davon dürfen personenbezogene Unterlagen erst 10 Jahre nach dem Tod oder, wenn das Todesdatum nicht zu ermitteln ist, 100 Jahre nach der Geburt der entsprechenden Person benutzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen - insbesondere bei wissenschaftlichen Forschungsvorhaben - können die personenbezogenen Schutzfristen herabgesetzt werden. Das Nähere regelt § 10 Abs. 4 des Sächsischen Archivgesetzes.


Marginalspalte

Suche in »Archivwesen«

Kontakt und Organisation

Verweis zu Hauptstaatsarchiv Dresden Verweis zu Bergarchiv Freiberg Verweis zu Staatsarchiv Chemnitz Verweis zu Staatsarchiv Leipzig

Bild: dienststellen

Struktur
Zuständigkeit

Schließungen / Benutzungseinschränkungen

Bild: Benutzersaal

Staatsarchiv Chemnitz
Vom 1. Februar 2012 bis voraussichtlich Januar 2013  bleibt der Lesesaal des Staatsarchivs Chemnitz zur Vorbereitung und Durchführung des Umzugs von der Schulstraße 38 in die Elsasser Strasse 8 geschlossen.

Bergarchiv Freiberg
Die Zufahrt zum Bergarchiv Freiberg ist nach der Sanierung des Schlossplatzes wieder frei. Seit Dezember 2011 ist jedoch die Straßenführung geändert. mehr

Sachgebiet AV-Medien
Die Benutzung der AV-Medien bleibt bis auf Weiteres auf die Erteilung einfacher Auskünfte und die Vorlage bereits vorhandener Benutzerkopien beschränkt.

Führungen

Bild: Archivzentrum Hubertusburg. Foto: Bertram Bölkow

Archivzentrum Hubertusburg
Jeden ersten Mittwoch im Monat jeweils um 13:00 Uhr lädt das Archivzentrum Hubertusburg zu Führungen durch das Haus ein. Treffpunkt ist jeweils im Hof vor dem Eingang des Gebäudes 73. 
Führungen größerer Gruppen bitte unter Tel.: 034364 881-101 oder - 100 individuell anmelden.

Bergarchiv Freiberg
Ab August 2011 bietet das Bergarchiv bis auf Weiteres keine Führungen mehr an.

Archivale im Fokus

Die Freiberger Bergbauland-schaft von Johann Goldberg aus dem Jahr 1727

Bild: Die Freiberger Bergbaulandschaft von Johann Goldberg, 1727 (Ausschnitt)

größer
nähere Informationen

© Sächsisches Staatsarchiv