Ausbildung/Praktika
Ausbildung für den mittleren Archivdienst (Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste)
Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage des
Berufsbildungsgesetzes vom 23.03.2005 und der
Ausbildungsverordnung vom 03.06.1998. Dabei wird die berufliche Qualifikation in der Fachrichtung Archiv ergänzt durch vier weitere Fachrichtungen. Zulassungsvoraussetzung ist mindestens der Hauptschulabschluss. Die Ausbildung zum Fachangestellten dauert drei Jahre. Zwei Drittel der Ausbildungszeit werden im Ausbildungsarchiv, ein Drittel im Blockunterricht von 2 bis 4 Wochen an der
Gutenbergschule Leipzig absolviert. Ausbildungsarchive können Staatsarchive, Stadt- und Kreisarchive, Hochschularchive und andere Archive sein. Für das Sächsische Staatsarchiv bildet das
Staatsarchiv Leipzig Fachangestellte für Medien und Informationsdienste/Fachrichtung Archiv aus. Ein Anspruch auf spätere Einstellung wird durch die Ausbildung nicht begründet. nächste Einstellungstermine: 01.09.2012 / 01.09.2013 / 01.09.2015
Ausbildung für den gehobenen Archivdienst
Diese Fachausbildung erfolgt auf der Grundlage der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Archivdienst im Freistaat Sachsen. Wichtige Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wer das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist und angemessene Fremdsprachenkenntnisse besitzt.Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst beginnt im Oktober jedes dritten Jahres. Er dauert drei Jahre und gliedert sich in eine fünfzehnmonatige praktische Ausbildungsphase, die überwiegend am
Hauptstaatsarchiv Dresden absolviert wird, ein dreimonatiges Fachstudium Verwaltungswissenschaft an der Fachhochschule der sächsischen Verwaltung Meißen und ein anderthalbjähriges Fachstudium Archivwissenschaften an der
Fachhochschule für Archivwesen in Marburg. Einstellungsbehörde ist das Sächsische Staatsministerium des Innern. Ein Anspruch auf spätere Einstellung wird durch die Ausbildung nicht begründet.nächste Einstellungstermine: 01.10.2013 / 01.10.2016
Ausbildung für den höheren Archivdienst
Diese Fachausbildung erfolgt auf der Grundlage der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Archivdienst im Freistaat Sachsen. Die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wer u.a. das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ein Hochschulstudium der Geschichte, Rechtswissenschaft oder anderer für den Archivdienst geeigneter Fachgebiete sowie angemessene Kenntnisse der lateinischen und französischen Sprache nachweist. Die Promotion ist erwünscht.Die im Mai jedes zweiten Jahres beginnende zweijährige Ausbildung für den höheren Archivdienst gliedert sich in einen achtmonatigen praktischen Ausbildungsabschnitt am
Hauptstaatsarchiv Dresden und das fachwissenschaftliche Studium am
Institut für Archivwissenschaft in Marburg. Einstellende Behörde ist das Sächsische Staatsministerium des Innern. Ein Anspruch auf spätere Einstellung wird durch die Ausbildung nicht begründet.nächste Einstellungstermine: 01.05.2012 / 01.05.2014
Praktikum
Wer sich für die Arbeit in einem Archiv interessiert, kann in einem Praktikum erste Kontakte zum Archivwesen knüpfen und erste Berufserfahrungen sammeln. Unter Anleitung erfahrener Archivare werden verschiedene Arbeitsbereiche eines Archives durchlaufen, sowie verschiedene Aufgaben erläutert und geübt, um die Vielseitigkeit des Archivarsberufs kennenzulernen. Praktika sind oft der Einstieg in eine spätere Archivarsausbildung. Die Praktika können von vier Wochen bis zu mehreren Monaten dauern. Nach Abschluss des Praktikums stellt das Archiv eine Praktikumsbescheinigung aus.
Die Praktika eignen sich für Studenten des Studienganges Archiv-Bibiothek-Dokumentation der Fachhochschule Potsdam sowie für Studenten der Geschichtswissenschaft und anderer Disziplinen. Bei Interesse an einem Praktikum können Sie sich an folgende Abteilungen wenden:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Staatsarchiv Leipzig
Staatsarchiv Chemnitz
Bergarchiv Freiberg

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