Aufgaben und Zuständigkeit
Staatsarchiv Leipzig
(©Sächsisches Staatsarchiv)
Das Staatsarchiv Leipzig wurde 1954 als Außenstelle des Landeshauptarchivs Dresden unter der Bezeichnung »Landesarchiv Leipzig« eingerichtet. 1965 wurde es ein eigenständiges Staatsarchiv mit der Bezeichnung »Staatsarchiv Leipzig«. 1995 wurde die Deutsche Zentralstelle für Genealogie in das Staatsarchiv Leipzig eingegliedert. Im gleichen Jahr erhielt das Staatsarchiv einen modernen Zweckbau. Zum 1. Januar 2005 wurde das Staatsarchiv Leipzig mit den Staatsarchiven in Chemnitz, Dresden und Freiberg sowie dem Referat Archivwesen zum »Sächsisches Staatsarchiv« zusammengefasst. Gemäß 2007 erfolgter Änderung des Organisationserlasses vom 13. Dezember 2004 wird das Staatsarchiv Leipzig nunmehr als Abteilung 3 des Sächsischen Staatsarchivs geführt.
Das Staatsarchiv Leipzig gliedert sich in drei Referate:
Organigramm
Referat 31: Zentrale Dienste
Referat 32: Archivgut NW-Sachsen
Referat 33: Deutsche Zentralstelle für Genealogie/Sonderbestände
Das Staatsarchiv Leipzig ist zuständig für die Überlieferung der Gerichte, Behörden und öffentlichen Stellen im Regierungsbezirk Leipzig.




