Aufgaben und Zuständigkeit
Staatsarchiv Chemnitz
(©Sächsisches Staatsarchiv)
1951 wurde das Landesarchiv Glauchau eingerichtet und dem damaligen Landeshauptarchiv Dresden unterstellt. 1984 beschloss das DDR-Innenministerium die Errichtung eines Staatsarchivs in Karl-Marx-Stadt, das 1987 seine Tätigkeit aufnahm. Nach 1990 wurde das Staatsarchiv Chemnitz zu einem regionalen Staatsarchiv ausgebaut. Das Landesarchiv Glauchau wurde ihm eingegliedert. Zum 1. Januar 2005 wurde das Staatsarchiv Chemnitz mit den Staatsarchiven in Dresden, Freiberg und Leipzig sowie dem Referat Archivwesen zum »Sächsisches Staatsarchiv« zusammengefasst. Gemäß 2007 erfolgter Änderung des Organisationserlasses vom 13. Dezember 2004 wird das Staatsarchiv Chemnitz nunmehr als Abteilung 4 des Sächsischen Staatsarchivs geführt.
Das Staatsarchiv Chemnitz gliedert sich in zwei Referate:
Organigramm
Referat 41: Zentrale Dienste
Referat 42: Archivgut SW-Sachsen
Das Staatsarchiv Chemnitz ist zuständig für die Überlieferung der Behörden, Gerichte und öffentlichen Stellen im Regierungsbezirk Chemnitz.




