Erzbischof G[erhard] von Mainz gestattet dem Abt und Konvent zu Volkenroda, die unter deren Patronat stehende wüste Kapelle zu Klein-[= Öster-?]Körner nach Öffnung des Altars (confessione altaris aperta) und Überführung der darin eingeschlossenen Reliquien und der dort bestatteten Toten nach dem dabeiliegenden Klosterhof zu verlegen. Die Einkünfte kann das Kloster, unbeschadet der Rechte des Archidiakons, zum eigenen Nutzen verwenden. In der Pönformel werden u. a. die Apostel Petrus und Paulus und der hl. Martin (Patron der Kapelle?) genannt.
| SP (verloren) an rot-gelben Seidenfäden. |
| Reg.: Dob., Bd. 3, Nr. 2528 (unvollständig). |
| Erfurt |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 00571Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: