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Die Brüder Thilo und Burkhard, Söhne des Ritters Burkhard, genannt von Bodungen (Badungen), bekennen mit Zustimmung ihres Vaters, dass sie zum Ausgleich des Schadens, den Thilo dem Kloster Volkenroda (Volkolderode) an den Gütern in Melre{1} zugefügt hat, mit Abt und Konvent einen durch Dekan Werner des Heiligkreuzsstifts in Nordhausen und Hugo, genannt von Wallrode (Welnrode), vermittelten Vergleich geschlossen haben, der vorsieht, dass sie die vier Hufen im Dorf Hüpstedt (Hupphingestete), die sie vom [thüringischen] Landgrafen zu Lehen haben, dem Kloster bis spätestens zum kommenden Michaelsfest übereignen, wobei sie drei dieser Hufen vom Abt als Lehen zurückempfangen werden, die vierte jedoch mit allen Rechten dauerhaft in den Klosterbesitz übergeben. Die Aussteller geloben, das Kloster künftig nicht mehr zu belästigen, ihm vielmehr den Schutz zukommen zu lassen, der einem Lehnsherren gebührt. - Angekündigt wird - wegen Siegelkarenz der Aussteller - das Siegel ihres Vaters, des Ritters Burkhard von Bodungen (Badungen), ferner die Siegel der Vermittler des Ausgleichs, Werners, Dekans des Heiligkreuzstifts in Nordhausen, und Hugos, genannt von (Welnrode).
10001 Ältere Urkunden
| Archivaliensignatur | 01757 |
|---|---|
| Datierung | 5. Juli 1304 |
Die Brüder Thilo und Burkhard, Söhne des Ritters Burkhard, genannt von Bodungen (Badungen), bekennen mit Zustimmung ihres Vaters, dass sie zum Ausgleich des Schadens, den Thilo dem Kloster Volkenroda (Volkolderode) an den Gütern in Melre{1} zugefügt hat, mit Abt und Konvent einen durch Dekan Werner des Heiligkreuzsstifts in Nordhausen und Hugo, genannt von Wallrode (Welnrode), vermittelten Vergleich geschlossen haben, der vorsieht, dass sie die vier Hufen im Dorf Hüpstedt (Hupphingestete), die sie vom [thüringischen] Landgrafen zu Lehen haben, dem Kloster bis spätestens zum kommenden Michaelsfest übereignen, wobei sie drei dieser Hufen vom Abt als Lehen zurückempfangen werden, die vierte jedoch mit allen Rechten dauerhaft in den Klosterbesitz übergeben. Die Aussteller geloben, das Kloster künftig nicht mehr zu belästigen, ihm vielmehr den Schutz zukommen zu lassen, der einem Lehnsherren gebührt. - Angekündigt wird - wegen Siegelkarenz der Aussteller - das Siegel ihres Vaters, des Ritters Burkhard von Bodungen (Badungen), ferner die Siegel der Vermittler des Ausgleichs, Werners, Dekans des Heiligkreuzstifts in Nordhausen, und Hugos, genannt von (Welnrode).
1 Mehler oder Mehlra.
| Zeugen: | Hermann, Abt des [Zisterzienser]klosters Walkenried; Angelus, Kellerar, und Dietrich, Kämmer des [Zisterzienser]klosters Walkenried; Bruder Rudolf, Mundschenk (pincerna), Mitglied des Franziskanerordens; Kanoniker Heinrich, genannt von Bodungen (Badungen); Hartwig (Hertwico) von Ellrich (Elrich), Bürger aus Nordhausen. |
|---|---|
| Beglaubigungsmittel: | SP des Burkhard von (Badungen), des Dekans des Heiligkreuzstifts in Nordhausen und des Hugo von (Welnrode) jeweils an Pergamentstreifen anhängend. |
| Provenienz: | Volkenoda, Kloster |
| Orginaldatierung: | Tractata autem et ordinata sunt hec iuxta civitatem Northusen in loco qui Rubea Argilla dicitur anno domini M{o} C{o}C{o}C{o} quarto III{o} nonas Iulii. |
| Editionen: | Reg.: ZsVThG, Bd. 6, S. 329. |
| Ausstellungsort: | "Rubea Argilla" bei Nordhausen |
| Sprache: | mlat. |
| Vermerke: | Composicio Tilonis et Borchardi de Badungen super IIII{or} mansis in Hupphingestete (14. Jh.). |
| Beschreibstoff: | Pergament |