Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

20006 Amt Borna

Datierung1511 - 1856
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)40,81
Geschichte der Ämterorganisation

Die Ursprünge der Ämterorganisation liegen in der Einteilung der Markgrafschaft Meißen in Vogteibezirke, die zeitgenössisch als Distrikte bzw. Pflegen bezeichnet wurden. Sie traten an die Stelle der im 10. Jh. als früheste Form der Lokalverwaltung entstandenen Burgwarde. An der Spitze des Distrikts stand der Vogt (advocatus), der als Vertreter des Landesherrn die Verwaltung ausübte und die ihm zustehenden Geld- und Naturalabgaben einzog. Erste schriftliche Zeugnisse über diese Tätigkeit lassen sich im 12./13. Jh. z. B. für Döbeln und Leipzig nachweisen.

Mit dem ausgehenden 15. Jh. wird die Bezeichnung Amt für den Vogteibezirk gebräuchlich, aus dem Vogt wird der Amtmann. Bedingung für den Eintritt in diese Funktion war adlige Herkunft. Der Amtmann war für die juristischen, militärischen und polizeilichen Verwaltungsaufgaben zuständig. Die Finanzverwaltung lag in den Händen des Schössers, einem Angestellten bürgerlicher Herkunft mit entsprechender Bildung. Er galt als Hilfskraft des Amtmanns. Bereits in der ersten Hälfte des 16. Jh. begann der Aufstieg des Schössers zum Leiter des Amtes. Der Amtmann wurde nunmehr als Amtshauptmann bezeichnet, besaß dadurch jedoch keine größeren Befugnisse, sondern übte lediglich die lockere Aufsicht über mehrere Ämter aus. Um 1600 hatte sich selbst diese praktische Funktion erübrigt und der adlige Amtshauptmann wurde endgültig durch den Verwaltungsfachmann aus seiner Position verdrängt und verschwand aus der Amtsverwaltung. Da der bisherige Schösser nun alle Aufgabenbereiche ausfüllte, ging im späten 17. Jh. auch die Bezeichnung Amtmann auf ihn über. Seit Mitte des 16. Jh. stand ihm ein Amtsschreiber (seit dem 18. Jh. auch als Amtsrentverwalter oder Amtsverwalter bezeichnet) zur Verfügung, der im Bereich der Finanzverwaltung tätig war. [01]

Die Tätigkeit der Ämter erstreckte sich nicht auf ein geschlossenes, einheitlich organisiertes Verwaltungsgebiet. Neben den amtssässigen Ortschaften, die landesherrliche Anweisungen durch den Amtmann erhielten und auch ihre Steuern im Amt entrichteten, gab es außerdem zahlreiche schriftsässige Orte und Rittergüter. Diese gehörten nicht in das Amt, sondern empfingen die Anordnungen des Landesherrn direkt aus dessen Kanzlei und waren so dem Einflussbereich des Amtmanns entzogen. Eine weitere Besonderheit stellten die Amtsdörfer und –städte dar, in ihnen war der Landesherr selbst der Grundherr. [02]

Den Ämtern übergeordnet waren seit der Einführung der durch Kurfürst Moritz 1547 erlassenen Kanzleiordnung die Kreishauptleute. Sie standen an der Spitze der neu gegründeten fünf Kreise (Thüringischer, Meißnischer, Kur-, Leipziger und Gebirgskreis), denen jeweils eine bestimmte Anzahl Ämter zugeordnet wurde. Seit 1764 bildeten die "Älteren" Amtshauptmannschaften die Regionalbehörde zwischen Ämtern und Kreishauptmannschaft.

Die Ämter übten grundsätzlich vier Funktionen aus: Einnahme landesherrlicher Steuern (in Geld- und Naturalleistungen), Verwaltung der landesherrlichen Grundherrschaft (z. B. Einforderung von Frondiensten für die Bewirtschaftung landesherrlicher Vorwerke), Ausübung der oberen und niederen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme der schriftsässigen Rittergüter bzw. Städte, die das Recht zur eigenständigen Ausübung der Gerichtsbarkeit besaßen) sowie Sicherung der Truppenversorgung und Stellung eines bestimmten Soldatenkontingents im Kriegsfall. Die letztgenannte Pflicht entfiel durch die Einrichtung eines stehenden Heeres unter August dem Starken.

Einen erheblichen territorialen Zugewinn gab es für die Amtsbezirke im 16. Jahrhundert durch die Angliederung säkularisierten Kirchenbesitzes und die Übernahme von Grundherrschaften durch den Landesherrn. Durch die 1815 auf dem Wiener Kongress gefassten Beschlüsse ging dagegen Territorium verloren. So mussten z. B. die Ämter Schkeuditz und Lützen an Preußen abgetreten werden.

Ende des 18. Jh. erfolgte in den Ämtern eine Trennung der Justiz- und Polizeiangelegenheiten von der Finanzverwaltung, sie gliederten sich in Justizamt mit dem Justizbeamten und Rentamt mit dem Rentbeamten auf. Oberste vorgesetzte Behörde blieb für beide Bereiche das Geheime Finanzkollegium.

Am 7. November 1831 erging die "Verordnung die Einrichtung der Ministerial-Departements und die darauf Bezug habenden provisorischen Vorkehrungen betreffend", die eine Unterstellung der Justizämter unter das Justizministerium festlegte, während die Rentämter in der Zuständigkeit des Finanzministeriums verblieben. [03] Durch diese Regelung wurden die Geschäftsbereiche endgültig voneinander abgegrenzt.

Infolge des Gesetzes "die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 wurden die Justizämter aufgelöst und stellten spätestens 1856 ihre Tätigkeit ein. [04] Die Aufgaben der Justizämter übernahmen die Königlichen Bezirksgerichte und die Gerichtsämter. Die Rentämter übten ihre Tätigkeit noch bis zur Veröffentlichung der "Bekanntmachung, die Aufhebung der Rentämter, die Errichtung von Bauverwalterstellen und Forstrentämtern und die Verwaltung der Intraden betreffend" vom 21. Februar 1865 aus. Danach gingen ihre Aufgaben auf Bauverwaltereien, Bezirkssteuereinnahmen und Forstrentämter über. [05]

Geschichte des Amtes Borna

In der Reihe der Arbeiten zur Geschichte der kursächsischen Ämter hat Borna bisher wenig Beachtung gefunden, sodass Robert Wolframs Chronik der Stadt Borna [06] und die Ausführungen Leo Bönhoffs über die ältesten Ämter der Mark Meißen [07] immer noch die Grundlage der gegenwärtigen Kenntnisse sind.

Das Territorium des späteren Amtes Borna durchlief eine wechselvolle Geschichte. Ab der Mitte des 12. Jahrhunderts bildete es für ein Jahrhundert den nördlichen Rand des pleißenländischen Reichsterritoriums, gelangte danach in markgräflich-meißnischen Besitz. Von 1485 an gehörte es zum ernestinischen Gebiet, bis es durch die Wittenberger Kapitulation 1547 an die albertinische Linie kam. Für 300 000 Taler war das Amt in den Jahren 1698 bis 1722 an Sachsen-Gotha verpfändet. Seit 1784 war das dem Leipziger Kreis zugeordnete Amt Borna eng mit dem Amt Pegau (bis etwa 1827 mitverwaltet) [08] verbunden. Gebietsüberlappungen bestanden auch zu den Ämtern Altenburg, Colditz, Leisnig, Rochlitz und Zeitz in Form von Ex- und Enklaven.

Der Bornaer Amtsbezirk umfasste 5 Städte, 1 Marktflecken und 171 Dorfgemeinden. [09] Amtsunmittelbare Ortschaften waren: Altstadt Borna mit Wenigborna, Breunsdorf, Hainichen (Teile), Hemmendorf, Heuersdorf, Trages (Teile), Wyhra und die Gröbenmühle. [10]

Das Gebäude der Amtsverwaltung lag am Bornaer Markt, im ehemaligen 1656 erworbenen Gasthaus "Zu den 3 Schwanen". Die früheren Vögte und Amtsverwalter hatten ihren Sitz in der innerhalb der Stadt liegenden königlichen Burg, die aber 1450 im sächsischen Bruderkrieg zerstört wurde.

In Folge der Einrichtung des Königlichen Landgerichts Borna stellte das Justizamt am 14. Februar 1854 seine Tätigkeit ein. Seine Aufgaben wurden vom Königlichen Landgericht übernommen, das allerdings bereits 1856 wieder aufgelöst wurde. [11] Zuständige Behörde wurde am ersten Oktober 1856 das Gerichtsamt Borna, das seine Tätigkeit am 4. Oktober 1856 aufnahm. Das Rentamt Borna bestand dagegen noch bis 1865, dann gab es seine Aufgaben an die Bezirkssteuereinnahme Borna ab.

1874 entstanden die Amtshauptmannschaften für die territoriale Verwaltung und 1879 die Amtsgerichte für die Gerichtsbarkeit erster Instanz.

Das ehemalige Gebiet des Amtes Borna ging auf in den Amtshauptmannschaften Borna und Rochlitz, die Exklaven wurden den Verwaltungsterritorien um Gera und Zeitz einverleibt. In Justizangelegenheiten erster Instanz fungierten die Amtsgerichte in Borna, Frohburg, Geithain, Leipzig, Pegau, Penig, Rochlitz und Rötha, ab 1898 auch das Amtsgericht Bad Lausick.

Bestandsgeschichte und -bearbeitung

Nach Auflösung der Ämter 1856 gelangten ihre jahrhundertealten Dokumente an die Nachfolgeinstitutionen: die Gerichtsämter, Amtshauptmannschaften und Amtsgerichte. Die Abgabe der Unterlagen durch die genannten Behörden an das Hauptstaatsarchiv Dresden als Endarchiv kam seit etwa 1900 zögerlich und vermischt mit dem Archivgut der genannten Institutionen zustande. Die Akten der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften wurden im Hauptstaatsarchiv nicht von den Unterlagen der Vorgängerbehörden getrennt, sondern verblieben in Lagerungsgemeinschaften unter der Bezeichnung des entsprechenden Amtsgerichts bzw. der entsprechenden Amtshauptmannschaft.

Die Gerichtsbücher der Ämter gelangten gesondert in das Hauptstaatsarchiv. 1923 erging ein Erlass des Sächsischen Justizministeriums an die Amtsgerichte, der eine Abgabe der Gerichtsbücher an das Hauptstaatsarchiv Dresden empfahl. [12] Die Abgaben durch die Amtsgerichte erstreckten sich von 1923 bis Ende der dreißiger Jahre. Die Gerichtsbücher des Amtes Borna wurden mit den Gerichtsbüchern aus den anderen sächsischen Amtsgerichten zu einem Bestand (12613 Gerichtsbücher) zusammengefasst.

1958 - 1966 wurden die Unterlagen der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften des Leipziger Kreises provenienzgerecht an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben. Hier wurden umfangreiche Provenienzprüfungen an den Beständen vorgenommen und die Akten der Ämter aus dem Schriftgut der Amtshauptmannschaften und Amtsgerichte herausgelöst und als autarke Bestände verzeichnet. Die dabei entstandenen Findkarteien blieben damals ohne innere Ordnung, was eine effektive Benutzung erschwerte. 1980 wurde die Bearbeitung der Bestandsgruppe Ämter wieder aufgenommen, eine innere Ordnung erstellt und die Karteien in Findbücher umgesetzt.

In einem weiteren Arbeitsschritt wurden die Verzeichnungseinheiten sachlich nach einer an den durchgehenden Aufgaben und charakteristischen Archivgutkategorien der Ämter orientierten, aber auch der Auswertung entgegenkommenden Klassifikation gegliedert und gereiht. Die Grundlage für die Gliederung des Bestandes Amt Borna bildete das Schema für den Bestand Amt Leipzig. Wo es sich anbot, wurde zusätzlich nach Orten gegliedert. Die Signaturen der Verzeichnungseinheiten wurden beibehalten. Das 1988 fertig gestellte, maschinengeschriebene zweibändige Findbuch umfasste die Signaturen 1 – 1520. Bei der Übertragung in das Findbuch erfolgten notwendige Ergänzungen im Aktentitel sowie Neuverzeichnungen von noch nicht in den Bestand eingeordneten Akteneinheiten. Dabei wurde häufig ein und dieselbe Akte in verschiedene Sachgruppen aufgenommen, um dem Benutzer das Auffinden zu erleichtern

Vor 2000 wurden einige Akteneinheiten unter den Signaturen 1521 – 1523 nur in die Findkartei des Amtsbestandes eingearbeitet. Weitere Akten mit den Signaturen 1524 – 1527 wurden im Findbuch nachgetragen. Zwischen 2001 und 2008 wurden 49 Akteneinheiten (Nr. 1528 – 1576) provenienzgerecht in den Bestand eingeordnet und in die Datenbank Augias eingegeben. Ein Teil der im Findbuch verzeichneten Akten (Fremdprovenienzen) ist inzwischen virtuell in Beständen von Nachfolgerbehörden verzeichnet.

2009 erfolgte im Rahmen eines DFG-Projektes zur Retrokonversion die Digitalisierung des Findbuches von 1988 in das Verzeichnungsprogramm Augias 7.4 und die Zusammenführung mit den Datensätzen des Nachtrags von 2001 – 2008. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die vorliegenden Angaben wenn möglich präzisiert, dem heutigen Sprachgebrauch angepasst und bei offensichtlichen Fehlern berichtigt. Jede Akte wurde nur einer Sachgruppe der leicht überarbeiteten Klassifikation zugeordnet. Weiterhin wurden Orts- und Personennamen indiziert. Eine Überprüfung der Inhalte anhand der Akten konnte nur im Ausnahmefall, z. B. bei fehlenden Datumsangaben, vorgenommen werden. Das vorliegende Findbuch ist also nur begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand von 1967 bzw. 1988 wider.

Eine – fachlich wünschenswerte – inhaltliche und tief schürfende Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.

2010 erfolgte im Nachgang der Retrokonversion die Eingabe der im Bestand 12613 des Hauptstaatsarchivs Dresden befindlichen 88 Gerichtsbücher des Amtes Borna in das Augias-Verzeichnungsprogramm. Diese waren nach Auflösung der Ämter in die 1879 bzw. 1898 gebildeten Amtsgerichte Borna und Lausick gelangt. Sie wurden nunmehr virtuell in den Bestand Amt Borna eingefügt.

Überlieferungsschwerpunkte

Der Bestand Amt Borna im Staatsarchiv Leipzig umfasst den Zeitraum von 1511 bis 1856, beginnt also relativ spät nach der Entstehung der Ämterorganisation. Eine Aktenführung für den Zeitraum bis 1865 ist auf Grund der bis dahin weiter bestehenden Rentämter möglich. Die frühesten Dokumente für die Bornaer Amtstätigkeit sind ein Gerichtsbuch von 1511 (Sign. 0033), verschiedene Grenzsachen ab 1532 (Sign. 0819) und ein Nachrichtungsbuch von 1589 (Sign. 0758). Die großen Reihen der Protokollbücher beginnen Ende des 16. Jahrhunderts bzw. Anfang des 17. Jahrhunderts und sind bis zur Amtsauflösung fast lückenlos überliefert. Vollkommen fehlen dagegen Aktenrepertorien.

Trotzdem die ältere Schicht im Bestand Amt Borna selbst fehlt, ist der Dokumentenfonds für die frühe Neuzeit und den Übergang in die Neuzeit für die Regional- und Ortsgeschichte, auch für die Agrargeschichte, beachtlich.

Breit überliefert sind die Grundherrschafts- und bäuerlichen Verhältnisse, besonders die Belange der Familie von Einsiedel und ihrer Untertanen. Umfangreich liegen auch Quellen zum Leben der Bürger in Borna, Kohren und Frohburg vor.

Hervorzuheben sind ebenfalls die Unterlagen über die Herausbildung des Handwerks und den Übergang zur industriellen Produktion.

Verweise auf korrespondierende Bestände


20004 Ältere Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises

20005 Ältere Amtshauptmannschaften

Rittergüter des Amtsbezirkes

20058 Königliches Gericht Borna

20084 Gerichtsamt Borna

20598 Stadt Borna (Stadtgericht)

20619 Stadt Pegau


C. Rothe
Oktober 1988



K. Heil
September 2010



[01] Blaschke, Karlheinz, Sächsische Verwaltungsgeschichte, Lehrbrief 3, Fachschule für Archivwesen Potsdam, 1959, S. 36 f.
[02] Ebenda, S. 37 ff.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1831, S. 323 ff.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1855, S. 144 ff.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1865, S. 84 ff.
[06] Wolfram, Robert: Chronik der Stadt Borna. Borna, 1859.
[07] Bönhoff, Leo: Die ältesten Ämter der Mark Meißen. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte 38 (1917), S. 17-45.
[08] Klein, Thomas: Sachsen. In: Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945, Reihe B, Bd. 14, Marburg 1982, S. 146.
[09] Ebenda, S. 146.
[10] HStA-D, 11320 Militärplankammer, Nr. 171, S. 301 (um 1823).
[11] StA-L, 20058 Königliches Gericht Borna, Findbuch S. I.
[12] Groß, Reiner, Gerichtsbücher und Protokolle der sächsischen Lokalbehörden um 1836 im Sächsischen Landeshauptarchiv Dresden. In: Archivmitteilungen, Hrsg. Staatliche Archivverwaltung der DDR, Heft 5, 1963.


Amtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lehnsangelegenheiten.- Ablösungen.- Lokalverwaltung.
Das Amt Borna gelangte nach der Leipziger Teilung 1485 in ernestinischen Besitz, seit der Wittenberger Kapitulation von 1547 besaßen es die Albertiner. Das im Pleißenland liegende Amtsterritorium grenzte an das Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg und war von 1698 bis 1722 dorthin verpfändet. Die Justizverwaltung war eng mit dem Amt Pegau verbunden. 1827 umfasste das Amtsgebiet fünf Städte, einen Marktflecken und 171 Dörfer mit 36 625 Einwohnern. 1854 entstand im Zuge der Verstaatlichung der Patrimonial- und Stadtgerichtsbarkeit das Königliche Landgericht Borna, das die Aufgaben des aufgelösten Justizamts Borna übernahm. Das Rentamt Borna stellte 1865 seine Tätigkeit ein, Nachfolger wurde die Bezirkssteuereinnahme Borna.
  • 2009 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang