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Beständeübersicht

Bestand

13639 Manufakturgericht Meißen

Datierung1740 - 1764
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,40
Manufakturgericht Meißen

Am 23. Januar 1710 erfolgte die öffentliche Bekanntgabe der Gründung der Porzellan-Manufaktur Meißen als "Königlich-Polnische und Kurfürstlich-Sächsische Porzellan-Manufaktur". Die Gerichtsbarkeit über die Angehörigen der Porzellanmanufaktur wurde am 27. November 1726 dem Kreisamt Meißen übertragen. Die als unbedeutend eingestuften Angelegenheiten sollte der Kreisamtmann unter Zuziehung des Vorstehers des technischen Betriebs selber erledigen, bei die Arkanisten betreffenden Angelegenheiten und anderen wichtigen Dingen sollte er jeweils eine Kommission einsetzen.

1754 wurde der Kammerkommissar Justus Lorenz als Gerichtsverwalter des Manufakturgerichts ernannt. Dieses wurde am 13. Mai 1764 aufgehoben, die Jurisdiktion über das gesamte Manufakturpersonal lag wieder beim Kreisamtmann[01] .


Bestandsgeschichte und -verzeichnung

Der Bestand Manufakturgericht Meißen befand sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt und wurde bei deren Auflösung aufgefunden.

Bei der vorliegenden Verzeichnung handelt es sich um eine Übernahme der auf den Akten vorhandenen Titel mit dem Ziel, den Bestand schnell benutzbar zu machen. Eine Konkordanz zu den alten Signaturen befindet sich am Ende des Findbuchs.

[01] 10036 Finanzarchiv, Loc. 41908, Rep. IXb, Lit. A, No. 1, Die Geschichte der Porzellanmanufaktur zu Meißen, ihrer Entstehung und Erweiterung und ihres Umfangs betr., bearbeitet 1828.

Beyer, Uwe: 275 Jahre im Zeichen der Blauen Schwerter. Meißen, 1997 (Meissner Manuskripte. Sonderheft 11)
Nachlassregelungen.- Abwerbung von Arbeitern.- Steuerangelegenheiten.
Am 23.01.1710 erfolgte die öffentliche Bekanntgabe der Gründung der Porzellanmanufaktur in Meißen. Die Gerichtsbarkeit über die Angehörigen der Porzellanmanufaktur wurde am 27.11.1726 dem Kreisamt Meißen übertragen. 1754 wurde der Kammerkommissar Justus Lorenz als Gerichtsverwalter des Manufakturgerichts ernannt. Dieses wurde am 13.05.1764 aufgehoben; die Jurisdiktion über das gesamte Manufakturpersonal lag wieder beim Kreisamt Meißen.

Weitere Angaben siehe 1.5.3 Justiz
  • 2006 | Findbuch / elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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