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Beständeübersicht

Bestand

10697 Gesamtministerium

Datierung(1733 - 1831) 1831 - 1924 (1940)
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)51,70
Geschichte des Registraturbildners
Das Gesamtministerium wurde entsprechend der Verfassung von 1831 ins Leben gerufen und existierte bis 1919, wo es von der Staatskanzlei abgelöst wurde. Es verkörperte die oberste kollegiale Staatsbehörde, die sich aus den Vorständen der Ministerialdepartements zusammensetzte. Für die laufenden Geschäfte lag das Amt des Vorsitzenden beim jeweils dienstältesten Minister.

Das Gesetz- und Verordnungsblatt 1831 weist dem Gesamtministerium folgende Kompetenzen zu:
- Kommunikation mit den Ständen nach § 133 Verfassungsurkunde
- Begutachtung der Gesetze, welche von den einzelnen Ministerien vorbereitet werden, soweit dies nicht dem Staatsrat obliegt
- Klärung von Differenzen zwischen den Ministerien
- Klärung von Beschwerden über einzelne Ministerien auf königliche Weisung
- Beratung über den vom Finanzministerium aufgestellten Staatshaushalt
- Alle wichtigen, nicht nur ein Ministerium betreffenden Angelegenheiten, innere wie auswärtige Verhältnisse betreffende Landesangelegenheiten, insbesondere Bundestagssachen
- Redaktion der Gesetzessammlung des Regierungsblatts
- Speziell vom König zugewiesene Angelegenheiten

Das Gesamtministerium war Organisations- und Rechtsaufsichtsbehörde für
- Geheimes Archiv / Hauptstaatsarchiv
- Oberrechnungsdeputation / Oberrechnungskammer
- Steuer-Kreditkassendeputation zu Leipzig
- Oberverwaltungsgericht

Wesentliche Änderungen im Funktionszuschnitt des Gesamtministeriums hat es – wenn man von den Kompetenzverschiebungen hinsichtlich des Reichs absieht – bis 1919 nicht gegeben. Sein innerer Organisationsgrad war gering. Einziger erkennbarer Funktionsteil ist die Kanzlei. Eine Registraturordnung oder ein Aktenplan sind nicht bekannt.

Bestandsgeschichte und –inhalt
Der Bestand wurde 1919 vom Gesamtministerium dem Hauptstaatarchiv übergeben. 1922 wurden einzelne Akten an die Staatskanzlei zurückgegeben, wo sie teilweise Kriegsverlust wurden.

Der Bestand umfasste bei seiner Ablieferung noch eine Reihe weiterer Akten, die zwischenzeitlich aus ihm herausgelöst und zu eigenen Beständen formiert bzw. in solche eingearbeitet wurden. Dies betrifft:
10695 Staatsrat
10698 Auftrag in Evangelicis
10701 Staatskanzlei
10707 Sächsisches Hauptstaatsarchiv
12881 Genealogica

Umfang
Der Bestand umfasst 51,40 lfm Archivgut

Bestandsbearbeitung und Findmittel
Das vorliegende Findmittel stellt die Retrokonversion eines behördlichen Aktenverzeichnisses aus dem Jahr 1919 mit einem Nachtrag von 1940 dar. Dazu existiert noch ein papierbasiertes fünfbändiges altes Sachregister o. D.

2006/07 wurde das Aktenverzeichnis von der Projektkraft Evi Haß unter Anleitung und Aufsicht von Nils Brübach durchgeführt. Dabei wurden auch die Laufzeiten der Archivalien überprüft, Titel sprachlich modernisiert, Inhalte überprüft und die Akten einer Systematik zugewiesen. Diese war 2004 von den Referendaren Ruben Pons und Mathis Leibetseder erarbeitet worden, die auch Informationen für eine Bestandseinleitung zusammentrugen. 2008 erfolgte durch Michael Merchel eine formale und logische Schlussredaktion. Durch die Retrokonversion ist nunmehr die elektronische Recherche möglich, die auch die Zugänglichkeit der Erschließungsinformationen im Internet einschließt.

Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass der Bestand nicht archivisch erschlossen ist. Der aufmerksame Benutzer wird unschwer feststellen, dass die Systematik und die Zuordnung der Archivalieneinheiten zu ihr noch überarbeitungsbedürftig sind. Auch ist offensichtlich, dass die Verzeichnungsangaben in ihrer Form und Qualität unterschiedlich sind. In der Schlussredaktion wurde versucht, zumindest Aktenserien zusammenzuführen. Eine Ordnung der Akten innerhalb der jeweiligen Systematikgruppen, die eine systematische Suche erleichtern würde, wurde noch nicht vorgenommen. Das Hauptstaatsarchiv legt mit dem Wissen um diesen "Baustellencharakter" die Retrokonversion dennoch seinen Benutzern vor, da es davon überzeugt ist, bereits hiermit die Arbeit mit dem Bestand zu erleichtern. Es bittet bis zu einer archivischen Bearbeitung des Bestands um Nachsicht für mache Unzulänglichkeit.

Benutzungsbeschränkungen
Es sind keine noch zu beachtenden Schutzfristen bekannt.


Michael Merchel
Glühmann, G.: Die Organisation und Funktionsverteilung der sächsischen Staatsministerien. Dresden, 1932
Verfassungssachen.- Gesetzgebungssachen.- Wahlgesetze.- Landtag und Landtagsverhandlungen.- Verwaltungsorganisation und Justizorganisation.- Einzelne Ministerien, Verwaltungsbehörden und Gerichte.- Differenzen zwischen den Ressorts.- Staatshaushalt.- Reichsgesetzblatt.- Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Staatshandbücher.- Presseangelegenheiten.- Änderung der Partikularverfassung und Ablösung der Krone Böhmens in der Oberlausitz.- Deutscher Bund und Norddeutscher Bund sowie Deutsches Reich.- Ordensangelegenheiten.- Bürgerliches Gesetzbuch in Sachsen 1860 bis 1869.- Auswanderungen.- Landrentenbank, Ablösungen und Gemeinheitsteilungen sowie Grundstückszusammenlegungen.- Kirchenwesen und Schulwesen.- Kriegsangelegenheiten und Militärangelegenheiten.- Stiftungen.- Mitglieder des sächsischen Königshauses.- Dienstverhältnisse und Pensionsverhältnisse der Beamten.- Sächsisches Hauptstaatsarchiv.
Das Gesamtministerium wurde entsprechend der Verfassung von 1831 ins Leben gerufen. Es verkörperte die oberste kollegiale Staatsbehörde, die sich aus den Vorständen der Ministerialdepartements zusammensetzte. Für die laufenden Geschäfte lag das Amt des Vorsitzenden beim jeweils dienstältesten Minister. Das Gesamtministerium hatte Gesetzentwürfe zu begutachten, soweit deren Zuständigkeit über ein Fachressort hinausging. Generell wurden Angelegenheiten, die in zwei oder mehreren Ministerien zugleich zu bearbeiten waren, beraten, Differenzen ausgeglichen und Beschwerden, die eine königliche Entscheidung forderten, erörtert. Für den Verkehr zwischen Ständen und König war das Gesamtministerium die vermittelnde Behörde. Die Beratung von Bundestags- bzw. Reichstagssachen, Staatshaushaltplan und Entscheidungen bei der Bevormundung und Erziehung der Kinder des königlichen Hauses sowie die Redaktion des Gesetz- und Verordnungsblattes waren weitere Aufgabengebiete.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
  • 1919, Retrokonversion 2008, Nachtrag 2009 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D. | Sachregister
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