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Beständeübersicht

Bestand

40035 Oberhüttenamt

Datierung1580 - 1957
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)56,84

Bestand enthält auch 9 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

1. Behördengeschichte

Bergbau und Hüttenwesen bilden seit jeher eine Einheit.
Unmittelbar nach der Entstehung des Bergbaus im Erzgebirge machte sich der Bau von Erzwäschen, Pochwerken und Schmelzhütten notwendig, denn das gewonnene Erz musste einer Verarbeitung zugeführt werden.
Zuerst wurden die Aufbereitungsanlagen und Schmelzhütten von den jeweiligen Gruben oft in unmittelbarer Nähe errichtet oder von Unternehmern als Lohnhütten gebaut, in denen eine oder mehrere Gruben ihre Erze verschmelzen ließen.
Anfänglich konzentrierte man sich vor allem auf die Silbergewinnung. Das Silbererz wurde mit Schlägel und Eisen gewonnen, in einfachen Öfen ausgeschmolzen und das so produzierte Blicksilber aufgrund des Bergregals zu einem festen Satz an die landesherrliche Münze gegen Bezahlung abgeliefert. Seit dem ausgehenden 14. Jahrhundert lässt sich außerdem die Verhüttung von Kupfer nachweisen.
Nach dem großen Berggeschrei im Erzgebirge um 1470 kam es zur Errichtung einer Vielzahl von Schmelzhütten. Nachweisen lassen sich beispielsweise in Schneeberg 13, in Annaberg 3 und Buchholz vier Hütten, weitere in Marienberg, Scheibenberg, Glashütte, in Schwarzenberg, Eibenstock und Platten. Mitte des 16. Jahrhunderts sollen allein im Freiberger Revier 46 Hütten in Betrieb gestanden haben. Die Schmelzbetriebe waren auf ein bis maximal zwei Metalle spezialisiert, die meisten auf Silber oder Zinn. Man erzeugte aber auch Kupfer, Blei und Wismut. Daneben existierte im Ost- und mittleren Erzgebirge eine Vielzahl von Eisenhütten. Die Hütten produzierten zwischen 1470 und 1550 mehr als 500 Tonnen Silber und ca. 16.000 Tonnen Zinn. In der Saigerhütte Grünthal wurden zwischen 1568 und 1578 insgesamt 22000 Zentner Schwarzkupfer hergestellt.
Eine Reihe von Berg- , Hütten und Schmelzordnungen - zu nennen wären beispielsweise die Hütten und Schmelzordnung für Freiberg (1556 und 1589), Kurfürst Augusts Eisen- und Hammerordnung (1564) und schließlich die von Kurfürst Christian 1589 erlassene Landesbergordnung - regelten zunehmend und umfassend die mit dem Schmelzwesen verbundenen Sachverhalte. Zugleich dienten sie der Erhöhung des landesherrlichen Einflusses auf das Hüttenwesen.
Mit dem Rückgang des Bergbaus im oberen Erzgebirge Mitte des 16. Jahrhunderts gingen zahlreiche Schmelzhütten ein, andere wurden in landesherrliches Eigentum überführt, so in Freiberg die obere und untere Muldner Hütte und die mittlere Münzbach- oder Erasmushütte. 1663 schließlich wurde auch die 1612 gegründete Halsbrücker Hütte verstaatlicht. Auch in Annaberg, Glashütte, Marienberg und Wolkenstein befanden sich Hütten in kurfürstlichem Besitz.
Landesherrliche Beamte, so vor allem der Zehntner, führten die Kontrolle über die Hütten des jeweiligen Reviers aus. Der Hüttenraiter des jeweiligen Bergreviers war für die fürstlichen Hütten zuständig. 1555 wurde Michael Schönlebe zum Oberhüttenverwalter bestellt und dürfte demzufolge die Oberaufsicht über alle kurfürstlichen Hütten innegehabt haben. Eine eigentliche Landesbehörde in Form eines Oberhüttenamtes unter Direktion der Bergverwaltung kristallisierte sich wahrscheinlich erst Anfang des 17. Jh. heraus. Das Oberhüttenamt bestand neben dem jeweiligen Oberberg- oder Berghauptmann aus dem Oberhüttenverwalter, dem Oberhüttenvorsteher, Oberhüttenraiter, Oberschiedswardein und Oberhüttenmeister sowie weiteren Assessoren und hatte außer der technisch-wirtschaftlichen Oberaufsicht über die Hüttenwerke auch die niedere Gerichtsbarkeit über die Hütten inne. Die behördliche Oberaufsicht und die obere Gerichtsbarkeit lagen weiterhin in den Händen des Oberbergamtes.
Bis zum 18. Jahrhundert vergrößerten sich die Hüttenwerke bei gleichzeitiger Konzentration/Bündelung der Produktion. Zentrum der Hüttenproduktion war Freiberg. Eine Reihe von wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischen Neuerungen im Hüttenprozess garantierten einen kontinuierlichen Schmelzbetrieb und die Erwirtschaftung von Gewinnen.
Am 4. Mai 1710 erließ Kurfürst August I. ein Dekret zur Gründung der Generalschmelzadministration in Freiberg mit dem Ziel einer Zentralisierung des Hüttenwesens durch die Konzentration von Erzeinkauf (zentral von allen Gruben) und Schmelzbetrieb. Die Erze wurden nach einem festgelegten Probierverfahren auf ihren Metallgehalt geprüft und nach festen Taxen bezahlt.
Im 19. Jahrhundert erlebte das Hüttenwesen eine Blüte. Die staatlichen Hüttenbetriebe legte der Fiskus 1825 zu den Hüttenwerken Halsbrücke und Muldenhütten zusammen. Der Aufschwung basierte wesentlich auf der Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Sie fanden ihren Niederschlag im Betrieb des Amalgamierwerkes Halsbrücke (1790 - 1857), dem Einsatz von Steinkohle, neuen Gebläsen, modernen Schmelzöfen- und -verfahren. Die Produktpalette umfasste z.B. Silber, Gold, Blei, Kupfer, Platin, Wismut, Schwefelsäure und Kupfervitriol.
Die zunehmende Einfuhr ausländischer Erze und Schmelzgüter sicherte auch nach Rückgang der Erzlieferungen durch die Freiberger Gruben den Betrieb der Hüttenwerke.
Mit Erlass des Allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868 und gleichzeitiger Auflösung von Berghauptmannschaft und Oberbergamt wurde das Oberhüttenamt selbstständig und übernahm die behördliche und technisch-wirtschaftliche Oberleitung über die fiskalischen Hüttenwerke. Als oberste Instanz in Bergsachen fungierte derzeit das Finanzministerium in Dresden.
1924 erfolgte mit gleichzeitiger Übernahme des Blaufarbenwerkes Oberschlema eine Umbenennung des Oberhüttenamtes in Generaldirektion der staatlichen Hütten- und Blaufarbenwerke und 1940 in Oberdirektion der Staatlichen Hütten- und Blaufarbenwerke. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Oberdirektion aufgelöst und die Staatlichen Hütten- und Blaufarbenwerke als Zweigbetrieb in die Industrieverwaltung 5 eingegliedert.


2. Bestandsgeschichte

Vor der Neuerschließung des Bestandes existierten im Bergarchiv 2 Teilbestände:

OHA (alt, 16. Jh. - 1869) mit ca. 1350 Akteneinheiten. Der Bestand wurde in den fünfziger Jahren vom damaligen Archivar auf dem Boden des Stadt- und Bergbaumuseums und in den Verwaltungsarchiven der Muldner- und Halsbrücker Hütte aufgefunden, 1954 - 1958 übernommen und 1959/60 verzeichnet, mit dem Ergebnis eines maschinenschriftlichen Findbuches auf der Basis der alten Behördenrepertorien (um 1920).

OHA (neu, 1869 - 1946) mit ca. 326 Akteneinheiten. Die Akten wurden zwischen 1960 - 1965 vom Verwaltungsarchiv des VEB Bergbau- und Hüttenkombinat "Albert Funk" an das Bergarchiv abgegeben und zwischen 1968 und 1972 verzeichnet. Es entstand eine Findkartei ohne Gliederung.

Mitte der 1990er Jahre erfolgten umfangreiche Übernahmen aus dem ehemaligen Verwaltungsarchiv des VEB Bergbau- und Hüttenkombinat "Albert Funk". Bei der Bearbeitung der Bestände 40132-1 Hütte Muldenhütten und 40133-1 Hütte Halsbrücke in den Jahren 2003/04 wurde festgestellt, dass sich hier eine größere Anzahl von Akten des Oberhüttenamtes bzw. der Generaldirektion-/Oberdirektion der staatlichen Hütten- und Blaufarbenwerke befanden. Diese Akteneinheiten wurden aus den genannten Beständen herausgelöst und separiert bzw. im Rahmen einer AB-Maßnahme von Frau Barbara Schumann einfach verzeichnet. Diese Aufnahme wurde von der Bestandsbearbeiterin, Frau Claudia Thiel, später klassifiziert bzw. berichtigt und ergänzt.

Im Jahr 2000 kam es bei Revisions- und Umlagerungsarbeiten zur Herauslösung von 10 Akteneinheiten aus dem Bestand 40136-1 Blaufarbenwerk Oberschlema und 3 Akteneinheiten aus dem Bestand 40005 Oberbergamt-Maschinenbaudirektion, die ebenfalls dem Oberhüttenamt zugeordnet werden konnten.

Im Bestand 40136-1 Staatliche und private Blaufarbenwerke, welcher 2003 im Rahmen einer Beständebereinigung zwischen den Staatsarchiven aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden (vorher: 1954 vom Verwaltungsarchiv des VEB Nickelhütte Aue an Staatsarchiv Leipzig) an das Bergarchiv abgegeben wurde, befanden sich ebenfalls 148 Akten der Oberdirektion der staatlichen Hütten- und Blaufarbenwerke Freiberg, die dem Bestand angegliedert wurden.

3. Bearbeitungsbericht

Die Archivalien der verschiedenen Teilbestände waren zwar mit einigem Zeitaufwand (keine Gliederung der Kartei, ungenügende Gliederung im Findbuch) auffindbar, aber es bestand durch teilweise unbefriedigende Titelbildung, fehlende Enthält-Vermerke und mangelnde Datierung ein erheblicher Informationsverlust.

Nachdem bereits im Jahre 2000 eine Reinigung, Neuverpackung und Umsignierung der 2 vorgenannten Teilbestände erfolgt war, entschlossen wir uns 2004 zu einer Neuerschließung unter Zusammenführung aller Teil- und Splitterbestände zu einem Einheitsbestand. Aufgrund der Bedeutung des Bestandes wurde, abgesehen von Serienakten, vorwiegend auf eine erweiterte Verzeichnung orientiert. Die Verzeichnung selbst erfolgte mittels Programm Augias 7.4.
Zu Beginn der Bearbeitung wurde eine Klassifikation aufgestellt, die während des Bearbeitungszeitraumes ständig komplettiert wurde (s. Inhaltsverzeichnis).

Bei der Bewertung des Bestandes kam es zur Kassation von einigen wenigen Doppelstücken auf Akten- und Einzelblattebene.

Soweit erforderlich wurden die Aktentitel dem heutigen Sprachgebrauch angepasst bzw. korrigiert oder neu gebildet. Notwendige Erläuterungen zum Titel wurden in eckige Klammern gesetzt.

Einige wenige Akten wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen für die allgemeine Benutzung gesperrt.
Aus Bestandserhaltungsgründen kam es zur Sperrung einer Reihe von stark geschädigten Akten. Diese wurden in die entsprechende Schadensliste aufgenommen.

Im Ergebnis der Erschließung konnten insgesamt 2398 Akteneinheiten aufgenommen werden.

Der Bestand dokumentiert in umfassender Weise das Hüttenwesen Sachsens in technisch-wirtschaftlicher aber auch sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht im Zeitraum von (1580) 1607 - 1949, also rund 350 Jahre Hüttengeschichte.



Korrespondierende Bestände

40001 Oberbergamt Freiberg
40002 Oberbergamt - Berghauptmannschaft
40005 Oberbergamt - Maschinenbaudirektion
40102-1 Oberdirektion der Erzbergwerke- Allg. Akten
40102-2 Oberdirektion der Erzbergwerke- Risse
40010 Bergamt Freiberg und weitere Bergämter
40095-1 Bergbau- und Hüttenkombinat A.F. - Kombinatsleitung und Stammbetrieb Freiberg
VEB Bleierzgruben und weitere Teilbestände
40024 Landesbergamt Freiberg, verschiedene Teilbestände
40132-1 Hütte Muldenhütten
40132-2 Hütte Muldenhütten- Risse
40133-1 Hütte Halsbrücke
40133-2 Hütte Halsbrücke - Risse
40136-2 Sächsische staatliche und private Blaufarbenwerke, Blaufarbenwerk Oberschlema
40136-1 Sächsische staatliche und private Blaufarbenwerke, Sammelbestand
40061 Freiberger Hüttenknappschaft
40018 Oberzehntenamt Freiberg
40089-1 Revierwasserlaufsanstalt Freiberg
40134-1 Kupferhammer Grünthal - Althammer
10036 Hauptstaatsarchiv Dresden- Finanzarchiv
10851 Hauptstaatsachiv Dresden- Ministerium der Finanzen
33266 Hüttengericht der Antonshütte im Schwarzwassertal

Literatur:

Heucke, Franz: Beiträge zur Freiberger Bergchronik die Jahre 1831 - 1900 umfassend, II. Fortsetzung, in: Beilage zu MFA H. 49, 1914, S. 188 ff.

Scholz, Joachim: Die Muldner Hütten bei Freiberg in Sachsen, in: MFA Heft 76, 77 u. 80, Freiberg 1995, 1996, 1998

Scholz, Joachim: Die Hütten Freibergs, in: Denkmale in Sachsen, Stadt Freiberg, Beiträge,
Bd. II, Freiberg 2003

Schiffner, Carl: Alte Hütten und Hämmer in Sachsen, Freiberger Forschungshefte, D 14,
Berlin 1960

Schütz, Generaldirektor: Die staatlichen Hüttenwerke seit der Einstellung des Freiberger Bergbaues,
in: Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen in Sachsen, Freiberg 1926, S. 75 ff.

Köhler, Alexander Wilhelm: Versuch einer Anleitung zu den Rechten und der Verfassung bey dem Bergbau in Chursachsen und dazu gehörigen Landen, Grundlagen bei Vorlesungen, Freiberg, 1786

Kochinke, Oberhüttenamtsdirektor: Zum 200jährigen Bestehen der staatlichen Hüttenwerke bei Freiberg i. Sa., in: Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen in Sachsen, Freiberg 1910, Teil. A, S. 20 ff.

Die staatlichen Hüttenwerke auf der Erzgebirgischen Ausstellung zu Freiberg 1912, in: Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen in Sachsen, Freiberg 1912, Teil A, S. 52 ff.

Thiel, Ulrich: Von Wasserkraft und Schmelzöfen. Metallhütten im Erzgebirge, in: Das Feuer der Renaissance, Georgius Agricola Ehrung 2005, Schlossbergmuseum Chemnitz, Chemnitz 2005, S. 74 ff.

Thiel, Ulrich: Zur Geschichte des hochmittelalterlichen Hüttenwesens im Erzgebirge und seinem Vorland, in: Lazarus Ercker. Sein Leben und seine Zeit, Tagungsband. Vorträge einer Wissenschaftlichen Konferenz, Annaberg 1994, S. 39 ff.

Merbach, K.: Die Freiberger Hütten, in: Freibergs Berg- und Hüttenwesen, hrsg. durch den Bergmännischen Verein zu Freiberg, II. Auflage, Freiberg 1893, S. 299 ff.


Freiberg, im Januar 2006

Claudia Thiel



Innere Organisation und Geschäftsführung.- Registranden.- Direktorialangelegenheiten.- Bilanzen.- Geschäftsberichte.- Berggerichtsbarkeit.- Bergpolizeiangelegenheiten.- Berg- und zivilrechtliche Streitigkeiten.- Bestallung von Hüttenbeamten.- Medizinalwesen.- Knappschaft.- Löhne.- Soziales.- Stiftungen.- Unglücksfälle.- Ausbildung.- Bergmagazine.- Beschaffung von Rohstoffen.- Verkauf von Hüttenprodukten.- Einführung neuer Techniken und Verhüttungsverfahren.- Maschinenwesen.- Rechnungswesen.- Grundstücke und Gebäude.- Mitgliedschaft in Beiräten und Ausschüssen.- Besuche Fremder auf den Hüttenwerken.- Absendung in fremde Dienste.- Berg- und hüttenmännische Reisen.- Hüttenrauchschäden.- Rekrutierung von Hüttenarbeitern zum Militärdienst.- Eisenbahnbau.- Münzstätte.- Muldenhütten bei Freiberg.- Königliche Antonshütte.- Schrotfabrik Freiberg.
Unmittelbar nach der Entstehung des Bergbaus im Erzgebirge machte sich der Bau von Erzwäschen, Pochwerken und Schmelzhütten notwendig, denn das gewonnene Erz musste einer Verarbeitung zugeführt werden.
Zuerst wurden die Aufbereitungsanlagen und Schmelzhütten von den jeweiligen Gruben oft in unmittelbarer Nähe errichtet oder von Unternehmern als Lohnhütten gebaut, in denen eine oder mehrere Gruben ihre Erze verschmelzen ließen.
Anfänglich konzentrierte man sich vor allem auf die Silbergewinnung. Das Silbererz wurde mit Schlägel und Eisen gewonnen, in einfachen Öfen ausgeschmolzen und das so produzierte Blicksilber aufgrund des Bergregals zu einem festen Satz an die landesherrliche Münze gegen Bezahlung abgeliefert. Seit dem ausgehenden 14. Jahrhundert lässt sich außerdem die Verhüttung von Kupfer nachweisen.
Nach dem großen Berggeschrei im Erzgebirge um 1470 kam es zur Errichtung einer Vielzahl von Schmelzhütten. Nachweisen lassen sich beispielsweise in Schneeberg 13, in Annaberg 3 und Buchholz vier Hütten, weitere in Marienberg, Scheibenberg, Glashütte, in Schwarzenberg, Eibenstock und Platten. Mitte des 16. Jahrhunderts sollen allein im Freiberger Revier 46 Hütten in Betrieb gestanden haben. Die Schmelzbetriebe waren auf ein bis maximal zwei Metalle spezialisiert, die meisten auf Silber oder Zinn. Man erzeugte aber auch Kupfer, Blei und Wismut. Daneben existierte im Ost- und mittleren Erzgebirge eine Vielzahl von Eisenhütten. Die Hütten produzierten zwischen 1470 und 1550 mehr als 500 Tonnen Silber und ca. 16.000 Tonnen Zinn. In der Saigerhütte Grünthal wurden zwischen 1568 und 1578 insgesamt 22000 Zentner Schwarzkupfer hergestellt.
Eine Reihe von Berg- , Hütten und Schmelzordnungen - zu nennen wären beispielsweise die Hütten und Schmelzordnung für Freiberg (1556 und 1589), Kurfürst Augusts Eisen- und Hammerordnung (1564) und schließlich die von Kurfürst Christian 1589 erlassene Landesbergordnung - regelten zunehmend und umfassend die mit dem Schmelzwesen verbundenen Sachverhalte. Zugleich dienten sie der Erhöhung des landesherrlichen Einflusses auf das Hüttenwesen.
Mit dem Rückgang des Bergbaus im oberen Erzgebirge Mitte des 16. Jahrhunderts gingen zahlreiche Schmelzhütten ein, andere wurden in landesherrliches Eigentum überführt, so in Freiberg die obere und untere Muldner Hütte und die mittlere Münzbach- oder Erasmushütte. 1663 schließlich wurde auch die 1612 gegründete Halsbrücker Hütte verstaatlicht. Auch in Annaberg, Glashütte, Marienberg und Wolkenstein befanden sich Hütten in kurfürstlichem Besitz.
Landesherrliche Beamte, so vor allem der Zehntner, führten die Kontrolle über die Hütten des jeweiligen Reviers aus. Der Hüttenraiter des jeweiligen Bergreviers war für die fürstlichen Hütten zuständig. 1555 wurde Michael Schönlebe zum Oberhüttenverwalter bestellt und dürfte demzufolge die Oberaufsicht über alle kurfürstlichen Hütten innegehabt haben. Eine eigentliche Landesbehörde in Form eines Oberhüttenamtes unter Direktion der Bergverwaltung kristallisierte sich wahrscheinlich erst Anfang des 17. Jh. heraus. Das Oberhüttenamt bestand neben dem jeweiligen Oberberg- oder Berghauptmann aus dem Oberhüttenverwalter, dem Oberhüttenvorsteher, Oberhüttenraiter, Oberschiedswardein und Oberhüttenmeister sowie weiteren Assessoren und hatte außer der technisch-wirtschaftlichen Oberaufsicht über die Hüttenwerke auch die niedere Gerichtsbarkeit über die Hütten inne. Die behördliche Oberaufsicht und die obere Gerichtsbarkeit lagen weiterhin in den Händen des Oberbergamtes.
Bis zum 18. Jahrhundert vergrößerten sich die Hüttenwerke bei gleichzeitiger Konzentration/Bündelung der Produktion. Zentrum der Hüttenproduktion war Freiberg. Eine Reihe von wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischen Neuerungen im Hüttenprozess garantierten einen kontinuierlichen Schmelzbetrieb und die Erwirtschaftung von Gewinnen.
Am 4. Mai 1710 erließ Kurfürst August I. ein Dekret zur Gründung der Generalschmelzadministration in Freiberg mit dem Ziel einer Zentralisierung des Hüttenwesens durch die Konzentration von Erzeinkauf (zentral von allen Gruben) und Schmelzbetrieb. Die Erze wurden nach einem festgelegten Probierverfahren auf ihren Metallgehalt geprüft und nach festen Taxen bezahlt.
Im 19. Jahrhundert erlebte das Hüttenwesen eine Blüte. Die staatlichen Hüttenbetriebe legte der Fiskus 1825 zu den Hüttenwerken Halsbrücke und Muldenhütten zusammen. Der Aufschwung basierte wesentlich auf der Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Sie fanden ihren Niederschlag im Betrieb des Amalgamierwerkes Halsbrücke (1790 - 1857), dem Einsatz von Steinkohle, neuen Gebläsen, modernen Schmelzöfen- und -verfahren. Die Produktpalette umfasste z.B. Silber, Gold, Blei, Kupfer, Platin, Wismut, Schwefelsäure und Kupfervitriol.
Die zunehmende Einfuhr ausländischer Erze und Schmelzgüter sicherte auch nach Rückgang der Erzlieferungen durch die Freiberger Gruben den Betrieb der Hüttenwerke.
Mit Erlass des Allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868 und gleichzeitiger Auflösung von Berghauptmannschaft und Oberbergamt wurde das Oberhüttenamt selbstständig und übernahm die behördliche und technisch-wirtschaftliche Oberleitung über die fiskalischen Hüttenwerke. Als oberste Instanz in Bergsachen fungierte derzeit das Finanzministerium in Dresden.
1924 erfolgte mit gleichzeitiger Übernahme des Blaufarbenwerkes Oberschlema eine Umbenennung des Oberhüttenamtes in Generaldirektion der staatlichen Hütten- und Blaufarbenwerke und 1940 in Oberdirektion der Staatlichen Hütten- und Blaufarbenwerke. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Oberdirektion aufgelöst und die Staatlichen Hütten- und Blaufarbenwerke als Zweigbetrieb in die Industrieverwaltung 5 eingegliedert.
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