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Beständeübersicht

Bestand

11173 Sächsisches Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin und Gewerbehygiene

Datierung1940 - 1945
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,15
Anerkennung von Berufskrankheiten.- Bekämpfung der Tuberkulose.
Das Sächsische Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin und Gewerbehygiene wurde am 02.06.1939 als eingetragener Verein gegründet. Durch Verfügung des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 03.05.1941 wurden dem Forschungsinstitut die Rechte einer Körperschaft übertragen. Das Institut hatte die Aufgabe, in gemeinnütziger Weise wissenschaftliche Forschungen und Versuche auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin und der Gewerbehygiene durchzuführen und die Arbeitsergebnisse der Praxis nutzbar zu machen. Nach 1945 kam die wissenschaftliche Forschungstätigkeit wegen fehlender Instrumente und Laboratorien zum Erliegen. Es wurden lediglich Untersuchungen auf der Grundlage alter Gutachten und Röntgenfilme vorgenommen. Das Institut wurde 1954 ohne Liquidation aufgelöst. Die Aufgaben übernahmen das Zentralinstitut für Sozial- und Gewerbehygiene Berlin und die Arbeitssanitätsinspektion / Tuberkulosebekämpfung.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
  • 1968 | Findkartei
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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