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Beständeübersicht

Bestand

11497 Handels- und Gewerbekammer Dresden

Datierung1862 - 1948
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)14,00
Die Industrie- und Handelskammer Dresden hat von 1862-1945 bestanden. Bis 1901 war sie mit der Gewerbe-, bzw. der späteren Handwerkskammer, verbunden und führte daher in diesem ersten Zeitabschnitt ihres Bestehens die Bezeichnung "Handels- und Gewerbekammer". Die Handels- und Gewerbekammern als selbständige Vertretungen von Handel und Gewerbe waren nach § 125 des Gewerbegesetzes vom 15.10.1861 zuständig, dem Ministerium des Innern und den betreffenden Regierungsbehörden als begutachtende sachverständige Organe in Fragen zu dienen, die Handel und Gewerbe des ganzen Landes oder des Bezirkes betrafen. Ihre Mitglieder wurden von Fabrikanten die eine Firma angemeldet hatten sowie allen anderen Kaufleuten und Gewerbetreibenden des Bezirks in indirekter Wahl nach räumlichen Wahlabteilungen auf je 6 Jahre gewählt und aller 3 Jahre zur Hälfte erneuert.
Der vorliegende Bestand, der im November 1942 an das Sächsische Landeshauptarchiv abgegeben wurde, enthält Akten von der Gründung der Kammer im Jahre 1862 bis zum Jahre 1901, in dem die Trennung zwischen Handelskammern und Gewerbekammern vollzogen wurde. Der Inhalt des Bestandes setzt sich aus den Aktenniederschlägen der hauptsächlichsten Abteilungen der Kammer zusammen, unter denen das Verkehrswesen eine besondere Rolle spielte. Bemerkenswert ist auch die Mitwirkung der Kammer auf dem Gebiet der Ausstellungen gewesen. Die Sitzungsprotokolle sowie die Aktenstücke sämtlicher Abteilungen gewähren einen umfassenden Einblick in die damaligen Verhältnisse in der Wirtschaft, deren Interessenvertretung in der Kammerorganisation ihre Zusammenfassung fand.
Berichte der Handels- und Gewerbekammer Dresden. Dresden, versch. Jg. 1863 - 1913

Beiträge zur Statistik des Bezirkes der Handels- und Gewerbe-Kammer Dresden während der ersten fünfundzwanzig Jahre ihres Bestehens 1862 - 1887. Dresden, 1888
Organisation der Kammer.- Verkehrswesen.- Schifffahrt.- Ausstellungen.- Außenhandelswesen und Konsulatswesen.- Soziale und sozialpolitische Angelegenheiten.
Gemäß Gewerbegesetz für das Königreich Sachsen vom 15.10.1861 waren mit Wirkung vom 01.01.1862 Handels- und Gewerbekammern einzurichten. Die Industrie-, Handels- und Gewerbekammern waren dem Ministerium des Innern, später dem Ministerium für Wirtschaft nachgeordnet.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
  • | ohne 7,00 lfm
  • 1953 | Findbuch für 7,00 lfm
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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