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Beständeübersicht

Bestand

13477 Landwirtschaftskammer

Datierung1923 - 1935
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,10
Der Bestand 13477 "Landeswirtschaftskammer Sachsen" wurde vom Sächsischen Staatsweingut/ Sektkellerei Schloss Wackerbarth dem Stadtarchiv Radebeul angeboten, im Juli 2005 in das Sächsische Staatsarchiv Hauptarchiv Dresden übernommen und von Rebekka Gärtner im Rahmen eines Praktikums bearbeitet.


Sachsen war neben der Freien Hansestadt Bremen der erste deutsche Bundesstaat, der seiner Landwirtschaft eine eigene Berufsvertretung gab. Bereits 1850 wurde der Landeskulturrat ins Leben gerufen und 1872 auf gesetzliche Grundlage gestellt. Per Gesetz vom 15.04.1925 erfolgte die Umwandlung in die Landwirtschaftskammer. Ihre Aufgabe bestand darin, die Landwirtschaft im Freistaat Sachsen zu fördern und innerhalb dieses Aufgabenkreises Behörden zu beraten. Der Wirkungskreis erstreckte sich auf alle Zweige der Landwirtschaft (Ackerbau, Wiesen- und Weidewirtschaft, Tierzucht und Milchviehwirtschaft, Forstwirtschaft, mit Ausnahme der staatlichen Forstwirtschaft, Jagd, Gartenbau, Obst- und Weinbau, Imkerei, Fischerei sowie landwirtschaftliche Nebenbetriebe). Die Landwirtschaftskammer setzte sich zusammen aus:

1. 40 Mitgliedern, die von den Wahlberechtigten in allgemeiner, unmittelbarer und geheimer Wahl auf dem Weg der Verhältniswahl nach Maßgabe eines besonderen Wahlgesetzes auf sechs Jahre gewählt wurden;

2. den jeweiligen Vorsitzenden der fünf landwirtschaftlichen Kreisvereine, den sogenannten Kreisdirektionen;

3. je einem durch den Akademischen Senat der Universität Leipzig gewählten Vertreter der landwirtschaftlichen Wissenschaft und der Volkswirtschaftslehre;

4. einem von der Vereinigung der Direktoren und Lehrer an den landwirtschaftlichen Schulen Sachsens aus der Zahl ihrer Mitglieder gewählten Vertreter;

5. einem von den Direktoren der Landwirtschaftlichen Versuchsanstalten aus ihrer Mitte gewählten Vertreter;

6. je einem Abgeordneten der Fachkammern für Forstwirtschaft und für Gartenbau oder deren Stellvertreter;

7. dem von der Landeswirtschaftskammer angestellten Geschäftsführer.

Ihr wichtigstes Organ war die Gesamtsitzung. Nach Außen wurde sie durch den Vorsitzenden (Präsident) oder durch dessen Stellvertreter (Vizepräsident) vertreten. Er bildete mit seinen Stellvertretern und fünf weiteren Mitgliedern, die aus der Mitte der Kammer gewählt wurden, sowie dem Geschäftsführer den Vorstand. Daneben existierten eine erhebliche Anzahl von Ausschüssen zur Bearbeitung von Sondergebieten. Zu diesen Ausschüssen gehörte u.a. auch der Ausschuss für Weinbau.

Das landwirtschaftliche Vereinswesen wurde der Kammer angegliedert, um in ständiger Verbindung zur Praxis zu bleiben. Die Vereine bildeten die ältesten Zusammenschlüsse der Landwirtschaft. Sie erhielten in Sachsen bereits 1849 in den Landwirtschaftlichen Kreisvereinen besondere Stützpunkte. Mit der Errichtung der Landwirtschaftskammer wurden diese Kreisvereine in Kreisdirektionen umgewandelt.

Daneben wurden bestimmte Sondergebiete von Vereinigungen bearbeitet, deren Wirksamkeit sich über das ganze Land erstreckte. Sie standen aber ebenfalls in organischem Zusammenhang mit der Landwirtschaftskammer. Auch diese Landesverbände, zu denen u.a. der Landesverband für Obst- und Weinbau gehörte, waren der Kammer angeschlossen.

Zur Vertretung und Förderung der Landwirtschaft ihres Kreises bestanden die fünf Kreisdirektionen der Landwirtschaftskammer in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Bautzen und Plauen.

Für die Bearbeitung abgegrenzter Gebiete wurden Abteilungen und Beratungsstellen gegründet, denen u.a. auch die Abteilung für Obst und Weinbau angehörte.


Literatur:

-
Landwirtschaftskammer für den Freistaat Sachsen (Hrsg.): Die Landwirtschaftskammer für den Freistaat Sachsen, ihre Einrichtungen und ihr Wirkungskreis, Dresden 1930, hier besonders S. 7-9 und S.15.

Landwirtschaftskammer für den Freistaat Sachsen (Hrsg.): Die Landwirtschaftskammer für den Freistaat Sachsen, ihre Einrichtungen und ihr Wirkungskreis. Dresden, 1930

Jahres- und Tätigkeitsberichte der Landwirtschaftskammer. Versch. Jg. 1900 - 1933
Pachtsachen.- Weinbau.
Mit Gesetz vom 15.04.1925 wurde der bisherige Landeskulturrat in die Landwirtschaftskammer umgewandelt. Ihre Aufgabe bestand darin, die Landwirtschaft im Freistaat Sachsen zu fördern und innerhalb dieses Aufgabenkreises Behörden zu beraten. Der Wirkungskreis erstreckte sich auf den Ackerbau, Wiesen- und Weidewirtschaft, Forstwirtschaft mit Ausnahme der staatlichen Forstwirtschaft, Tierzucht, Fischerei und Fischzucht, Veterinärwesen, Pflanzenbau und Saatzucht sowie Obst- und Weinbau. Am 27.04.1933 verkündete die Sächsische Staatsregierung das Gesetz über die Auflösung der Landwirtschaftskammer für den Freistaat Sachsen.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
  • 2006 | Findbuch / elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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