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Beständeübersicht

Bestand

30462 Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt

Datierung1923 - 1994
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)52,26

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1. Geschichte des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt
Das Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt wurde im Rahmen der Umstrukturierung der staatlichen Verwaltung durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 15. Oktober 1952 gebildet. Es war das oberste Rechtsprechungsorgan im gleichnamigen Bezirk. Es löste die Landgerichte Chemnitz, Plauen und Zwickau ab. Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 17.04.1963 erhielt das Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt die Zuständigkeit für die bislang vom Bezirksarbeitsgericht behandelten Materien. Das Bezirksgericht unterstand dem Obersten Gericht der DDR, seit 1974 dem Ministerium der Justiz. In seine Zuständigkeit fielen die Kreisgerichte des Bezirkes Karl-Marx-Stadt. Die Leitung des Gerichts oblag einem Direktor. Seine Organe waren das Plenum und das Präsidium. Es gab Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Rechtsprechung in erster und zweiter Instanz. Die Richter wurden auf eine Dauer von fünf Jahren vom Bezirkstag gewählt.
Das Gesetz über die Organisation der Gerichte im Freistaat Sachsen vom 30. Juni 1992 bestimmte die Auflösung der Bezirks- und Kreisgerichte und die Neugliederung der sächsischen Justiz. Nachfolger waren die Landgerichte Chemnitz und Zwickau mit Außenstelle Plauen.
Personalstand März 1965: Bezirksgericht: 8 Oberrichter, 4 Inspekteure, 13 Richter
Direktoren: Käthe Maria Bertha Seidler, geb. Giese, geb. 24.10.1914, 1952-1956
Friedrich Heinz Borkmann, geb. 21.7.1913, 1957-1963
Else Klara Kuckoreit, geb. Goller, geb. 01.11.1921, 1963-1981
Gerhard Johannes Hünefeld, geb. 15.08.1935, verst. 1990, 1981-1990


2. Benutzungshinweis
Die Urteilssammlung zu Strafsachen ist an das Landgericht Chemnitz, Abt. Rehabilitierung ausgeliehen. Zur Urteilssammlung der Strafsachen des Bezirksgerichts und von Kreisgerichten gibt es eine maschinenschriftliches Namensverzeichnis.
Als Findhilfsmittel sind außerdem die Abgabeverzeichnisse des Landgerichtes Chemnitz und des Amtsgerichtes Hohenstein-Ernstthal hinzuziehen.


3. Quellen und Literatur
Oberstes Gericht der DDR 1949 - 1990. Bestand DP 2, 2 Teilbände, bearbeitet von Kerstin Schimmeck, Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs Bd. 108, Koblenz 2005.
Bewegungskartei.- Urteilssammlung.- Beschlusssammlung.- Verfahren.- Verwaltungsakten.- Personalakten.- Unterlagen der Zentralbuchhaltung.
Im Rahmen der Umstrukturierung der staatlichen Verwaltung durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 15. Oktober 1952 gebildet, war das Bezirksgericht das oberste Rechtsprechungsorgan im Bezirk. Es unterstand dem Obersten Gericht der DDR, seit 1974 dem Ministerium der Justiz. In seine Zuständigkeit fielen die Kreisgerichte des Bezirkes. Das Gericht wurde von einem Direktor geleitet. Seine Organe waren das Plenum und das Präsidium. Es gab Senate für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Rechtsprechung in erster und zweiter Instanz. Die Richter wurden auf die Dauer von 5 Jahren vom Bezirkstag gewählt. Das Gesetz über die Organisation der Gerichte im Freistaat Sachsen vom 30. Juni 1992 bestimmte die Auflösung der Bezirks- und Kreisgerichte und die Neugliederung der sächsischen Justiz.
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