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Beständeübersicht

Bestand

20575 Rittergut Hainichen bei Roßwein (Patrimonialgericht)

Datierung1587 - 1850
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)8,60
Geschichte des Ritterguts Hainichen

Hainichen lag im Amt Freiberg etwa 25 km nordöstlich von Chemnitz (1843 Amt Nossen, 1856 Gerichtsamt Hainichen, 1875 Amtshauptmannschaft Döbeln, 1952 Landkreis Hainichen, 1994 Landkreis Mittweida, 2008 Landkreis Mittelsachsen). Dem Rechtsrang nach war Hainichen ein altschriftsässiges Rittergut, welches die Ober- und Untergerichtsbarkeit über den Ort besaß. [01] Hainichen wurde als oppidum oder Städtlein bezeichnet, d. h. Hainichen war eine stadtähnliche Siedlung aber ohne Stadtrecht. Stattdessen gehörte Hainichen einem Lehnsherrn, der die Patrimonialgerichtsbarkeit ausübte, die am 1. Februar 1851 an das Königliche Gericht Hainichen überging. Der Lehnsherr hatte auch das Patronat für Hainichen und die eingepfarrten Landgemeinden inne. Der Stadtrat und das Stadtgericht wurden ebenfalls von ihm ernannt. Die städtische Mühle wurde vom Gerichtsherrn als Afterlehn vergeben. [02]

Urkundlich wurde Hainichen erstmals 1276 erwähnt. [03] Der erste namentlich bekannte Besitzer von Hainichen war der Ritter Tilich von Honsberg, der 1283 erwähnt wurde. Die von Honsberg besaßen den Ort auch im 14. Jahrhundert. Anfang des 15. Jahrhunderts waren die von Haugwitz Gerichtsherren auf Hainichen. 1446 kaufte schließlich Hans von Schönberg das Städtlein Hans von Maltiz ab. In der Belehnung von 1486 für Caspar von Schönberg zu Sachsenburg werden "das Städtchen Hainichen mit ihrem Zugehörungen, den Hof und Vorwerk Zschöppichen (Zorscheptenn) … und dem Walde an der Zschopau hinab, nach Mittweida gelegen" aufgeführt. [04] Die von Schönberg behielten den Ort bis zur Abgabe der Patrimonialgerichtsbarkeit.

Nur wenige Jahre nach Hainichen wurde das Rittergut Wingendorf von den von Schönberg erworben, welches mindestens seit dem 16. Jahrhundert immer zusammen mit Hainichen vererbt wurde. Zudem wurden die Patrimonialgerichte von Wingendorf und Hainichen zusammen verwaltet. Der Stadtrat und das Stadtgericht Hainichen übten Teile der unteren Gerichtsbarkeit, vor allem die freiwillige Gerichtsbarkeit, aus. Der andere Teil der Untergerichtsbarkeit, nämlich die Rechtsstreitigkeiten, und die Obergerichtsbarkeit wurden vom übergeordneten Patrimonialgericht wahrgenommen. [05] Hainichen war so eng mit Wingendorf assoziiert, dass im Zusammenhang mit der Einführung der Städteordnung von 1832 in Hainichen explizit festgestellt wurde: "Die Stadt Hainichen ist ein besonderes schriftsässiges Mannlehn und keineswegs Pertinens des Ritterguts Wingendorf." [06] In den Folgejahren lief ein Rechtsstreit zwischen den Kommunalvertretern und Major von Schönberg auf Wingendorf um die Gerichtsverhältnisse in der Stadt. Letztlich stellte das Ministerium der Justiz 1839 die Eigenständigkeit des Patrimonialgerichts Hainichen fest und untersagte die früher gebräuchliche Bezeichnung "Gerichte zu Wingendorf mit Hainichen". Die unübersichtliche Jurisdiktion von Rat, Stadtgericht und Patrimonialgericht wurde ebenso zugunsten von letzterem aufgehoben. [07]

Zu den letzten Gerichtsherren von Hainichen gehörten Friedrich Alexander von Schönberg (1754 – 1803) und Carl Friedrich Maximilian von Schönberg (1777 – 1847), deren Stammsitz Börnichen war. Als die Gerichtsherrschaft 1851 abgegeben wurde, verwaltete die Witwe von Carl Friedrich Maximilian, Maria Caroline von Schönberg, den Besitz für die minderjährigen Söhne.



Bestandsgeschichte und -bearbeitung

Die Unterlagen sind vom damaligen Landeshauptarchiv Dresden in das Staatsarchiv Leipzig gelangt und aus der Lagerungsgemeinschaft des Amtsgerichts Hainichen als Bestand Rittergut Wingendorf (Nr. 1 – 343) gebildet worden. 1965 wurde er mit einer handschriftlichen, grob gegliederten Findkartei erschlossen. 1999 wurden 21 AE provenienzgerecht den Beständen Königliches Gericht Hainichen und Gerichtsamt Hainichen zugefügt, wodurch Fehlsignaturen entstanden sind. Weitere 18 AE (344 – 361) stammten aus den Lagerungsgemeinschaften Amtsgericht Hainichen/ Amtshauptmannschaft Döbeln und wurden zunächst als "Königliches Gericht Hainichen" in einer Findkartei verzeichnet, ehe sie dem Bestand Amt Nossen zugeordnet worden waren. 2013 wurden diese AE provenienzgerecht in den vorliegenden Bestand eingefügt. Der Bestand wurde 2013 im Rahmen einer Retrokonversion in die Augias-Datenbank eingegeben. Zusätzlich wurden ein Orts- und Personenregister erstellt und die vorhandenen Gerichtsbücher im Bestand 12613 virtuell verzeichnet. Im Rahmen der Erschließungsarbeiten wurde die Bestandsbezeichnung überprüft, aus der Gerichtsgeschichte und der ausschließlichen Überlieferung zu Hainichen resultierte die Umbenennung des Bestandes in Rittergut Hainichen.


Überlieferungsschwerpunkte

Die Überlieferung umfasst den Zeitraum von 1587–1850 und 374 AE, einschließlich der 32 virtuell verzeichneten Gerichtsbücher und enthält nur Akten der Patrimonialgerichtsbarkeit von Hainichen. Dabei sind vor allem Unterlagen vom Ende des 18. Und ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vorhanden. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf den Gerichtsprotokollen, der Zivilgerichtsbarkeit und den Nachlassangelegenheiten. Darüber hinaus sind zahlreiche Akten des Patronats, insbesondere Kirchenrechnungen, vorhanden. Die Strafgerichtsbarkeit enthält Untersuchungsakten zur Revolution von 1848/49.



Hinweise für die Benutzung

Die Erfassung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch Orts- und Personenregister erstellt wurden.

Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 20575, RG Hainichen, Nr. (fettgedruckte Zahl).

Hauptstaatsarchiv Dresden:

10051 Kreisamt Freiberg

12613 Gerichtsbücher

Staatsarchiv Leipzig:

20014 Amt Nossen

20065 Königliches Gericht Hainichen

Staatsarchiv Chemnitz:

30612 Grundherrschaft Börnichen

30863 Grundherrschaft Wingendorf b. Flöha

Dr. Carsten Voigt

Dezember 2013


[01] Otto Külz, Nachrichten über Hainichen und nächste Umgebung als Beiträge zu einer Ortschronik, Hainichen 1889, S. 29; August Schumann, fortgeführt von Albert Schiffer, Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungs-Lexikon von Sachsen, Bd. 16, Zwickau 1828, S. 748.
[02] StA-L, 20575 RG Wingendorf, Nr. 330 und 331.
[03] Zur Besitzgeschichte: Külz, Hainichen, S. 10-28.
[04] StA-D, 10080 Lehnhof Dresden, Nr. O 2829.
[05] Külz, Hainichen, S. 31 f.
[06] "Übersicht der bei der Vasallenstadt Hainichen hinsichtlich der Lehns- und Gerichtsherrlichen Verhältnisse bestehenden Verfassung", abgedruckt in: Külz, Hainichen, S. 36-40, Zitat S. 36.
[07] StA-L, 20024 Kreishauptmannschaft Leipzig, Nr. 1145, bes. S. 60 ff. und 83 ff.- Zu den Lehnsverhältnissen s. auch StA-D, 10080 Lehnhof Dresden, Nr. O 2829 und O 2830.
Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Patronat.- Einziehung landesherrlicher Steuern und Zölle.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.
Das altschriftsässige Rittergut Hainichen südlich von Roßwein lag im Territorium des Amts Freiberg, ab 1843 Amt Nossen. Der Gerichtsbarkeit des Ritterguts unterstand das Städtchen Hainichen. Daneben übten Stadtgericht und Rat der Stadt Hainichen zeitweise die Freiwillige Gerichtsbarkeit aus. Das Gut befand sich über Jahrhunderte im Besitz der Familie von Schönberg und wurde meist gemeinsam mit dem Rittergut Wingendorf bei Oederan verlehnt. Am 1. Februar 1851 ging die dem Rittergut zustehende volle Gerichtsbarkeit in der Stadt Hainichen auf das mit gleichem Datum errichtete Königliche Gericht Hainichen über.
  • 2013 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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