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Beständeübersicht

Bestand

13760 Stadt Radeburg, Stadtgericht

Datierung1686 - 1848
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,15
Bestandsgeschichte und Verzeichnung
Das Stadtgericht Radeburg existierte im Hauptstaatsarchiv Dresden als eigener Bestand bisher nur in Form einer Findkartei. Die dazugehörigen Akten befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Stadtgerichte, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt.
Diese Lagerungsgemeinschaft entstand durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden, also vor allem die der Ämter und Grundherrschaften. Diese Ablieferungen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht gelagert und verzeichnet. Die Herauslösung und provenienzgerechte Lagerung der Akten der eigentlichen Amtsgerichte ist seit 1986 abgeschlossen. Die Akten der Ämter, Grundherrschaften, Stadtgerichte, Königlichen Gerichte usw. verblieben hingegen in der Lagerungsgemeinschaft. Die Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte nur in den Findkarteien.

Ziel war es, nun auch diesen Komplex aufzulösen und die Akten nach ihrer Provenienz zu lagern und neu zu verzeichnen. Dazu wurden die Akten des Bestandes Stadt Radeburg, Stadtgericht, zunächst nach der vorhandenen Findkartei aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst. Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich allerdings noch nicht um eine Neuerschließung, sondern um eine Konversion der vorhandenen Findkartei einschließlich Revision der Aktentitel.

Die Gerichtsbücher der Stadtgerichte befinden sich zusammen mit den Gerichtsbüchern anderer Provenienzen in einer weiteren Lagerungsgemeinschaft, deren Entstehung ebenfalls auf die Ablieferungen der Amtsgerichte zurückzuführen ist. Die gesonderte Lagerung kam durch das von den Akten abweichende Format der Gerichtsbücher zustande. Diese Lagerung soll erhalten bleiben, da die Benutzung jahrzehntelang nach den bestehenden Signaturen erfolgte und die vorhandenen Mikrofilme der Gerichtsbücher auch nach diesen Signaturen zu bestellen sind. Außerdem sprechen die genannten lagerungstechnischen Gründe weiterhin für die Erhaltung des jetzigen Zustandes. Verzeichnet sind die Gerichtsbücher im Bestand 12613 Gerichtsbücher. Dieser enthält auch diejenigen der Proveniez Stadtgericht Radeburg. Im Hauptstaatsarchiv Dresden sind sie aus Bestandserhaltungsgründen nur über Mikrofilme benutzbar.

Literatur
Blaschke, Karlheinz, John, Uwe (Mitarb.), Johanek, Peter (Hrsg.): Stadtgrundriß und Stadtentwicklung: Forschungen zur Endstehung mitteleuropäischer Städte. Köln, 1997 (Städteforschung; Reihe A: Bd. 44.). [Kc 966] [01]

Eichler, Ernst (Hrsg.) ; Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.) ; Walther, Hans (Hrsg.) ; Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001, Bd. 2, S. 245. [R 215]

Groß, Rainer: Zur Ausarbeitung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 1. August 1923. Eine kleine Dokumentation. In: Die Stadt als Kommunikationsraum. Beiträge zur Stadtgeschichte vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert. Festschrift für Carl Czok zum 75. Geburtstag. Im Auftr. ... hrsg. von Helmut Bräuer u. Elke Schlenkrich. Leipzig, 2001. S. 347-372. [N 567 cz]

Keller, Katrin: Kleinstädte in Kursachsen. Wandlungen einer Städtelandschaft zwischen Dreißigjährigem Krieg und Industrialisierung. Köln, Weimar, 2001. (Städteforschung. Reihe A. Bd. 55.). [Kc 966]

Keyser, Erich (Hrsg.): Deutsches Städtebuch : Handbuch städtischer Geschichte. Stuttgart, 1941, Bd. 2, S. 194 - 195. [E 90a]

Schlesinger, Walter (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten Deutschlands : Sachsen. Stuttgart, 1965, S. 293 – 294. [H 95m]


[01] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.
Keyser, Erich (Hrsg.): Deutsches Städtebuch : Handbuch städtischer Geschichte. Stuttgart, 1941, Bd. 2, S. 194 - 195

Schlesinger, Walter (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten Deutschlands : Sachsen. Stuttgart, 1965, S. 293 - 294
Grundstücksangelegenheiten.
Die Stadt Radeburg liegt nördlich von Dresden. Radeburg wurde 1289 erstmals als oppidum erwähnt. Eine Ratsverfassung ist seit dem 15. Jahrhundert nachweisbar. Die Obergerichtsbarkeit lag bei der gleichnamigen Grundherrschaft, während der Stadtrat die Erbgerichtsbarkeit inne hatte. Die so genannten Bauerngemeinden in den Vorstädten besaßen eigene Richter.

Weitere Angaben siehe 7. Kommunen
  • 2008 | Findbuch / elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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