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Beständeübersicht

Bestand

21807 Nachlass Siegfried Lösche

Datierung1936 - 1951
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)0,10
Biographische Daten

Eduard Siegfried Lösche wurde am 1. Oktober 1891 als Sohn eines Pfarrers in Groitzsch geboren.[01] Nach vier Jahren Volksschule in Wurzen besuchte er das dortige Gymnasium. Nach der Reifeprüfung studierte S. Lösche Rechtswissenschaft an den Universitäten Freiburg i. B. und Leipzig. Im November 1914 unterbrach sein Einsatz als Soldat in einer Train-Ersatzabteilung das Studium. Wegen einer schweren Erkrankung (Lungenentzündung und Typhus) wurde er am 2. Februar 1915 entlassen, setzte danach das Studium fort und konnte am 17. Januar 1917 in Leipzig die erste Staatsprüfung ablegen. Nur wenige Wochen später, am 13. Februar 1917, wurde er erneut zum Dienst in einem Pionierbataillon eingezogen, welcher am 3. Februar 1918 auf Reklamation des Sächsischen Justizministeriums sein Ende fand. Seine Referendarsausbildung erhielt Siegfried Lösche ab dem 18. Februar 1918 u. a. bei den Amtsgerichten Bad Lausick und Leipzig. Am 9. Juli 1921 bestand er die zweite Staatsprüfung in Dresden und wurde danach als Assessor dem Landgericht Leipzig zugewiesen. Bereits 1922 erhielt er vom damaligen sächsischen Justizminister E. Zeigner den Titel "Landgerichtsrat" verliehen. Am 6. Januar 1923 erfolgte die Eheschließung mit Leonore geb. Weise, der Tochter eines Regierungsbauinspektors.

Nachdem S. Lösche ab 1924 beim Amtsgericht Leipzig tätig war, wurde er mit dem 1. Januar 1927 zum Untersuchungsrichter am Landgericht Leipzig berufen. Seit dem 24. Juli 1931 war er als Untersuchungsrichter sowohl des Oberlandgerichts Dresden als auch des Reichsgerichts tätig, für letzteres vertretungsweise bereits seit 1929. Insbesondere seine hier erbrachten Leistungen bewegten den damaligen Präsidenten des Landgerichts Leipzig, Dr. Wagner, und den Oberreichsanwalt, Dr. Werner, dazu, Anfang Januar 1933 beim sächsischen Justizminister den Antrag auf seine Beförderung zum Landgerichtsdirektor zu stellen. Obwohl dieser Antrag in der Folgezeit mehrfach Wiederholung fand, wurde S. Lösche erst mit dem 1. Januar 1937 zum Landgerichtsdirektor ernannt. Zuvor hatte der Landgerichtspräsident Dr. Lorenz nochmals auf den krassen Widerspruch hingewiesen, daß man Lösche einerseits mit der Verpflichtung zum Ermittlungsrichter beim Volksgerichtshof größtes Vertrauen entgegenbringe, ihn andererseits wegen politischer Unzuverlässigkeit nicht glaubt befördern zu können. S. Lösche selbst führt die Ablehnung in einem 1950 eigenhändig geschriebenen Lebenslauf auf seine frühere Zugehörigkeit zum Republikanischen Richterbund und die Gegnerschaft des späteren Reichsjustizministers D. Thierack zurück.[02]

Seit dem 5. März 1933 fungierte S. Lösche als Ermittlungsrichter beim Reichsgericht, später als Untersuchungsrichter beim Volksgerichtshof. Am 9. November 1939 wurde er an das Sondergericht Freiberg abgeordnet und dort zum Vorsitzenden der 2. Kammer ernannt. Dies ist als Vorstufe seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Sondergerichts I beim Landgericht Leipzig seit dem 15. März 1940 zu betrachten.[03] Diese Funktion hatte S. Lösche bis 1945 inne.
Einerseits stellte Siegfried Lösche als äußerst befähigter, ehrgeiziger Jurist seine Kraft und sein Können in den Dienst der nationalsozialistischen Diktatur, andererseits kollidierten seine menschlichen und religiösen Grundvorstellungen zunehmend mit denen der nazistischen Führung. In der Zeitschrift "Deutsches Recht" schrieb er 1942: "Härte, wo sie hingehört, Milde in solchem Falle wäre Verrat an der Sache unseres Volkes. Verfehlt aber, zu meinen, die härteste Strafe sei immer die richtigste. Die falscheste wird sie sein, dort, wo mehr zerstört wird, als der Volksgemeinschaft gut sein kann".[04] Zeigten sich hier schon Zweifel an der Berechtigung und Notwendigkeit der insbesondere gerade von Hitler in der sog. Richterschelte in der Reichstagssitzung vom 26. April 1942 geforderten bedingungslosen Härte im juristischen Vorgehen, so wird die Kritik ein Jahr später - nach Stalingrad - deutlicher. In einem Brief an den Präsidenten des Oberlandesgerichtes vom 10. August 1943, verfaßt in Reaktion auf die durch S. Lösche erfolgte spontane Zurückweisung des Generalstaatsanwalts während einer Versammlung von Richtern formulierte er: "Ich werde immer dafür eintreten, daß die richterliche Arbeit restlos sauber und unabhängig bleibt und daß in meinem Wirkungsbereich nichts geschieht, was ich vor meinem Gewissen nicht verantworten kann. Eine 'Parteilinie' oder eine bevorzugte Behandlung von Leuten mit guten Beziehungen wird es auf meinem Arbeitsfeld nie geben. Ebensowenig hat meines Erachtens die richterliche Arbeit etwas zu tun mit dem Extrem auf der anderen Seite dem 'Ausmerzen'. Ich sehe in jedem Menschen ein Geschöpf Gottes und werde solchen Forderungen nicht folgen."[05] Daß S. Lösche trotz seiner kritischen Haltung und Bedenken, die ihm noch ein - allerdings nicht zu Ende geführtes - Parteigerichtsverfahren einbrachten, nicht die Kraft fand, sich von diesem verbrecherischen System zu lösen, es dagegen bis zum Schluß an exponierter Stelle stützte, macht die Tragik seines Lebens aus.

Für den 30. Juni 1945 - also noch unter amerikanischer Besatzung - ist die Einlieferung Siegfried Lösches ins Polizeigefängnis Leipzig belegt, wo er bis zum 20. Juli 1945 verblieb. Nach einem entsprechenden Vermerk muß er dann in die Untersuchungshaftanstalt I überstellt worden sein.[06] Auf den 21. Juli 1945 ist die fristlose Entlassung durch die Militärregierung datiert, die am 24. Juli 1945 seiner Ehefrau übergeben wurde. Auf einem ausgefüllten Fragebogen der Militärregierung, dem einige entlastende Dokumente beigefügt wurden, ist als Datum der 25. Juli 1945 vermerkt. Daß S. Lösche sich zu diesem Zeitpunkt in Freiheit befand, läßt sich nicht belegen, ist auch eher unwahrscheinlich. Da sämtliche Dokumente außer dem Fragebogen vor dem Zeitpunkt seiner Verhaftung datiert sind, können diese auch bei Besuchen in der Haftanstalt von der Ehefrau mitgebracht worden sein.[07] Am 30. August 1945 wurde S. Lösche von Leipzig nach Bautzen in die dortige Haftanstalt gebracht und am 17. November 1945 nach dem Lager Mühlberg verlegt.[08] Zwischendurch wurde er immer wieder zu Vernehmungen in Leipzig gebracht, z. B. am 4. Oktober 1945 wegen seiner Tätigkeit am Reichsgericht und 2 Wochen im November 1945.[09] Danach muß er nach eigenen Aussagen noch im Lager Buchenwald inhaftiert gewesen sein, womit spätestens im Frühjahr 1948 zu rechnen ist, da zu diesem Zeitpunkt das Lager Mühlberg aufgelöst wurde.[10] Der erste überlieferte Brief aus dem Zuchthaus Waldheim ist auf den 23. März 1950 datiert. Es ist davon auszugehen, daß S. Lösche zwischen dem 25. Januar und dem 16. Februar 1950 mit einem der Transporte zur Auflösung der Lager Sachsenhausen und Buchenwald nach Waldheim kam.[11] Da ihm im späteren Urteil die Untersuchungshaft ab dem 14. Februar 1950 angerechnet wurde, ist dieses Datum als Tag der Ankunft anzunehmen.[12]

In der Anklageschrift vom 19. Mai 1950 warf man S. Lösche vor, als Landgerichtsdirektor und Vorsitzender der 1. Strafkammer des Sondergerichts in Leipzig aus politischen Beweggründen Verbrechen gegen Opfer und Gegner des Nationalsozialismus begangen zu haben.[13] Konkret wurden ihm die in den Jahren 1932 bis 1933 durchgeführten Untersuchungen gegen den nunmehrigen Minister für Industrie Fritz Selbmann und die Verurteilung eines Fräsers wegen Wehrkraftzersetzung und Rundfunkverbrechens zu vier Jahren Zuchthaus im Jahre 1943 vorgeworfen. Zur Verteidigung führte S. Lösche u. a. an, daß er im Falle des o. g. Fräsers diesen im Gegensatz zur Forderung des Staatsanwalts nach der Todesstrafe eben nur zu vier Jahren Haft verurteilte. Sein Freispruch für Margarete Bothe[14] , die Unterstützung verschiedener Angeklagter, auch Juden, und sein humanes Verhalten gegenüber F. Selbmann brachte er gleichfalls zur Rechtfertigung vor.[15] Daß S. Lösche sich insbesondere bezüglich des letzteren keiner Schuld bewußt war, zeigt die Tatsache, daß er noch im Lager Mühlberg die Hoffnung hatte, dieser würde etwas für seine Freilassung tun.[16] In jedem Falle betonte er, daß von ihm keine Todesurteile wegen politischer Delikte gefällt wurden, sondern nur vier oder fünf wegen Gewaltverbrechen. Das Gericht unterstellte als wahr, "...daß der Angeklagte zufolge seiner strengen religiösen Erziehung im Elternhause nicht als blutrünstiger Richter in der Nazizeit aufgetreten ist und das er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die damalige Auffassung über das Recht, nämlich, dass Recht sei, was dem Staate nützt, mit seiner christlichen Gesinnung und seinem Gewissen in Einklang zu bringen". Vor allem seine Tätigkeit am Sondergericht mache ihn jedoch zum Täter und Beihelfer und seine Beibehaltung der Mitgliedschaft in der NSDAP (seit 1.Mai 1933) zeige sein Einverständnis mit den nationalsozialistischen Verbrechen. Gerade weil er Intellektueller sei und als Christ und Jurist zum logischen und humanen Denken erzogen wurde, sei sein Tun besonders verwerflich. Die Offenheit des Angeklagten während der Verhandlung und die von ihm angeführten, vom Gericht als wahr unterstellten Tatsachen kamen strafmildernd in Betracht. Das Urteil der 9. Großen Strafkammer des Landgerichts Chemnitz vom 20. Juni 1950 stufte Siegfried Lösche nach Befehl 201 in die Gruppe der Hauptverbrecher ein und verurteilte ihn zu 18 Jahren Freiheitsentzug und Vermögenseinzug.[17]

Am 7. Oktober 1951, um 4.20 Uhr, verstarb er im Zuchthaus Waldheim. Als Todesursache wurde auf dem amtlichen Totenschein "Lungen Tbc" angeführt. Mündliche Berichte verweisen darauf, daß S. Lösche einen blinden Mithäftling auf dem Weg zur Ambulanz mit den Worten "Vorsicht, Baumstamm" auf eine Gefahr aufmerksam machen wollte. Da dies während des Sprechverbotes geschah, erhielt er daraufhin verschärften Arrest, was seine ohnehin zerrüttete Gesundheit endgültig zerstörte. Einzelne schriftliche Eintragungen u. a. im Strafbuch belegen dies.[18]

Bestandsgeschichte und -bearbeitung

Am 8. Juli 1997 übergab Frau Anne Lösche in Form einer Schenkung Originaldokumente aus dem Nachlaß ihrer Schwägerin Eleonore Lösche an das Sächsische Staatsarchiv Leipzig. Diese hatte sie von deren Nichte Jutta Weise nach dem Tod von E. Lösche erhalten. Der Entschluß zur Übergabe der Unterlagen an das Staatsarchiv Leipzig ist auf Grund des sehr privaten Charakters der Dokumente, insbesondere der überlieferten Briefe, sehr bemerkenswert und Frau Lösche nach eigener Aussage auch nicht leichtgefallen (Vgl. Anlage: Anmerkungen zum Nachlaß Siegfried Lösche). Neben den von der Nichte Eleonore Lösches erhaltenen Unterlagen wurden desweiteren drei Familienfotos zur Ergänzung übergeben. Weitere Dokumente zu Siegfried Lösche sind im Rahmen des Nachlasses seines Bruders Martin Lösche in das Goethe-Schiller-Archiv Weimar gelangt, wobei diesbezüglich eine Heraustrennung und Eingliederung in den Leipziger Bestand angestrebt wird.

Die übergebenen Unterlagen wurden zunächst noch 1997 verfilmt und restauratorisch behandelt, d. h. vor allem in Folie eingebettet und zu zwei Bänden zusammengefügt. Da die überwiegende Mehrheit der Dokumente von Siegfried Lösche verfaßt wurde und sich die übrigen auch auf ihn beziehen, erfolgte die Bestandsbildung unter seinem Namen, wobei von einem angereicherten Nachlaß gesprochen werden kann. Für die im Juni 1998 realisierte Erschließung erwies sich im Wesentlichen die einfache Verzeichnung unter Hinzufügung der wichtigsten äußeren Merkmale der Dokumente als zweckmäßig.[19] Ein Problem stellte die Gliederung des Bestandes dar, da einige Schriftstücke sowohl zeitlich als auch hinsichtlich des Verfassers nicht klar zu bestimmen waren. Da die Mehrzahl der Dokumente aus der Zeit der Haft S. Lösches stammt, wurde ein entsprechender Gliederungspunkt gebildet, der durch die den verschiedenen Haftanstalten zuzuordnenden Unterlagen in drei Komplexe untergliedert wird. Die nicht näher zu bestimmenden, jedoch augenscheinlich im Umfeld der Haft entstandenen Dokumente bilden einen weiteren Unterpunkt. Die ergänzenden Fotos sowie an die Ehefrau gerichtete, nicht von S. Lösche stammende Briefe wurden dem Gliederungspunkt Familiendokumente zugeordnet.

Überlieferungsschwerpunkte

Neben den 15 Briefen aus der Strafvollzugsanstalt Waldheim an seine Ehefrau Eleonore stellen die 10 Briefe bzw. Kassiber aus dem Lager Mühlberg den wichtigsten Komplex der Überlieferung dar. Da sie auf illegalem Wege das Lager verließen, enthalten sie wesentlich mehr Informationen als die unter die Zensur der Anstalt fallenden Waldheimer Briefe. S. Lösche deutet selbst Möglichkeiten für den Brief- und Päckchentransport von und nach dem Lager an.[20] Die aus Häftlingen gebildete Musikkapelle, der auch der ehemalige Mitarbeiter Lösches, Landgerichtsrat Schöbel, angehörte, bot eine davon mit ihren Auftritten außerhalb des Lagers. Zudem werden auch einzelne Personen im Umfeld des Lagers erwähnt, die den Häftlingen Unterstützung gaben, wodurch auch mehrfache heimliche Besuche der Ehefrau möglich wurden.[21] Die Briefe geben trotz der durch die konkreten Verhältnisse bedingten Kürze auch wichtige, zum Teil deprimierende Details im Lagerleben wider. Aus allen spricht seine tiefe Liebe zu seiner Frau und seine Zuversicht, zu ihr zurückkehren zu können. Zunächst rechnete S. Lösche nur mit einer kurzzeitigen Haft, jedoch schon im Dezember 1945 sah er keinen kurzfristigen Termin der Entlassung mehr.[22] Während aus der Zeit der Inhaftierung in der Untersuchungshaftanstalt Leipzig I, in der Strafanstalt Bautzen und im Lager Buchenwald keine Unterlagen überliefert sind, wird sein Aufenthalt in der Strafvollzugsanstalt Waldheim durch die aller acht bzw. vier Wochen genehmigten Briefe dokumentiert. Die auf Vordrucke geschriebenen, im Umfang auf 15 Zeilen begrenzten Schriftstücke ließen bedingt durch die nachfolgende Zensur von vornherein nur wenige, ganz auf das Private beschränkte Informationen zu. Die dafür auch für den Schreibpartner außerhalb der Anstalt geltenden repressiven Vorschriften einzuhalten, war augenscheinlich nicht einfach, wie die mehrfachen Hinweise Siegfried Lösches über nicht oder nur verstümmelt ausgehändigte Briefe seiner Frau belegen.
Gemeinsam ist allen seinen Briefen aus der Haft die daraus erkennbare tiefe Beziehung zu seiner Frau, die Sorge um sie und seine Zuversicht. Seine stark religiös geprägte Erziehung erleichterte es ihm augenscheinlich, sich unter den gegebenen Umständen zurechtzufinden und andere dabei noch aufzurichten. Symptomatisch dafür scheinen auch die Begleitumstände seines Todes wie oben näher erläutert.

Verweis auf korrespondierende Bestände

Die fragmentarische schriftliche Überlieferung zu Siegfried Lösche innerhalb des Bestandes im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig findet sowohl innerhalb auch außerhalb des Archives seine Ergänzung. Eine wichtige weitere Quelle bildet die im Bestand Landgericht Leipzig existierende Personalakte.[23] Im Bundesarchiv sind weitere umfangreiche Unterlagen vorhanden. Neben einer aussagekräftigen Gefangenenakte wird hier u. a. auch die Personalakte zu S. Lösche aus dem Reichsjustizministerium verwahrt.[24] Im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden existiert der Vorgang zum mit dem Urteil verbundenen Vermögenseinzug.[25]

Der den im Nachlaß Siegfried Lösches vereinigten Archivalien ohnehin zukommende hohe Wert wird durch die Verbindung mit diesen in anderen Einrichtungen überlieferten Dokumenten noch erhöht. Die dadurch mögliche Beleuchtung der Positionen eines in nationalsozialistischen Rechtsstrukturen befangenen Juristen im Prozeß seiner ureigenen Vergangenheitsbewältigung einerseits sowie des Rechtsverständnisses und der konkreten Rechtsausübung durch die Staatsmacht der gerade entstandenen DDR andererseits macht diese Archivalien zu einer wichtigen Bereicherung des Gesamtbestandes.

Volker Jäger

Leipzig 1998


[01] Sämtliche nachfolgenden biographischen Angaben stammen, soweit nicht anders ausgewiesen, aus der beim Landgericht Leipzig überlieferten Personalakte (SächsStAL, LG Leipzig, Nr. 1993).
[02] Bundesarchiv, StVE Brandenburg II, Karton 4386, Lösche, Siegfried.
[03] Vgl. Manfred Unger, Zu Entwicklung und Struktur der Leipziger Sonderjustiz 1940-1945, in: Nationalsozialismus und Region = Hannoversche Schriften zur Regional- und Lokalgeschichte, hg. von Marlis Buchholz, Claus Füllberg-Stolberg u. Hans-Dieter Schmid, Bd. 11, S. 227 ff.; derselbe, Die Leipziger Sondergerichte 1940-1945 und der Volkswiderstand in Westsachsen, in: Hans-Dieter Schmid (Hg.), Zwei Städte unter dem Hakenkreuz. Widerstand und Verweigerung in Hannover und Leipzig 1933-1945, Leipzig 1994, S. 178-196.
Siehe desweiteren Friedrich-Christian Schröder/Jens-Uwe Lahrtz, Die nationalsozialistischen Sondergerichte in Sachsen 1933-1945, in: Justiz, Juristen und politische Polizei in Sachsen 1933 bis 1945, Schriftenreihe des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, Bd. 6, Dresden 1996, S. 66-108.
[04] Siegfried Lösche, Sondergerichtsbarkeit in Sachsen, in: Deutsches Recht, 1942, S. 169 ff.
[05] SächsStAL, LG Leipzig, Nr. 1993.
[06] SächsStAL, PP-S 8532, Nr. 4926.
[07] SächsStAL, Siegfried Lösche, Nr. 2.
[08] SächsStAL, Siegfried Lösche, Nr. 3.
[09] SächsStAL, Siegfried Lösche, Nr. 4.
[10] Bundesarchiv, StVE Brandenburg II, Karton 4386, Lösche, Siegfried. Siehe auch: Internierungspraxis in Ost- und Westdeutschland nach 1945, hg. von Renate Knigge-Tesche, Peter Reif-Spirek und Bodo Ritscher, Erfurt 1993, S. 74.
[11] Vgl. Wolfgang Eisert, Die Waldheimer Prozesse, München 1993, S. 27.
[12] Bundesarchiv, StVE Brandenburg II, Karton 4386, Lösche, Siegfried.
[13] Ebenda. Zu Hintergründen und Ablauf der Waldheimer Prozesse vgl. Wolfgang Eisert, a. a. O.; dort befinden sich auch ausführliche Literaturhinweise.
[14] http://saebi.isgv.de/biografie/Margarete_Bothe_(1914-1945).
[15] Das Urteil gegen den Fräser und der Freispruch für M. Bothe ist belegt. Im übrigen ist die Quellenlage sehr lückenhaft, so daß Urteile S. Lösches im einzelnen kaum noch greifbar sind.
[16] Vgl. SächsStAL, Siegfried Lösche, Nr. 13.
[17] Bundesarchiv, StVE Brandenburg II, Karton 4386, Lösche, Siegfried.
[18] Vgl. Anne Lösche, Anmerkungen zum Nachlaß Lösche. Siehe auch Bundesarchiv, StVA Brandenburg II, Karton 4360.
[19] Orientierungen gaben dabei die Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen, Berlin 1997.
[20] SächsStAL, Siegfried Lösche, Nr. 15.
[21] Ebenda.
[22] SächsStAL, Siegfried Lösche, Nr. 5.
[23] SächsStAL, LG Leipzig, Nr. 1993.
[24] Siehe Anm. 16 und 17; desweiteren im Zwischenarchiv Dahlwitz-Hoppegarten, ZAVI 2558 A.2, ZBII 2234 S. 22 und aus dem Bestand R 22 Pers., Reichsjustizministerium, 67030.
[25] SächsHStAD, Landesregierung Sachsen, Min. des Innern, Nr. 4600.
Ernennungsurkunde zum Landgerichtsdirektor.- Briefe aus der Haft im Polizeigefängnis Leipzig, dem Lager Mühlberg und der Strafvollzugsanstalt Waldheim an die Ehefrau.
Siegfried Lösche wurde am 1. Oktober 1891 in Groitzsch geboren. Er studierte an den Universitäten Freiburg i. B. und Leipzig Rechtswissenschaften. 1927 wurde er zum Untersuchungsrichter beim Landgericht Leipzig berufen. Lösche trat am 1. Mai 1933 der NSDAP bei. Seit 1933 fungierte er als Ermittlungsrichter beim Reichsgericht, später als Untersuchungsrichter beim Volksgerichtshof. 1937 folgte seine Ernennung zum Landgerichtsdirektor beim Landgericht Leipzig. Von 1940 bis 1945 war er Vorsitzender des Sondergerichts I beim Landgericht Leipzig. Im Juni 1945 wurde Lösche, der in den Jahren 1932/33 an den Untersuchungen gegen Fritz Selbmann beteiligt war, verhaftet und ins Polizeigefängnis Leipzig gebracht. Lösche äußerte im internen Kreis zumindest seit 1943 Zweifel an der NS-Justiz. Am 20. Juni 1950 wurde Lösche vom Landgericht Chemnitz als "Hauptverbrecher" des NS-Systems zu 18 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Am 7. Oktober 1951 starb er an den Folgen einer Tuberkulose.
  • 1998 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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