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Beständeübersicht

Bestand

40009 Abrechnungsbüchel

Datierung1707 - 1926
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)0,77
Vorwort

1. Die Abrechnungsbüchel

Abrechnungsbüchel, auch als Lohnbüchl, Anforderungsbüchl oder Forderungsbüchl bezeichnet, entstanden aus dem Direktorialsystem des sächsischen Bergbaus, das bis 1869 bestand. Das Eingreifen des Staates bedeutete für die Bergleute strikte Reglementierung ihres Arbeitsalltags, aber auch Schutz gegen willkürliche Ausbeutung durch die privaten Betreiber. Um unter den verschiedenen Gruben Einheitlichkeit in der Entlohnung sicherzustellen, kontrollierten die Bergämter die Arbeitszeiten und die Entlohnung der Bergleute.
Hierzu dienten die Abrechnungsbüchel, vorgedruckte kleine Hefte im Format 10 x 16,5 cm, in die der Name der Grube, die Forderung des Lohnempfängers und eventuell Quartal und Datum der Auszahlung eingetragen wurden. Zuweilen wurden auch die Stufen der Beschäftigung, die sich vom Scheidejungen bis zum Schichtmeister erstreckten und für die bestimmte Lohnsätze festgesetzt waren, im Heft vermerkt. Ferner dienten die Abrechnungsbüchel der Wirtschaftsführung, auf deren Grundlage an die Gruben erbrachte Leistungen wie Materiallieferungen und ärztliche Dienste abgerechnet wurden.

Nach der Landesbergordnung Kurfürst Christians I. von 1589 wurde der zehnte Teil des Ausbringens einer Grube im kurfürstlichen Zehntamt abgeliefert und vom Zehntner verwaltet. Aus diesem Zehnten (bzw. bei fehlenden Ausbringungen aus den Zubußen der Kuxbesitzer) wurde der Lohn der Bergleute bezahlt. Die Auszahlung der Lohngelder erfolgte durch den Schichtmeister, dem die Buchführung über alle Ausgaben oblag. Die Bergleute sollten quartalsweise entlohnt werden und ihren Lohn persönlich in Empfang nehmen. Eine Entlohnung in Naturalien war verboten. Erschien der Bergmann zum festgesetzten Termin der Lohnauszahlung nicht, ging ihm der Lohn verloren.

Eine königliche Resolution aus dem Jahr 1709 bestätigte diese Regelungen und setzte - entgegen der Gewohnheit, die Löhne in den Wohnungen der Schichtmeister auszuzahlen - das Bergamtshaus als Auszahlungsort fest. Als Termin wurde der Samstag um neun Uhr morgens festgesetzt (von Ostern bis Michaelis acht Uhr), um den Bergleuten das Einkaufen auf dem Markt zu ermöglichen. An den strikt geregelten Auszahlungsmodalitäten änderte auch das Allgemeine Berggesetz von 1868 (§ 79), mit dem das Direktorialsystem endete, nichts.

Die Überlieferung der Abrechnungsbüchel setzt im frühen 18. Jahrhundert ein und reicht bis 1844. Bei 40010-2 Nr. 1307 handelt es sich um die Bestätigung einer Lieferung aus dem Jahre 1707. Form und Bezeichnung dieser Abrechnungsunterlagen wurde durch eine "Nachricht" des Oberbergmeisters Christian Wilhelm Friedrich Schmidt vom 7. April 1792 festgelegt. Danach wurde ein solches Abrechnungsbüchlein dem Bergarbeiter zu Beginn eines Quartals mit einem Stempel des Bergamtes autorisiert und unentgeltlich ausgehändigt.
Um die Höhe der Forderungen kontrollieren zu können, sollte der Schichtmeister von den noch offenen Zahlungen Registerauszüge anfertigen und diese zur allgemeinen Einsicht auf dem Zechenhaus bereithalten.

Abrechnungsbüchel mit offenen Lohnforderungen konnten von den Bergleuten auch veräußert werden und somit als Wechsel dienen. Dabei durfte jedoch der Name des Anspruchsberechtigten, auf den das Dokument ausgestellt war, nicht verändert werden. Die Auszahlung der Forderung hatte an den Inhaber des Büchels zu erfolgen, weswegen bei Verlust auch keine Zweitexemplare gefertigt werden konnten. Abrechnungsbüchel mit offenen Forderungen, deren Auszahlung nicht absehbar war, wurden beim Bergamt deponiert.

Nach Auflösung der Bergämter im Jahre 1869 erfolgte beim Landesbergamt eine Erfassung der vom Bergamt Freiberg übernommenen Büchel und 1870 wurde begonnen, die Angaben mit den im Schloss Freudenstein gelagerten Grubenregistern zu vergleichen, um festzustellen, welche Forderungen noch bestanden. Dabei stellte sich heraus, dass die Angaben und auch die Namen in den Bücheln und Registern teilweise recht unterschiedlich waren. Diese aufwändige Arbeit wurde nicht weitergeführt und es sollte eine Herausgabe an die Berechtigten erfolgen.
An deren Ermittlung bestand kein bergamtliches Interesse und im Dezember 1870 traf das Finanzministerium die Entscheidung zur Abgabe an die jeweiligen örtlichen Verwaltungsbehörden, das waren hauptsächlich die Stadt Freiberg und das Gerichtsamt Brand, da diesen "die Wahrnehmung der Interessen ihrer ortsangehörigen Bergarbeiter viel näher gestellt" wurde.
Nach der Ablehnung des Stadtrates Freiberg, die Abrechnungsbüchel anzunehmen, wurde im März 1871 entschieden, die verbliebenen Büchel den im alten Registerarchiv aufbewahrten Zechenregistern der jeweiligen Gruben beizulegen.


2. Bearbeitungsbericht

Die Abrechnungsbüchel wurden bei der Sortierung der Zechenregister des Bergamts Freiberg aufgefunden und von diesen separiert.

Eine Verzeichnung erfolgte im März 2000. Dabei wurden folgende Angaben mittels der Archivsoftware Augias aufgenommen:

- Name des Bergarbeiters / Bei der Aufnahme der Namen handelt es sich größtenteils um Bergarbeiter. Soweit andere Berufsbezeichnungen ersichtlich waren, wurden diese dem Namen beigefügt. (z.B. Schichtmeister, Lieferant)

- Name der Grube, an welche der Bergarbeiter Forderungen stellte

- alte Nummer des Abrechnungsbüchels

- zeitlicher Umfang

Vor der Verzeichnung wurden diese Abrechnungsbüchel gereinigt und danach 50-stückweise in säurefreies Papier und in Archivschachteln verpackt.
Das Bestandskürzel BA-F/Abr.B. wurde auf jedes Abrechnungsbüchel mit laufender Nummer aufgetragen.

Es handelt sich bei dieser Verzeichnung um 1324 Arbeitsabrechnungsbüchel von 47 Gruben.


Freiberg, Mai 2004
Bärbel Böhme
Andreas Erb
A. Henry Zimmermann

Lohn-, Anforderungs- oder Forderungsbüchel von 47 Gruben des Freiberger Bergreviers.
Abrechnungsbüchel, auch als Lohnbüchl, Anforderungsbüchl oder Forderungsbüchl bezeichnet, entstanden aus dem Direktorialsystem des sächsischen Bergbaus, das bis 1869 bestand. Das Eingreifen des Staates bedeutete für die Bergleute strikte Reglementierung ihres Arbeitsalltags, aber auch Schutz gegen willkürliche Ausbeutung durch die privaten Betreiber. Um unter den verschiedenen Gruben Einheitlichkeit in der Entlohnung sicherzustellen, kontrollierten die Bergämter die Arbeitszeiten und die Entlohnung der Bergleute.
Hierzu dienten die Abrechnungsbüchel, vorgedruckte kleine Hefte im Format 10 x 16,5 cm, in die der Name der Grube, die Forderung des Lohnempfängers und eventuell Quartal und Datum der Auszahlung eingetragen wurden. Zuweilen wurden auch die Stufen der Beschäftigung, die sich vom Scheidejungen bis zum Schichtmeister erstreckten und für die bestimmte Lohnsätze festgesetzt waren, im Heft vermerkt. Ferner dienten die Abrechnungsbüchel der Wirtschaftsführung, auf deren Grundlage an die Gruben erbrachte Leistungen wie Materiallieferungen und ärztliche Dienste abgerechnet wurden.
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