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Staatsarchiv Chemnitz

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9. Wirtschaft

Im Zuge der Organisation der volkseigenen Industrie entstanden in Sachsen im Juni 1946 zur Leitung der zugehörigen Betriebe Industrieverwaltungen, die der Hauptverwaltung der landeseigenen/volkseigenen Betriebe des Ministeriums für Wirtschaft und Wirtschaftsplanung unterstanden und die bis zum Sommer 1948 existierten. Im Juli 1948 wurden auf der Grundlage des Befehls Nr. 76 der SMAD Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) geschaffen. Das waren einmal die zentral geleiteten VVB (Z), die den Hauptverwaltungen der Deutschen Wirtschaftskommission unterstanden, und zum anderen die VVB auf Landesebene (L), die den Wirtschaftsministerien der Länder unterstellt waren. Nach Gründung der DDR kam es zur Reorganisation der volkseigenen Industrie. Mit Verordnung vom 22. Dezember 1950 wurden unter anderem die Auflösung der VVB der Länder und die Neubildung branchenspezifischer Vereinigungen Volkseigener Betriebe ohne Verwaltungsrat angeordnet. Ihnen kam eine Mittlerfunktion zwischen den Hauptverwaltungen der Industrieministerien und den einzelnen VEB zu. Sie sollten die „Verwirklichung rationeller und planmäßiger Produktion, die Sicherung der Rentabilität und die Entwicklung der in der Vereinigung zusammengefassten volkseigenen Betriebe im Interesse des gesamten Volkes“ gewährleisten. Zudem oblag ihnen die Verwaltung der Treuhand- und Verwaltungsbetriebe mit überregionaler Bedeutung. Besonders wichtige VEB unterstanden jetzt als so genannte D-Betriebe direkt den Hauptverwaltungen; Betriebe mit geringerer Bedeutung übergab man den Einrichtungen der örtlichen Industrie. Mit der Verordnung des Ministeriums des Innern über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft vom 20. März 1952 wurde die Ablösung der Vereinigungen Volkseigener Betriebe durch „Verwaltungen“ beschlossen. Diese waren keine selbstständigen juristischen Personen mehr. Zudem ging die Verwaltung produktionswichtigster Betriebe mit ausländischer Beteiligung, die bisher ebenfalls der VVB oblegen hatte, auf die Betriebsleiter über. Die 2. Durchführungsbestimmung vom 7. April 1952 legte im Detail fest, dass fortan die VEB selbständig steuerpflichtig und verantwortlich für Rechnungswesen, Finanzpläne und Bilanzierung waren. Die Verwaltungen volkseigener Betrieben sollten Erstellung und Einhaltung der Pläne überwachen, Nettogewinne einziehen und Umlaufmittel verwalten. Ihre Zahl ging bis 1958 stark zurück. Das zweistufige Leitungssystem, d. h. die unmittelbare Unterstellung der Betriebe unter eine Hauptverwaltung, setzte sich immer mehr durch. Parallel dazu unterstanden einigen Hauptverwaltungen, vor allem im Bereich der Leichtindustrie, Industriezweigleitungen (IZL). In Durchführung des Gesetzes über die Vervollkommnung und Vereinfachung des Staatsapparates der DDR vom 11. Februar 1958 wurden die Industrieministerien aufgelöst. Die industriellen Planungs- und Leitungsprozesse wurden bei der Staatlichen Plankommission konzentriert, deren Fachabteilungen nun zur operativen und produktionsnahen Anleitung der VEB und Kombinate erneut Vereinigungen Volkseigener Betriebe unterstellt waren. Die Leitung der nicht zentral unterstellten Betriebe übernahmen die Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke. Die Zusammenfassung und Zuordnung von Betrieben zu VVB geschah in der Weise, dass Unternehmen mit gleicher Produktion bzw. mit aufeinander folgenden Produktionsstufen oder aber gemischter Produktion in einer VVB zusammengefasst wurden. Stellung und Aufgaben der VVB wurden durch die Verordnungen vom 28. März und 27. August 1973 bestimmt. Im Zuge der Kombinatsbildung Ende der 70er Jahre erübrigte sich die bislang von den zwischengeschalteten VVB praktizierte Leitungsform. Daher kam es zur Auflösung von VVB in großem Umfang. Anfang der 80er Jahre bestanden nur noch einige VVB im Bereich des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Volkseigene Industriekombinate existierten in der DDR vereinzelt bereits in den 50er Jahren. Ihre Zahl blieb allerdings begrenzt und belief sich auch in den 60er Jahren nur auf knapp fünfzig. Erst 1978/79 erfolgte der Zusammenschluss der Betriebe der Industrie und des Bauwesens zu Kombinaten mit wirtschaftsleitender Funktion in großem Umfang. Neben zentral geleiteten Kombinaten existierten seit 1981 auch bezirksgeleitete Kombinate. Ein Kombinat konnte an Stelle der VVB die Aufgabe einer Industriezweigleitung übernehmen. Dadurch kam es in einzelnen Industriezweigen, z. B. in der Grundstoffindustrie, zur Auflösung von VVB. Andere Kombinate wurden einer bestehenden VVB zugeordnet, die ihre Zweigleitungsfunktion damit behielt (z. B. Metall verarbeitende Industrie und Leichtindustrie). Ein Kombinat bestand aus Betrieben, die entweder durch Gemeinsamkeiten der Erzeugnisse, des Fertigungsprozesses oder durch eine technologisch bedingte Abhängigkeit der Produktionsstufen charakterisiert waren. Auch bisher bestehende Großbetriebe konnten den Status eines Kombinats erhalten, indem sie aus ihrem bisherigen Unterstellungsverhältnis herausgelöst wurden. Die Bildung, Aufgaben und Stellung der volkseigenen Kombinate sind in Verordnungen vom 16. Oktober 1968, 28. März 1973 sowie vom 8. November 1979 festgelegt. Die Kombinate erhielten dadurch größere Rechte für die Leitung des gesamten Produktionsprozesses. Seit 1984 kam es zur Auflösung der bisher selbstständigen Kombinatsleitungen. Die Kombinate wurden nun über die Stammbetriebe geleitet. Der Generaldirektor des Kombinats war in der Regel zugleich Leiter des Stammbetriebs. Mit der Verordnung zur Umwandlung von volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften vom 1. März 1990 und dem Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) vom 17. Juni 1990 kam es zur Privatisierung und Entflechtung des volkseigenen Wirtschaftssektors.

© Sächsisches Staatsarchiv