1.5.2. Ältere Kreis- und Amtshauptmannschaften, Ämter
30006 - Mühlenamt Annaberg (Justiz- und Rentamt)
Datierung: 1646 - 1828
Geschichte: Die Wurzeln des Mühlenamts Annaberg liegen in der Herrschaft Pöhlberg der Meinheringer. Diese Herrschaft ging 1411 durch Verpfändung in wettinischen Besitz über, die die Region von Schellenberg (heute Augustusburg) oder Wolkenstein aus verwalten ließen. Mit dem Aufstieg der 1496 gegründeten „Neustadt am Schreckenberg“, ab 1501 St. Annaberg, löste der Kurfürst 1499 die ehemalige Herrschaft Pöhlberg auf und bildete daraus ein Amt, dessen Sitz in der an der Sehma gelegenen kurfürstlichen Herrenmühle war und der dem Amt auch seinen Namen gab. Die Funktionen des Müllers der Amtsmühle und des Amtsverwalters wurden in Personalunion wahrgenommen. Entgegen den aus anderen Regionen bekannten Mühlenämtern befasste es sich jedoch nicht ausschließlich mit der Verwaltung der Mühlen des jeweiligen Sprengels, sondern übte umfassende Amtsbefugnisse aus, die sich nach Ausweis der überlieferten Akten jedoch nicht auf die Strafgerichtsbarkeit erstreckten. Das Amt verpachtete Kurfürst Moritz 1553 an den Rat der Stadt Annaberg für 15 000 Gulden. Dieser setzte zur Sicherstellung der Mühleneinnahmen 1559 durch, dass im Umkreis von zwei Meilen um die Amtsmühle keine weitere Mühle errichtet werden durfte. Unter der Jurisdiktion des Amtes befanden sich nach Ausweis der landesherrlichen Erhebungen von 1590 und 1704 die drei Dörfer Frohnau, Geyersdorf und Kleinrückerswalde. 1794 wurde das Mühlenamt Annaberg aufgelöst und seine Aufgaben dem Justizamt Wolkenstein übertragen. Bis ca. 1830 wurde noch ein Teil der Aufgaben vor Ort wahrgenommen.
Bestandsinhalt:
Findmittel: Findbuch 2007
Augias-Datenbank 2006
