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Hauptstaatsarchiv Dresden

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9. Wirtschaft

1. Überlieferungsbildung: Die Bestände der Wirtschaft sind mit einem zeitlichen Schwerpunkt in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts einer der jüngsten Dokumentationsbereiche in der Gesamtüberlieferung des Hauptstaatsarchivs Dresden. Die 1990 im Zusammenhang mit der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion einsetzende Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens auf der Grundlage des Treuhand-Gesetzes der Volkskammer der DDR markiert in der Regel auch das Ende der Wirtschaftsüberlieferung im Hauptstaatsarchiv. Die durch den Volksentscheid in Sachsen am 30.06.1946 eingeleitete und danach zunehmende Verstaatlichung der Industrie in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. DDR bedeutete auch die staatliche Zuständigkeit für Archivgut der Wirtschaft. Bald wurde deutlich, dass die Betriebsarchive, die entsprechend einer Anweisung des Ministeriums des Innern der DDR seit 1950 in den volkseigenen Betrieben und VVB einzurichten waren, die Verwahrung dieses Archivgutes im Sinne eines Endarchivs nicht realisieren konnten. Anders als noch in die Anweisung von 1950, die von der Errichtung von Wirtschaftsarchiven in den Ländern bzw. eines zentralen Wirtschaftsarchivs erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgegangen war, schrieb die Verordnung (VO) über das staatliche Archivwesen der DDR vom 17.06.1965 die Zuständigkeit der Staatsarchive für das Archivgut der Wirtschaft in ihren Archivsprengeln fest. Mit der nachfolgenden VO vom 11.03.1976 erhielten die Betriebsarchive, von wenigen Ausnahmen abgesehen, schließlich den Status von Verwaltungsarchiven, und die Staatsarchive wurden als zuständige Endarchive auch für das Archivgut der territorialen Wirtschaft einschließlich der so genannten kapitalistischen Vorgängerbetriebe benannt. Die Aufnahme der bedeutendsten und größten volkseigenen Betriebe und Kombinate in die damalige Registraturbildnerliste bzw. Nomenklatur (Wertkategorie I) des Staatsarchivs Dresden spiegelte im Wesentlichen die existierende Industriestruktur des Bezirkes Dresden wider. Sämtliche in die Wertkategorie I eingestuften Betriebe mussten ihr Schriftgut dem Staatsarchiv Dresden anbieten und das als archivwürdig bewertete abgeben. Mit der Übernahme von Unterlagen aus den volkseigenen Betrieben gelangte teilweise auch Archivgut der Vorgängerfirmen in das Hauptstaatsarchiv. Da für das Schriftgut der privaten Wirtschaft vor 1945 keine Anbietungspflicht bestand, ist die heute im Hauptstaatsarchiv Dresden vorhandene Überlieferung nur bedingt Ergebnis zielgerichteter archivischer Arbeit. Für die Benutzung ist zu beachten, dass, bedingt durch die Aufgaben der mittleren Leitungsebene in der Wirtschaft - VVB bzw. Kombinat -, deren Überlieferung zahlreiche Unterlagen zu den unterstellten Betrieben enthält. Dazu gehören in erster Linie Bilanz- und Planungsunterlagen. 2. Wirtschaftszweige im Bezirk Dresden: Die prägenden Industriezweige des Bezirkes Dresden waren der Maschinen- und Fahrzeugbau, die Elektrotechnik und Elektronik, die feinmechanische und optische Industrie, der Gerätebau, die Glas- und keramische Industrie, die Metallurgie und die Leichtindustrie. Die Standorte konzentrierten sich vor allem auf das Ballungsgebiet des oberen Elbtals sowie einige größere Städte wie Bautzen, Görlitz, Riesa und Zittau. Die Stadt Dresden hatte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zum Zentrum des Industriegebietes im oberen Elbtal entwickelt. In besonderem Maße bestimmten die Nahrungs- und Genussmittelindustrie, die metallverarbeitende sowie die feinmechanisch-optische Industrie und ab 1950 zunehmend die elektrotechnisch-elektronische Industrie die Wirtschaftsstruktur der Region. Wichtige Unternehmen mit Stammsitz in Dresden waren die Kombinate Robotron, Elektromaschinenbau, NAGEMA, Pentacon und das Zentrum für Mikroelektronik Dresden. Diese volkseigenen Großbetriebe konnten unter anderem auf eine durch die Sachsenwerk „Licht & Kraft“ AG bzw. die Zeiss Ikon AG begründete Tradition aufbauen. Die Glas- und Keramikindustrie wird vor allem durch die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meißen repräsentiert. Darüber hinaus hatten der Schienenfahrzeugbau in den Standorten Bautzen, Görlitz und Niesky mit seinen historischen Wurzeln in der Gründerzeit sowie das Kombinat Fortschritt Landmaschinen Neustadt eine über den Bezirk Dresden hinausreichende Bedeutung. In Zittau war vor allem der Fahrzeugbau mit den Phänomen-Werken Gustav Hiller, dem späteren VEB Robur Zittau, dominierend. Des Weiteren befand sich ein traditioneller Standort der Textilindustrie in der Oberlausitz. Riesa und Gröditz prägte die metallurgische Industrie mit den Mitteldeutschen Stahlwerken, aus dem der VEB Rohrkombinat Riesa hervorging. In der Land- und Forstwirtschaft gab es 1989 im Bezirk Dresden 254 landwirtschaftliche und 30 gärtnerische Produktionsgenossenschaften (LPG und GPG), 24 volkseigene Güter (VEG) und 16 Agrochemische Zentren (ACZ) sowie sechs staatliche Forstwirtschaftsbetriebe. Darüber hinaus bestanden 265 Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH). Im gleichen Jahr waren etwa 43% der Erwerbstätigen im Bezirk in der Industrie beschäftigt, 8% arbeiteten in der Land- und Forstwirtschaft. An der industriellen Warenproduktion und am Einzelhandelsumsatz der DDR hatte der Bezirk einen Anteil von 11% bzw. 10%. 3. Organisation der volkseigenen Wirtschaft: Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges begann unter der Regie der sowjetischen Besatzungsmacht der Prozess zur Verstaatlichung der Wirtschaft. Ein erster Schritt dazu war der Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) Nr. 124 vom Oktober 1945, der vielen Unternehmern und Aufsichtsräten die Verfügungsgewalt über ihre Betriebe entzog. Am 30.06.1946 war die wahlberechtigte Bevölkerung Sachsens zum Volksentscheid aufgerufen. Mit der Annahme des "Gesetzes über die Übergabe von Betrieben von Nazi- und Kriegsverbrechern in das Eigentum des Volkes" begann die Enteignung der Firmen. Mit Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17.04.1948 wurde das Sequesterverfahren offiziell beendet. Die Gesamtzahl der in Sachsen enteigneten Betriebe betrug nach einer von der SMAD im März 1948 bestätigten Liste 2.297. Die Leitung und Organisation des neu entstandenen volkseigenen Sektors übernahmen ab Juni 1946 die dafür gebildeten Industrieverwaltungen. Sie unterstanden der Hauptverwaltung der landeseigenen bzw. volkseigenen Betriebe des Ministeriums für Wirtschaft und Wirtschaftsplanung und existierten bis zum Sommer 1948. In den Industrieverwaltungen wurden die Betriebe nach Branchen und territorialen Aspekten zusammengefasst. Nach sowjetischem Vorbild bildete sich die hierarchisch aufgebaute Planwirtschaft als prägendes Merkmal für eine zentral verwaltete Wirtschaftsordnung heraus, die dadurch gekennzeichnet war, dass sich die Einzelpläne der Betriebe dem politisch beschlossenen Gesamtwirtschaftsplan unterordnen mussten. Diese Hierarchie spiegelt sich auch in der Organisationsstruktur der Wirtschaft wider. Die einzelnen Betriebe gehörten in der Regel einer Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) bzw. einem Kombinat mit klaren Unterstellungsverhältnissen an. Nach dem Willen der SED sollte der noch existierende privatwirtschaftliche Bereich schrittweise in Volkseigentum umgewandelt werden. Die seit 1956 bestehende Möglichkeit, den Privatbetrieben die Aufnahme einer staatlichen Beteiligung zu gewähren, gehörte ebenso zu diesen Bestrebungen wie der Ministerratsbeschluss vom 09.02.1972. Diese Regelung markierte einen weiteren großen Einschnitt für die Privatwirtschaft, da dadurch die Mehrzahl der Unternehmen und Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) endgültig in Volkseigentum überging. Die Volkswirtschaft der DDR war in ihrer vierzigjährigen Geschichte durch zahlreiche Umstrukturierungen auf allen Ebenen - Betrieb, VVB, Kombinat, Ministerium - geprägt. Auffällig dabei sind die sehr kurzen Zeiträume sowie das wiederholte Zurückgreifen auf bereits einmal verworfene Organisationsmodelle. Mit der VO zur Umwandlung von volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften vom 01.03.1990 und dem Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhand-Gesetz) vom 17.06.1990 begann die Privatisierung bzw. Liquidation der volkseigenen Wirtschaft auch im Bezirk Dresden. a. Vereinigungen Volkseigener Betriebe unter Leitung der Hauptverwaltungen der Deutschen Wirtschaftskommission -VVB (Z) und unter der Leitung der Länder -VVB (L) Die Vereinigungen Volkseigener Betriebe wurden als mittlere Leitungsebene der Wirtschaft auf der Grundlage des Befehls Nr. 76 der SMAD vom 23.04.1948 gebildet. Für alle in ihrer Bedeutung über den Landesmaßstab hinausreichenden volkseigenen Betriebe erfolgte am 01.07.1948 der Zusammenschluss in 82 zentralgeleitete Vereinigungen Volkseigener Betriebe -VVB (Z), sowie deren fachliche Unterstellung bei den jeweils zuständigen Hauptverwaltungen der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK). Gemäß Befehl Nr. 76 der SMAD wurden die Betriebe von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung im Landesmaßstab analog den VVB (Z) in landesgeleitete Vereinigungen Volkseigener Betriebe -VVB (L) zusammengefasst. Diese VVB (L) nahmen ebenfalls am 01.07.1948 ihre Tätigkeit auf. 1949 gab es in Sachsen 14 VVB (L), von denen 10 ihren Sitz im Archivsprengel des Hauptstaatsarchivs hatten. Für die Leitung der VVB (L) wurde beim Wirtschaftsministerium der Landesregierung Sachsen ein Amt für volkseigene Betriebe errichtet. Die VVB (L) übernahmen auch die Abwicklung der von 1946 bis 1948 existenten Industrieverwaltungen. Jede Vereinigung, VVB (Z) und VVB (L), stellte eine selbständige juristische Person dar, die auf Grundlage eines von der DWK bzw. der Landesregierung bestätigten Statuts sowie Plänen arbeitete und selbständig bilanzierte. Der einzelne volkseigene Betrieb in der Vereinigung arbeitete nach einem durch die Vereinigung bestätigten Produktions- und Finanzplan. Mit der VO über die Reorganisation der volkseigenen Industrie vom 22.12.1950 verloren die VVB (Z) durch die engere Anbindung der wichtigsten volkseigenen Betriebe an die staatlichen Verwaltungsorgane als mittlere Verwaltungsebene an Bedeutung. In Durchführung der VO über die Reorganisation erfolgte zudem die Auflösung der VVB (L). Ihre Betriebe wurden entweder in eine VVB (Z) eingegliedert oder unmittelbar den kommunalen Verwaltungen unterstellt. b. Verwaltungen Volkseigener Betriebe -VVB Die VO über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft vom 20.03.1952 legte die Auflösung der Vereinigungen Volkseigener Betriebe und die Bildung von Verwaltungen Volkseigener Betriebe (VVB) fest. In den Verwaltungen wurden diejenigen Betriebe zusammengefasst, die bisher den aufgelösten Vereinigungen zugeordnet waren; die Hauptdirektoren der aufgelösten Vereinigungen übernahmen in der Regel die Leitung der entsprechenden Verwaltung. Diese VVB waren keine selbständigen juristischen Personen mehr. Ihre wesentliche Aufgabe bestand in der Anleitung und Kontrolle der Betriebe auf den Gebieten Produktion, Investitionen, Arbeitskräftelenkung, Materialversorgung, Ausbildung und Qualifizierung sowie Rechts- und Grundsatzfragen. Der Prozess der Auflösung der Verwaltungen Volkseigener Betriebe begann Anfang 1953 und dauerte bis etwa Ende 1956. Während im Bereich Maschinenbau dieser Prozess bereits im März 1953 zum Abschluss kam, vollzog sich die Auflösung in der Glas- und keramischen Industrie erst im September 1956. c. Vereinigungen Volkseigener Betriebe -VVB und VVB (B) Das Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung des Staatsapparates in der DDR vom 11.02.1958 bildete die Grundlage für eine neuerliche Einrichtung von Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB). Deren rechtliche Stellung, Aufgaben, Leitung, Struktur und Arbeitsweise wurden in der VO über die Statuten der VVB im Bereich der Staatlichen Plankommission vom 13.02.1958 fixiert. Die Auflösung dieser Vereinigungen in der Industrie begann 10 Jahre später mit der VO über die Bildung und Rechtsstellung von volkseigenen Kombinaten vom 16.10.1968. Bei der Neuregelung der Unterstellung der volkseigenen Betriebe im Jahre 1958 wurden auch 32 bisher zentralgeleitete Betriebe den Räten der Stadt- und Landkreise des Bezirkes Dresden zugeordnet. Die Verwaltung und Leitung der bezirksgeleiteten volkseigenen Industrie übernahmen ab Anfang 1958 die neu geschaffenen VVB (B). Darüber hinaus gab es aber auch Betriebe, die dem ebenfalls neu geschaffenen Bezirkswirtschaftsrat direkt unterstellt waren. In diesem Zusammenhang erfolgte gleichzeitig auch eine Branchenbereinigung zwischen der örtlich geleiteten und bezirksgeleiteten volkseigenen Industrie. Im Bezirk Dresden bestanden drei VVB (B): VVB (B) Maschinenbau Dresden, VVB (B) Möbel Dresden und VVB (B) Textil-Bekleidung-Leder Bautzen. Die VVB (B) existierten bis 1963/64, wurden dann aufgelöst und durch Industrieabteilungen beim Bezirkswirtschaftsrat ersetzt. d. Kombinate Der Begriff Kombinat wurde erstmals schon Ende der 1940er Jahre unter anderem für die Sowjetische Aktiengesellschaft der Braunkohle, das Kombinat Deutzen in Borna sowie in den 1960er Jahren für verschiedene Industriebetriebe wie zum Beispiel das Kombinat Fortschritt Landmaschinen Neustadt verwendet. Die Bildung von Kombinaten im Sinne einer Industriezweigleitung vollzog sich in einem längeren Zeitraum. Anfänge dieser Kombinatsbildung hatte es im Bauwesen bereits 1964/65 gegeben. In der Industrie begann man 1968/69 auf der Grundlage der VO über die Bildung und Rechtsstellung von volkseigenen Kombinaten vom 16.10.1968 verstärkt mit dem Kombinatsaufbau. Dadurch kam es in einzelnen Industriezweigen zur Auflösung der Vereinigungen Volkseigener Betriebe. Die volkseigenen Kombinate unterstanden entweder direkt einem Ministerium oder einer VVB. Es konnten ihnen aber auch Befugnisse und Pflichten übertragen werden, die nach den gesetzlichen Bestimmungen den VVB zustanden. In den Bereichen, in denen die Industriezweigleitung nicht einem einzelnen Kombinat übertragen wurde, blieben die VVB als übergeordnete Leitungsebene bestehen. Die VO über Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28.03.1973 übertrug den Kombinaten eine größere Verantwortung für die Leitung des gesamten Reproduktionsprozesses sowie für die Ausarbeitung und Realisierung der Pläne. Eine weitere VO der DDR-Regierung vom 08.11.1979 regelte dann die Stellung und Aufgaben der volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe. Darin wurden die Kombinate als eine neue Form der Leitung und Organisation in Industrie und Bauwesen sowie weiteren Bereichen der Volkswirtschaft definiert. Sowohl das Kombinat als Leitungsgremium als auch der einzelne Kombinatsbetrieb fungierten als juristische Personen. Beide arbeiteten auf der Basis der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Das Kombinat wurde durch einen Generaldirektor nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundsatzfragen geführt. Neben den zentralgeleiteten existierten seit 1981 auch bezirksgeleitete Kombinate. Diese Kombinate entstanden auf der Grundlage des Beschlusses des Sekretariats des ZK der SED vom 11.02.1981 über Maßnahmen zur Erhöhung der Produktion von Konsumgütern für die Versorgung der Bevölkerung in der bezirksgeleiteten Industrie. Seit Anfang 1984 kam es in Umsetzung des Beschlusses des ZK der SED vom 16.01.1984 und des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates vom 27.01.1984 zur Auflösung der selbständigen Kombinatsleitungen. Die Kombinate wurden nun über die Stammbetriebe geleitet. Dieser Zustand blieb im Wesentlichen bis zur Abwicklung der volkseigenen Wirtschaft im Zuge der politischen Wende 1989/90 erhalten.

© Sächsisches Staatsarchiv