1. Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum/ Königreich Sachsen bis 1831
Die ältesten Wurzeln des Hauptstaatsarchivs Dresden liegen wohl bereits in der Mitte des 13. Jahrhunderts, als sich in der markmeißnischen Kanzlei ein Urkundendepot herauszubilden begann. Ein Auslesearchiv für die wertvollsten Urkunden ist 1330 greifbar, 1478 entstand das älteste bekannte Inventar des landesherrlichen Archivs, das sich parallel zur Entwicklung eines geregelten Geschäftsgangs in der Kanzlei ausbildete. In ihm ging mit der Übernahme der Kurwürde durch die Wettiner (1423) auch die Überlieferung der askanischen Herzöge von Sachsen auf. Bei der Leipziger Teilung 1485 wurden die Archivbestände weitgehend zwischen Ernestinern und Albertinern geteilt, während ein "unteilbarer Rest" gesamthänderisch im Wittenberger Schloss verwahrt wurde, bis er 1802 ebenfalls den Archiven in Dresden, Weimar und Gotha zugewiesen wurde. Nach 1547 führte die Archivbildung im albertinischen Kursachsen schrittweise zur Herausbildung großer zentraler Behördenarchive, unter denen das unter Johann Friedrich Reinhardt 1702 neu konstituierte Archiv des Geheimes Rats (Geheimen Konsiliums), das so genannte "Geheime Archiv", ferner das Geheime Kabinettsarchiv, das Geheime Finanzarchiv und das Archiv der Landesregierung besonders hervortraten. Das in Folge der sächsischen Verfassungsreformen im Jahr 1834 errichtete Hauptstaatsarchiv vereinte diese und andere Behördenarchive sukzessive, doch erst mit der Übernahme des zunächst selbständig gebliebenen Finanzarchivs in den Jahren zwischen 1873 und 1888 sowie der schrittweisen Integration des sächsischen Kriegsarchivs in den Jahren nach 1918 war die Konzeption eines sächsischen Staatszentralarchivs endgültig erfüllt. Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein dauerte es zudem, bis auch die Registraturen anderer nach dem Verwaltungsumbau von 1831 aufgelöster Behörden in das Archiv übernommen waren. Für die Unterlagen aus der Zeit bis 1831 wurden bei Gründung des Hauptstaatsarchivs folgende Bestandsabteilungen errichtet, in denen die großen Vorgängerarchive als selbständige Archivkörper fortlebten: I Originalurkunden II Wittenberger Archiv III Archiv des Geheimen Rates, Geheimes Archiv IV/V Archiv des Geheimen Kabinetts (Kabinettsarchiv) VI Albtertinische Nebenlinien VII Archiv des Geheimen Konsiliums VIII Archiv der Landesregierung IX Archive aufgelöster Behörden IX A Stiftsregierung (Stift-Meißnische Regierung) zu Wurzen IX B Oberhofgericht IX C Verschiedene Behörden (Stiftsregierung Zeitz, 1815 sächsisch gebliebene Orte betr.; Gotha-Altenburgische Akten betr. Borna; Konsistorium Leipzig; Leipziger Schöppenstuhl) XI Landkarten, topographische Blätter, Zeichnungen, Siegel, Stempel und Bildwerke XII Depositen XIII Gesetzgebungssachen XIV Diplomatarien und Abschriften XV Archivarische Ausarbeitungen XVI Archivsachen und archivarische Hilfsmittel Aus heutiger Sicht handelte es sich bei den meisten dieser Beständeabteilungen um Mischbestände, die Unterlagen verschiedener Provenienz beinhalten. Dies gilt auch für das später als XVIII. Abteilung hinzugetretene Finanzarchiv, dessen Überlieferung ebenfalls überwiegend aus der Zeit vor 1831 stammt. Inzwischen sind die Archivalien zu einem großen Teil im Sinne des archivischen Provenienzprinzips neu geordnet worden, so dass die behördliche Herkunft im Einzelnen deutlich erkennbar ist. Mit der Übernahme in das Hauptstaatsarchiv erhielten die älteren Beständeabteilungen grundsätzlich keinen Zuwachs mehr, wurden allerdings im Lauf des 19. Jahrhunderts mehrfach umstrukturiert und durch einzelne Neuerwerbungen des Archivs ergänzt, zu denen auch zahlreiche Unterlagen gehörten, die aus heutiger Sicht als Sammlungsgut gelten müssen. Vor allem in die Abteilungen III (heute weitgehend identisch mit den Beständen 10025 Geheimer Rat / Geheimes Archiv) und IV/V (10026 Geheimes Kabinett) wurden nachträglich zahlreiche Akten und Aktengruppen fremder Provenienz eingearbeitet. In nennenswertem Umfang kamen Bestände aus der Zeit vor 1831 nochmals nach 1918 ins Hauptstaatsarchiv (insbesondere Abgaben der Hofbehörden). In den Jahren zwischen 1960 und 1970 gaben das Landeshauptarchiv Magdeburg und das Zentrale Staatarchiv der DDR, Abteilung Merseburg Akten des Preußischen Geheimen Staatsarchivs Berlin-Dahlem nach Dresden zurück, die infolge des Wiener Friedens von 1815 an Preußen hatten ausgeliefert werden müssen. Bedeutende Unterlagen aus der Zeit vor 1831 finden sich ferner im Kriegsarchiv (ursprünglich XIX. Abteilung; heute in der Beständegruppe 02.03.08.), im Kartenbestand (12884 Karten und Risse) und in den Beständegruppen 6 Herrschaften, 7 Kommunen und 8 Geistliche Institutionen. Die Beständegruppen 7 und 8 umfassen vor allem im 19. Jahrhundert aquirierte Deposita, darunter die Urkunden des Hochstifts Meißen (12856 Domkapitel Meißen), unter denen sich die ältesten Dokumente des Hauptstaatsarchivs überhaupt befinden. Überlieferung lokaler Behörden aus der Zeit vor 1831 (v. a. Ämter, Konsistorien, Superintendenturen, ältere Kreis- und Amtshauptmannschaften) findet sich je nach Sprengel auch in den Staatsarchiven Chemnitz und Leipzig. Überlieferung der Oberlausitz (v. a. der Oberamtsregierung) wird im Staatsfilialarchiv Bautzen verwahrt, die reichhaltige Akten- und Rissüberlieferung der mittleren und unteren Montanbehörden vor 1831 im Bergarchiv Freiberg. Lokalbehördliche Überlieferung aus den kursächsischen Gebieten, die 1815 an Preußen fielen, finden sich heute im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg/Wernigerode und im Brandenburgischen Landeshauptarchiv.
