5. Freistaat Sachsen seit 1990
Die Neuformierung des Freistaats Sachsen war eine Forderung, die bereits während der friedlichen Revolution im Herbst 1989 von Bürgerrechtlern und Demonstranten erhoben wurde. Die Initiative zur Schaffung eines Freistaates Sachsen ergriff u. a. der Runde Tisch des Bezirkes Dresden, der diese Aufgabe schließlich am 17.05.1990 einem Koordinierungsausschuss mit Arbeitsgruppen zu Verfassung, Wirtschaft, Umwelt, Bildung und Wissenschaft sowie zur Vorbereitung des Landtags übertrug. Am 29.05.1990 fand die letzte Sitzung des Bezirkstags Dresden statt, der Seine Selbstauflösung beschloss. Die Aufgaben übernahm interimistisch eine Bezirksverwaltungsbehörde unter einem Regierungsbevollmächtigten. Am 22.07.1990 beschloss dann die erste frei gewählte Volkskammer der DDR das Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik. Sachsen wurde durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Dresden, Karl-Marx-Stadt / Chemnitz und Leipzig gebildet, wobei die Kreise Altenburg und Schmölln (Bezirk Leipzig) an Thüringen abgetreten wurden und die Kreise Hoyerswerda und Weißwasser (Bezirk Cottbus) von Brandenburg zu Sachsen hinzukamen. Damit wurde im Wesentlichen der Gebietsbestand aus der Zeit zwischen 1945 und 1952 wiederhergestellt. Der Zuschnitt der 48 im Jahre 1952 gebildeten Landkreise blieb zunächst unverändert. Nach langen Diskussionen über den genauen Termin beschloss die Volkskammer in einer Sondersitzung in der Nacht vom 23. auf den 24.08.1990 den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes mit Wirkung vom 03.10.1990. Im Einigungsvertrag vom 31.08.1990 wurde der Beitritt nach Artikel 23 Grundgesetz förmlich festgeschrieben und der Tag des Beitritts als Stichtag für die Neukonstituierung der Länder bestimmt. An diesem Tag wurde der Freistaat Sachsen mit einer Feierstunde in der Meißner Albrechtsburg neu begründet. Am 14.10.1990 fanden dann die ersten Wahlen zum Sächsischen Landtag statt, der am 27.10.1990 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat. Als erster Ministerpräsident wurde Kurt Biedenkopf (CDU) gewählt. Die neue Landesverfassung verabschiedete der Sächsische Landtag als Landesversammlung am 26.05.1992. Der Verwaltungsaufbau, der nach 1990 v. a. unter Mithilfe des Partnerlandes Baden-Württemberg verwirklicht wurde, richtete sich an dem der alten Bundesländer aus. Als Oberste Staatsbehörden wurden Ministerien errichtet, denen zahlreiche Behörden und Einrichtungen nachgeordnet sind. Als Allgemeine Staatsbehörden nehmen die Regierungspräsidien Chemnitz, Dresden und Leipzig eine Mittlerfunktion zwischen Landes- und Kommunalverwaltung ein. Durch den Landtagsbeschluss vom 24.06.1993 wurde die kommunale Gebietsgliederung auf 22 Landkreise und sieben kreisfreien Städte reduziert.
