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Hauptstaatsarchiv Dresden

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2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831-1945

Im Zuge der Reform der sächsischen Staatsverwaltung trat an die Stelle der alten aus dem Ancien Régime stammenden Behördenvielfalt mit sich teilweise überschneidenden Kompetenzen ein moderner, einheitlicher, dreistufiger Verwaltungsaufbau mit klar abgegrenzten Ressortzuständigkeiten. Eingeleitet wurde dieser durchgreifende Reformprozess mit der Verfassung von 1831 - und darauf beruhend - der Einführung von Ministerialdepartements zum 01.12.1831. Der Zeitraum 1831 - 1835 kann als Überleitungsphase gelten, in der alte und neue Behördenorganisation mit einander verschmolzen wurden. Ihren vorläufigen Abschluss fanden die Reformen des 19. Jahrhunderts mit der endgültigen Trennung von Justiz und Verwaltung durch Einführung von Amtshauptmannschaften und Amtsgerichten auch auf der unteren Verwaltungsebene, sowie Kreishauptmannschaften als Bündelungsbehörden der Mittelinstanz zwischen 1874 und 1879. Auf der Ministerialebene war diese als Kennzeichen eines modernen Verfassungsstaats geltende Trennung bereits 1831 vollzogen worden.

© Sächsisches Staatsarchiv