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Hauptstaatsarchiv Dresden

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9.16. Land- und Forstwirtschaft

Aus den 1944 gebildeten sächsischen Forstämtern gingen 1949 die Kreisforstämter hervor. 1952 wurden per Verordnung daraus die staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe gebildet. Diese bewirtschafteten zunächst nur den volkseigenen Forst. Privater und genossenschaftlicher Wald blieb in der Obhut der Kreisforstämter, bis auch er 1958 den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben unterstellt wurde. Weitere Angaben siehe 9. Wirtschaft

© Sächsisches Staatsarchiv