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Hauptstaatsarchiv Dresden

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1.7. Behörden und Einrichtungen des Heiligen Römischen Reiches

10689 - Reichsvikariatskommission und Reichsvikariatshofgericht

Datierung: 1740 - 1745, 1790, 1792

Geschichte: Bei Thronvakanz nach dem Tod des Römischen Königs und Kaisers, fallweise aber auch bei dessen Abwesenheit oder Verhinderung, übernahmen die Reichsvikare die Herrschaft im Reich. Die Goldene Bulle von 1356 übertrug das Vikariat dauerhaft an den Rheinpfalzgrafen (für das Gebiet des fränkischen Rechts) sowie an den Herzog von Sachsen (für das Gebiet des sächsischen Rechts). Zu deren wichtigsten Aufgaben zählten nach der förmlichen Verkündung eines Reichsvikariats Belehnungen und Standeserhöhungen im Namen des Reichs sowie die Fortführung der oberstgerichtlichen Funktionen des Reichshofrats, dessen Tätigkeit für die Zeit der Thronvakanzen ruhte. An die Stelle des Reichshofrates traten die Vikariatskommissionen oder ein regelrechtes Reichsvikariatshofgericht. Die wettinischen Kurfürsten übten das Reichsvikariat in den Jahren 1519, 1612, 1657/58, 1711, 1740 - 1742, 1745, 1790 und 1792 aus. 1711 und 1740 bedienten sie sich einer Vikariatskommission, 1790 und 1792 bestand ein Reichsvikariatshofgericht. Für die früheren Vikariate ist bislang keine Überlieferung des Hauptstaatsarchivs bekannt. Weitere Angaben siehe 1.7 Behörden und Einrichtungen des Heiligen Römischen Reichs

Bestandsinhalt: Prozesse.- Standeserhöhungen.- Sachsen-Weißenfelsische Schulden.

Findmittel: Findbuch 1835


© Sächsische Staatskanzlei