9. Wirtschaft
Geschichte: Zu den wirtschaftlichen Merkmalen, die die Leipziger Region in den letzten zwei Jahrhunderten besonders prägten, gehören die Industrie, die Messe und der Handel, das Bankenwesen sowie das Buch- und Verlagswesen, desgleichen der Braunkohlenbergbau. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts vollzog Sachsen als erstes deutsches Land den Übergang vom Agrar- zum Industrie-Agrar-Staat. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit 1861 fielen alle noch bestehenden Hemmnisse für die uneingeschränkte Entfaltung der Wirtschaft. Im 19. Jahrhundert war Sachsen vor allem durch die Textilindustrie gekennzeichnet. Daneben erhielt der Maschinenbau, der sich auf bestimmte Branchen spezialisierte, wachsendes Gewicht. Als neuer Spezialzweig des Maschinenbaus formte sich in den 1860er Jahren die Herstellung polygraphischer Maschinen (Karl Krause, Gebr. Brehmer) heraus. Das förderte die Ausdehnung der polygraphischen Industrie, die nicht nur als wichtigste Branche der messestädtischen Industrie das Wirtschaftsleben der Stadt prägte, sondern ebenso zu den Zweigen gehörte, in denen Sachsens Anteil im Deutschen Reich überdurchschnittlich hoch war. Eine neue Spezialisierung stellte auch der 1863 in Leipzig von Rudolf Sack begründete Landmaschinenbau dar. Der Braunkohlenbergbau des nordwestsächsischen Reviers bildete einen weiteren Hauptindustriezweig. Darauf aufbauend entwickelten sich Karbochemie und Elektrizitätswirtschaft. Die zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Sachsen herausgebildete industrielle Struktur blieb weitgehend bis in die DDR-Zeit erhalten. Dominant waren dabei die Textil- und Bekleidungsindustrie, danach folgten ein vielfältiger Maschinenbau sowie die Elektroindustrie. Nach 1942 wurde Sachsen zu einem Zentrum der Rüstungsproduktion. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 übernahmen die Alliierten die Verwaltung Deutschlands. Bis auf geringe Ausnahmen von Mai bis Juli 1945, als die Amerikaner die Gegenden um Leipzig und Rochlitz besetzt hatten, gehörte Sachsen zur Sowjetischen Besatzungszone. Im Sommer 1945 begannen auf Grund von Beschlüssen der Potsdamer Konferenz Demontagen. Im Oktober 1945 entzog die SMAD vielen Unternehmern und Aufsichtsräten durch Befehl 124 die Verfügungsgewalt über die Betriebe. Für den 30. Juni 1946 war die wahlberechtigte Bevölkerung Sachsens zum Volksentscheid über das "Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Nazi- und Kriegsverbrechern in das Eigentum des Volkes" aufgerufen, 77,6 % entschieden sich für die Enteignung. 1.861 Betriebe gingen auf dieser Grundlage in das Volkseigentum über. 635 Betriebe wandelte die Besatzungsmacht in sowjetische Aktiengesellschaften (SAG-Betriebe) um. Diese wurden dann bis Ende 1953 an die DDR als volkseigene Betriebe übergeben. In Vorbereitung des Volksentscheides vom Juni 1946 erfasste man Unternehmen und Betriebe listenmäßig. Die Liste A enthielt jene Firmen, die enteignet und in Volkseigentum überführt werden sollten. In Liste B waren diejenigen Betriebe aufgeführt, die zur Rückgabe an ihre bisherigen Besitzer vorgesehen waren. Unternehmen, die für Zwecke der Besatzungsmacht genutzt werden sollten oder deren Überprüfung noch nicht abgeschlossen werden konnte, wurden in der Liste C zusammengefasst. Mit Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. April 1948 wurde das Sequesterverfahren beendet. Ein Teil der Betriebe ging als volkseigene Betriebe in die deutsche Verwaltung über. Ein anderer Teil der Firmen wurde an die früheren Besitzer zurück gegeben. In dieser Zeit existierten auch viele Unternehmen mit Treuhandschaft bzw. "in Verwaltung", für die ein staatlich eingesetzter Treuhänder bestellt war. Auch nach Gründung der DDR bestand noch ein relativ großer privatwirtschaftlicher Bereich. Die Bestrebungen der SED-Partei- und Staatsführung gingen in Richtung auf die schrittweise Umwandlung aller Betriebe in Volkseigentum. Ab 1956 wurde für die Privatbetriebe die Möglichkeit der Aufnahme einer staatlichen Beteiligung geschaffen. Ein Beschluss des Ministerrats vom 9. Februar 1972 bildete die Grundlage weiterer Verstaatlichungsmaßnahmen für die meisten privaten Unternehmen und Betriebe mit staatlicher Beteiligung sowie eine Reihe industriell produzierender Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH). Im Zuge der Organisation der volkseigenen Industrie entstanden in Sachsen im Juni 1946 zur Leitung der zugehörigen Betriebe Industrieverwaltungen, die der Hauptverwaltung der landeseigenen/volkseigenen Betriebe des Ministeriums für Wirtschaft und Wirtschaftsplanung unterstanden und die bis zum Sommer 1948 existierten. Im Juli 1948 wurden auf der Grundlage des Befehls Nr. 76 der SMAD Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) geschaffen. Das waren einmal die zentralgeleiteten VVB (Z), die den Hauptverwaltungen der Deutschen Wirtschaftskommission unterstanden und zum anderen die VVB auf Landesebene (L), die den Wirtschaftsministerien der Länder, Ämter für volkseigene Betriebe, unterstellt waren. Nach Gründung der DDR kam es zur Reorganisierung der volkseigenen Industrie. Mit Verordnung vom 22. Dezember 1950 wurden die VVB (L) 1951 aufgelöst. Wichtige Betriebe unterstanden jetzt direkt den Hauptverwaltungen der Fachministerien der DDR. Einige wenige VVB mit Betrieben von mehr als örtlicher Bedeutung wurden neu gebildet, die übrigen Betriebe übergab man den Einrichtungen der örtlichen Industrie. Durch die Übertragung der wirtschaftlichen und juristischen Selbstständigkeit an die VEB 1952 verloren die noch bestehenden VVB ihre ursprüngliche Aufgabenstellung und wurden aufgelöst. An ihre Stelle traten Verwaltungen Volkseigener Betriebe (VVB). Diese übten anleitende und kontrollierende Funktionen im Auftrag von Hauptverwaltungen eines Fachministeriums bzw. Staatssekretariats aus. Im Gegensatz zu den Vereinigungen Volkseigener Betriebe besaßen die Verwaltungen Volkseigener Betriebe keine juristische Selbstständigkeit. Ihre Zahl ging bis 1958 stark zurück. Das zweistufige Leitungssystem, d. h. die unmittelbare Unterstellung der Betriebe unter eine Hauptverwaltung, setzte sich immer mehr durch. Parallel dazu unterstanden einigen Hauptverwaltungen, vor allem im Bereich der Leichtindustrie, Industriezweigleitungen (IZL). In Durchführung des Gesetzes über die Vervollkommnung und Vereinfachung des Staatsapparates der DDR vom 11. Februar 1958 entstanden für die Leitung und Planung der zentralgeleiteten VEB erneut Vereinigungen Volkseigener Betriebe mit Unterstellung unter die Staatliche Plankommission. Die Leitung der nicht zentralunterstellten Betriebe übernahmen die Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke. So bestanden im Bezirk Leipzig drei VVB (B): VVB (B) Leder-Schuhe-Rauchwaren, VVB (B) Metallverarbeitende Industrie und VVB (B) Möbel/Holz. Diese wurden 1963 aufgelöst und durch Industrieabteilungen ersetzt. Die Zusammenfassung und Zuordnung von Betrieben zu VVB geschah in der Weise, dass Unternehmen mit gleicher Produktion bzw. mit aufeinanderfolgenden Produktionsstufen oder aber gemischter Produktion in einer VVB zusammengefasst wurden. Stellung und Aufgaben der VVB wurden durch die Verordnungen vom 28. März und 27. August 1973 bestimmt. Im Zuge der Kombinatsbildung Ende der 70er Jahre erübrigte sich die bislang von den zwischengeschalteten VVB praktizierte Leitungsform. Daher kam es zur Auflösung von VVB in großem Umfang. Anfang der 80er Jahre bestanden nur noch einige VVB im Bereich des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Vereinzelte volkseigene Industriekombinate existierten in der DDR bereits in den 50er Jahren: Ihre Zahl blieb allerdings begrenzt und belief sich auch in den 60er Jahren nur auf knapp fünfzig. Erst 1978/79 erfolgte der Zusammenschluss der Betriebe der Industrie und des Bauwesens zu Kombinaten mit wirtschaftsleitender Funktion in großem Umfang. Neben zentralgeleiteten Kombinaten existierten seit 1981 auch bezirksgeleitete Kombinate. Ein Kombinat konnte an Stelle der VVB die Aufgabe einer Industriezweigleitung übernehmen. Dadurch kam es in einzelnen Industriezweigen, z. B. in der Grundstoffindustrie, zur Auflösung von VVB. Andere Kombinate wurden einer bestehenden VVB zugeordnet, die ihre Zweigleitungsfunktion damit behielt (z. B. Metall verarbeitende Industrie und Leichtindustrie). Ein Kombinat bestand aus Betrieben, die entweder durch Gemeinsamkeiten der Erzeugnisse, des Fertigungsprozesses oder durch eine technologisch bedingte Abhängigkeit der Produktionsstufen charakterisiert waren. Auch bisher bestehende Großbetriebe konnten den Status eines Kombinats erhalten, indem sie aus ihrem bisherigen Unterstellungsverhältnis herausgelöst wurden. Die Bildung, Aufgaben und Stellung der volkseigenen Kombinate sind in Verordnungen vom 16. Oktober 1968, 28. März 1973 sowie vom 8. November 1979 festgelegt. Die Kombinate erhielten dadurch größere Rechte für die Leitung des gesamten Reproduktionsprozesses. Seit 1984 kam es zur Auflösung der bisher selbstständigen Kombinatsleitungen. Die Kombinate wurden nun über die Stammbetriebe geleitet. Der Generaldirektor des Kombinats war in der Regel zugleich Leiter des Stammbetriebs. Mit der Verordnung zur Umwandlung von volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften vom 1. März 1990 und dem Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) vom 17. Juni 1990 kam es zur Privatisierung und Entflechtung des volkseigenen Wirtschaftssektors.
