7. Kommunen
20600 - Stadt Colditz (Stadtgericht)
Datierung: 1540 - 1846
Geschichte: Colditz, eine seit 1514 schriftsässige Stadt, zählte zum Territorium des Amts Colditz. Der Rat zu Colditz hatte die Erbgerichtsbarkeit über das Stadtgebiet inne. In Pacht stand ihm seit 1545 die niedere Gerichtsbarkeit über die Stadtfluren zu, seit 1557 auch die Obergerichtsbarkeit über die Stadt. Der Rat übte seit 1492 auch die Gerichtsbarkeit über Möseln aus, seit 1743 über Seupahn. Grundstücke wie Schloss, Ziegelei, Forsthäuser und Mühlen unterstanden jedoch der Gerichtsbarkeit des Amts. Für die Belange der städtischen Gerichtsbarkeit war nach 1833 nur noch das Stadtgericht zuständig. Nach Abtretung an den Staat ging diese Gerichtsbarkeit am 22. September 1846 an das Justizamt Colditz.
Bestandsinhalt: Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.
Findmittel: Datenbank und Findbuch 1997
