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Staatsarchiv Leipzig

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7. Kommunen

20603 - Stadt Döbeln (Stadtgericht)

Datierung: 1631 - 1854

Geschichte: In der schriftsässigen Stadt Döbeln im Territorium des Amts Leisnig lag die städtische Verwaltung, die auch die Gerichtsbarkeit einschloss, in den Händen des Rats. Durch kurfürstliche Verpfändung übte der Döbelner Stadtrat seit 1423 die Ober- und Erbgerichtsbarkeit aus. Am 3. März 1833 wurde ein gesondertes Stadtgericht eröffnet, das bis Ende 1851 existierte. Nach Abtretung an den Staat ging die städtische Gerichtsbarkeit auf das am 7. Januar 1852 gegründete Königliche Gericht Döbeln über.

Bestandsinhalt: Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Kirchen- und Schulangelegenheiten.- Ablösungen.- Lehnsangelegenheiten.

Findmittel: Datenbank und Findbuch 1997


© Sächsische Staatskanzlei