7. Kommunen
20608 - Stadt Hartha (Stadtgericht)
Datierung: 1620 - 1852
Geschichte: Hartha gehörte zu den kleineren amtsässigen Städten des Leipziger Kreises im Amt Rochlitz. Das Amt besaß die Obergerichtsbarkeit in der Stadt, der Rat zu Hartha seit 1663 die Erbgerichtsbarkeit. Bis 1834 wurden die Angelegenheiten der niederen Gerichtsbarkeit in Hartha durch den dortigen Rat und ein Stadtgericht gemeinsam erledigt. Am 7. Juni 1834 erfolgte die Bildung eines gesonderten Stadtgerichts. Die von diesem Gericht ausgeübte Gerichtsbarkeit, einschließlich der städtischen Straf- und Sicherheitspolizei sowie der Administrativjustiz, ging am 6. September 1853 vollständig an das mit gleichem Datum eröffnete Königliche Gericht Hartha.
Bestandsinhalt: Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.
Findmittel: Datenbank und Findbuch 1998
