7. Kommunen
20622 - Stadt Rochlitz (Stadtgericht)
Datierung: 1681 - 1855
Geschichte: In der schriftsässigen Stadt Rochlitz im Territorium des gleichnamigen Amts hatte der Stadtrat seit 1464 die höhere und die niedere Gerichtsbarkeit inne. Des Weiteren besaß der Rat die Erbgerichtsbarkeit in Köttern, Poppitz und Spernsdorf, den sog. Ratsdörfern. Das seit dieser Zeit bestehende Stadtgericht wurde nach Einführung der Allgemeinen Städteordnung 1834 zu einer eigenständigen Behörde neben dem Rat. Ab 1835 erledigte ein gesondertes Ratslandgericht die gerichtlichen Angelegenheiten der Ratsdörfer. Auf Anordnung des Justizministeriums ging die Gerichtsbarkeit des Ratslandgerichts am 27. November 1855 an das Justizamt Rochlitz, die städtische Gerichtsbarkeit folgte am 14. Januar 1856.
Bestandsinhalt: Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Kirchenangelegenheiten.- Ablösungen.
Findmittel: Datenbank und Findbuch 1998
