7. Kommunen
20623 - Stadt Roßwein (Stadtgericht)
Datierung: 1591 - 1853
Geschichte: Roßwein unterstand als amtsässige Stadt seit der Säkularisierung 1544 dem Amt Nossen. Rat und Bürgermeister zu Roßwein erhielten die Gerichtsbarkeit sowohl vom Kloster Altzella als auch vom Amt Nossen nur zeitweise verpfändet. Den Stadtrichter wählte der Rat aus seiner Mitte. Mit Einführung der Allgemeinen Städteordnung erlangte das Stadtgericht 1834 seine Eigenständigkeit. Nach Abtretung an den Staat ging die städtische Gerichtsbarkeit zusammen mit der vom Justizamt Nossen ausgeübten Ober- und Erbgerichtsbarkeit in der Stadt Roßwein und ihren Fluren am 1. September 1853 auf das Königliche Gericht Roßwein über.
Bestandsinhalt: Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.
Findmittel: Datenbank und Findbuch 1998
