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Beständeübersicht

Bestand

13476 Ältere Amtshauptmannschaften des Kreisdirektionsbezirks Dresden

Datierung(1690 - 1752) 1774 - 1889 (1908)
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)10,70

Bestand enthält auch 8 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

01. Zur Geschichte der Amtshauptmannschaften vom Spätmittelalter bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts

Amtshauptmannschaften im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit
Die unterste Ebene der Verwaltung in der Markgrafschaft Meißen bildeten die Ämter. "Die Ämterverfassung war keine rationell durchgebildete, durch eine Verordnung geschaffene Verwaltungsorganisation (...), sondern ein langsam und organisch zusammengewachsenes Gemenge von Verwaltungseinheiten unterschiedlicher Größe, Herkunft und Alters." [1] Im 14. Jahrhundert war der adlige Amtmann für die Gerichtsbarkeit, die Finanzverwaltung, für militärische Einberufungen und die polizeiliche Sicherheit zuständig. In der Finanzverwaltung wurde er vom sogenannten Schösser unterstützt bzw. übernahm dieser sie bald vollständig.
In der Mitte des 15. Jahrhunderts wurden im Kurfürstentum Sachsen die Besitzungen des Lehnadels, der Städte und Klöster immer mehr in die lokale Amtsverwaltung einbezogen. [2] Im Rahmen des Ausbaus der Lokalverwaltung oblag es den Räten, die Ämter zu kontrollieren. Die Untersuchung von Rechtsfällen vor Ort fiel in die Zuständigkeit der dafür jeweils neu ernannten Kommissare. [3]
Unter Kurfürst Moritz (1541 – 1553) und Kurfürst August (1553 – 1586) entwickelte sich die neuzeitliche, zentrale Landesverwaltung. [4] Die Reform von 1547 veränderte die Struktur der kursächsischen Landesverwaltung auf lokaler Ebene durch das Zusammenfassen der Ämter zu neuen Mittelbehörden: den Kreisen. Waren ursprünglich nur vier Kreise eingerichtet worden, Osterland, Meißen, Thüringen und der Kurkreis, so wurde die Kreiseinteilung 1577 um den Vogtländischen, 1588 um den Neustädter und 1691 um den Erzgebirgischen Kreis, gebildet aus Teilen des Meißner Kreises, erweitert. [5]
Im Verlauf des 16. Jahrhunderts rückte der Amtmann von seiner ursprünglichen Position mehr und mehr in diejenige eines Aufsichtsorgans über mehrere Ämter auf, anstatt weiter seine Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen auszuüben, die auf den studierten Schösser übergegangen waren. [6] Im 17. Jahrhundert ging der Titel Amtmann auf den Schösser über. Der ehemalige Amtmann wurde Amtshauptmann genannt und führte er als bloßer Titelträger und Empfänger eines Honorars in Zusammenarbeit mit dem Oberhauptmann – zuständig für den jeweiligen Kreis – und dem Schösser seine Kontrollaufgaben aus. Kurfürst Augusts Versuch, den Amtshauptmann mit einer klaren Aufgabenstruktur in die Staatsverwaltung einzugliedern, scheiterte.

Zu Beginn des 18. Jahrhunderts wurde die Wiedereinführung der Position des Amtshauptmanns zur Kontrolle der Beamten, des Pacht – und Justizwesens, des Straßen- und Wasserbaus, der Rechnungsführung, zur Beschleunigung der Arbeit der Kommissionen sowie zur Förderung von Handel und Gewerbe geplant. Umgesetzt wurde dies erst im Zuge des Retablissements nach dem Siebenjährigen Krieg durch den Erlass des Prinzen Xaver vom 10. April 1764 mit dem Titel "Spezialreskript zur Wiederherstellung der Kreis- und Amtshauptleute zur beständigen Aufsicht über die Cameral-, Policey-, Commercial- und Manufakturwesen und die Landes-Oekonomie". "Um die notwendige Lokalaufsicht über die Unterobrigkeiten durchführen zu können, wurden in jedem Kreis ein Kreishauptmann und ein bis zwei Amtshauptleute eingestellt, die in einen ordentlichen Instanzenzug Amtshauptmann – Kreishauptmann – Zentralbehörde gebracht wurden. (...) Diese neuen Instanzen sollten gerade die Übelstände beseitigen, die sich aus der immediaten Stellung der Ämter und Schriftsassen unter den Zentralbehörden ergaben (...)." [7] Als Vorbild für die neue Kompetenz des Amtshauptmanns diente dem Leiter der Restaurationskommission, Thomas von Fritsch, das Amt des preußischen Landrats.
Jedoch hatten die Kreis- und Amtshauptmannschaften trotz allem immer noch den Charakter einer Ein-Mann-Behörde. Besetzt wurden diese Stellen mit adeligen Rittergutsbesitzern, die ihre Amtsgeschäfte in ihren Aufsichtsbezirken gleichsam "nebenbei" wahrnahmen. Nach Erlass des Reskripts oblagen dem Amtshauptmann neue Aufgaben in Form der Kontrolle der Beamten, über die Akten- und Rechnungsführung in den zu dieser Zeit meist verpachteten Ämtern. Er besaß jedoch keine Anordnungsgewalt und er war Kreishauptmann unterstellt. Seine Aufsichtspflicht vollzog er durch Inspektionen über die ihm zugewiesenen Ämter; dem Kreishauptmann war er über die öffentliche Ordnung, die Rechtspflege, das Steuerwesen, die Kammergüter, den Straßenbau, über Grenz- und Personalangelegenheiten (Beamte) berichtspflichtig.
Im Jahr 1793 "gab es in Kursachsen 22 Amtshauptleute, von denen 9 als Supernumerarien noch ohne Besoldung und 3 ohne Aufsichtsbezirk waren. Die Bezirkseinteilung war noch nicht fest, sondern wechselte je nach den Wohnsitzen der Hauptleute." [8]

Amtshauptmannschaften im 19. und 20. Jahrhundert
Im Jahr 1813 wurden im Königreich Sachsen dreizehn amtshauptmannschaftliche Bezirke festgesetzt; speziell im meißnischen Kreis gab es anfangs fünf, ab 1822 nur noch vier Amtshauptmannschaften. [9]
Nach dem Verlust von zwei Dritteln des Territoriums durch den Wiener Frieden vom 10. Januar 1815 führten die Kreis- und Amtshauptleute in ihren jeweiligen Bezirken ihre Tätigkeit in dem nun verkleinerten Königreich Sachsen unverändert fort. Die Generalinstruktion vom 22. Juni 1816 für die Amtshauptleute legte deren Wirkungsfeld wie folgt fest: In ihre Zuständigkeit fielen ab jetzt die Steuern und das Finanzwesen, die Aufsicht über Handel und Gewerbe, die Polizei und die Justiz, das Militärwesen sowie die Kirchen und Schulen. [10] Außerdem besaß der Amtshauptmann von nun an Weisungsbefugnis gegenüber lokalen Behörden und er konnte Strafen verhängen.
Die 1831 als vorläufige Zentralbehörde gegründete Landesdirektion wurde am 1. Mai 1835 zusammen mit den erbländischen Kreishauptmannschaften und der Oberamtsregierung in Bautzen aufgelöst. Als neue Regionalverwaltungsbehörden entstanden die vier Kreisdirektionen in Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau, die direkt dem Ministerium des Innern unterstellt waren. Für die Amtshauptleute brachte diese Verwaltungsreform nach der Generalinstruktion vom 27. September 1842 keine Änderung in ihrem Aufgabenspektrum. "Sie wurden nunmehr als delegierte Mitglieder der Kreisdirektionen angesehen, deren Bezirk sie zugeteilt waren." [11]

Mit der Einrichtung der Kreisdirektionen veränderte sich auch die Zugehörigkeit der Amtshauptmannschaften zur obersten Ebene der regionalen Verwaltungsstruktur. So kam die Amtshauptmannschaft Freiberg zur Dresdner Kreisdirektion (gemäß der alten Kreiseinteilung war sie zuvor Teil des Erzgebirgischen Kreises). [12]
1838 gehörten zur Kreisdirektion Dresden folgende Amtshauptmannschaften:
- Dresden mit den Ämtern Dresden, Radeberg mit Lausnitz und Moritzburg
- Meißen mit den Ämtern Hain (Großenhain) und Meißen
- Pirna mit den Ämtern Pirna, Hohnstein mit Lohmen und Dippoldiswalde
- Freiberg mit den Ämtern Freiberg, Frauenstein, Altenberg und Grillenburg mit Tharandt.

Mit der endgültigen Übernahme der Patrimonialgerichtsbarkeit durch den Staat zum 1. Oktober 1856 entstanden die Gerichtsämter, die Bezirksgerichte als übergeordnete Instanz und die "Amtshauptmannschaften als Aufsichts- und Berufungsinstanzen der Justiz und der inneren Verwaltung". [13]

1856 wurden die Amtshauptmannschaftsbezirke der Kreisdirektionen neu eingeteilt; Teil der Kreisdirektion Dresden waren damit die Amtshauptmannschaftsbezirke:
- Dresden mit den Gerichtsämtern Dresden, Radeberg, Radeburg, Moritzburg, Schönfeld, Dippoldiswalde, Döhlen und Wilsdruff;
- Meißen mit den Gerichtsämtern Meißen, Großenhain, Nossen, Lommatzsch und Riesa;
- Pirna mit den Gerichtsämtern Pirna, Stolpen, Neustadt, Hohnstein, Sebnitz, Schandau, Königsstein, Gottleuba und Lauenstein;
- Freiberg mit den Gerichtsämtern Freiberg, Brand, Frauenstein, Sayda, Altenberg und Tharandt.

Bis 1874 gab es im Königreich Sachsen insgesamt vierzehn Amtshauptmannschaften. Mit dem Gesetz über die Reorganisation der unteren Verwaltungsbehörden vom 21. April 1873 und dessen Inkraftreten ab 1874 etablierten sich in der Nachfolge der Gerichtsämter fünfundzwanzig neue Amtshauptmannschaften als lokale Ebene der inneren Verwaltung, in deren Verantwortung die Armenfürsorge, die Krankenpflege sowie der Straßen- und Wegebau lag. Die Zuständigkeit für die Justiz auf lokaler Ebene ging auf die Amtsgerichte über. Damit war die Trennung von Verwaltung und Justiz vollzogen. Die Amtshauptmannschaften hatten – nach der Umbenennung in Landkreise ab dem 1. Januar 1939 bzw. Kreise im Jahr 1945 – in territorialer Hinsicht zum Ende des Zweiten Weltkrieges Bestand. Verwaltungsgeschichtlich stand danach der Kreistag/Kreisrat in der Nachfolge der Amtshauptleute und Landräte; territorialgeschichtlich kam es innerhalb der Kreise bis zur Auflösung der Länder 1952 zu Veränderungen durch Gemeindezusammenlegungen sowie Ein- und Ausgemeindungen.

02. Bestandsgeschichte und Inhalt

Die Akten der alten Amtshauptmannschaften waren bei ihrer Entstehung nach einem Registraturplan geordnet, der Kapitel, Buchstaben und laufende Nummern enthielt. Je nach dem betroffenen Ort oder der Sachthematik wurden die Akten dem jeweiligen Buchstaben zugeordnet. Die Titel der Kapitel waren teilweise angegeben. Einige Beispiele für die Kapitelaufteilung aus den Amtshauptmannschaften Dresden, Pirna, Hain und Meißen, Angaben in Klammern sind nach Befund ergänzt.

Cap. II Verfassungssachen
Cap. VII Sanitäts- und Medizinalpolizeisachen
Cap. X Konzessionssachen (Schankwesen)
Cap. XI Ökonomiesachen
Cap. XII Armenpolizeisachen
Cap. XIII Feuerpolizeisachen
Cap. XIV Vermischte Polizeisachen
Cap. XXIII (Städteordnung)
Cap. XXVI Kommunalsachen
Cap. XXVIII (Armeesachen)
Cap. XXXVIII Handwerkssachen
Cap. XXXIX Unterstützungssachen

Bei der Verzeichnung der Akten der Amtshauptmannschaft Freiberg ergab sich folgende Aufschlüsselung der alten Registratursignaturen:

Cap. I Verwaltungsangelegenheiten
Cap. II Straßen- und Brückenbau, Wegegelder
Cap. III Gewerbe allgemein (Gasthöfe, Mühlen, Märkte), Forstangelegenheiten
Cap. IV Fürsorgewesen, Grundstücksangelegenheiten, Eisenbahn, Polizei, Vereine
Cap. V Domänenverwaltung, Steuern und Abgaben (Chausseegelder),
Jagdangelegenheiten
Cap. VI Armenwesen, Sparkassen
Cap. VII nicht belegt
Cap. VIII Amtsverwaltung, Ablösungen, Justiz, Bergbau
Cap. IX Allg. Stadt- und Gemeindeangelegenheiten
Cap. X Grenzangelegenheiten

In dieser Übersicht spiegeln sich sowohl die Aufgaben der Amtshauptleute als auch der Inhalt des Bestandes wider.

Zur Erstellung der Klassifikation des Bestandes dienten in erster Linie die Sachbetreffe, die den entsprechenden Registratursignaturen zugeordnet wurden. Außerdem stehen innerhalb der Klassifikation die Sachgebiete bezüglich der einzelnen Amtshauptmannschaften immer in der gleichen Reihenfolge, um dadurch die Benutzung zu erleichtern.

Vor der Übernahme ins Hauptstaatsarchiv Dresden wurden die Akten des Bestandes 13476 Alte Amtshauptmannschaften scheinbar in den Archiven der Amtshauptmannschaften bearbeitet. Darauf weisen ein auf vielen Akten vorhandenes Etikett in Fraktur bzw. handschriftliche Notizen hin, welche die Akten nach Abt., Abschnitt, Nr. ordnen. Auf einigen Aktendeckeln sind diese Angaben auch vorgedruckt und während der damaligen Bearbeitung mit Nummern versehen worden.
Die Akten waren wahrscheinlich mit einer Abgabe der 1873 neu organisierten Amtshauptmannschaften in den 1920er Jahren ins Hauptstaatsarchiv Dresden gekommen. Bei der damaligen Bearbeitung wurde anscheinend festgestellt, dass die Provenienz nicht der abgebenden Stelle entspricht. Es wurde der Bestand "Lagerungsgemeinschaft Vorakten der Amtshauptmannschaften" eingerichtet und die Akten verzeichnet. Aus dieser Zeit stammen die Signaturen Ah Dresden, Nr. 1 etc. und eine Findkartei.

Bei der Neubearbeitung im Jahr 2005 wurden die Akten der Alten Amtshauptmannschaften aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst und wegen des geringen Umfangs als zusammengefasster Bestand/Mischbestand verzeichnet. In ihn sind alle vorhandenen Akten der verschiedenen Amtshauptmannschaften des Meißnischen Kreises bzw. nach 1835 der Dresdener Kreisdirektion eingeflossen. Am Beginn der Verzeichnungsarbeit stand die Vorordnung nach den einzelnen Amtssitzen. Dies spiegelt allerdings nicht die gegebenen Verwaltungseinheiten exakt wider. Die Amtshauptmannschaften waren ursprünglich durchnummeriert von I - IV bzw. V, z.B. gehörten u.a. Dresden und Pirna links der Elbe zum I. Amtshauptmannschaftsbezirk des Meißnischen Kreises, Meißen links der Elbe gehörte zum II. Bezirk, Dresden und Pirna rechts der Elbe u.a. zum III. Bezirk und zum IV. Bezirk u.a. Meißen rechts der Elbe und Hain. Freiberg hingegen gehörte anfangs zum Erzgebirgischen Kreis und wurde erst 1835 der Kreisdirektion Dresden als V. Bezirk zugeordnet. Außerdem wurden immer wieder Veränderungen und Vereinfachungen (Zusammenfassung von Meißen und Hain im II. Bezirk und Freiberg entsprechend als IV. Bezirk) der Gebietszugehörigkeit der einzelnen Amtshauptmannschaften vorgenommen. Der Vereinfachung der Benutzung halber wurden diese Veränderungen in der Klassifikation nicht berücksichtigt.
Bei dem Klassifikationspunkt Gemeindeangelegenheiten der Amtshauptmannschaften Dresden und Pirna sowie dem Punkt Infrastruktur und Wirtschaft der Amtshauptmannschaft Pirna schien eine Differenzierung wegen der geringen Zahl der zugeordneten Verzeichnungseinheiten wenig sinnvoll.

Das Findbuch enthält eine Konkordanzliste, in der die Archivaliensignaturen der Verzeichnung aus den 1920er Jahren den neuen Archivaliensignaturen gegenübergestellt sind, da die Akten unter den alten Signaturen benutzt wurden.
Die Aktentitel wurden größtenteils von den Akten übernommen. Gelegentlich wurden sie modernisiert und nur selten komplett geändert. Dabei wurde auf die Einheitlichkeit der Titel geachtet. Bände wurden beispielsweise gebildet bei der die Vergabe der Jagdkarten bei der Amtshauptmannschaft Pirna oder bei den Straßenbauakten im Bestand der Amtshauptmannschaft Freiberg.
Insgesamt umfasst der Bestand 431 Verzeichnungseinheiten bei einer Größe von 8,25 lfm.


Liste der Amtshauptleute:

Das Personal der Amtshauptmannschaften kann auch den Königlich Sächsischen Hof- und Staatskalendern entnommen werden.

Amtshauptmannschaft Dresden:

Ab 1813: Georg Heinrich von Carlowitz
Ab 1821: Christian Gottlob von Houwald
Ab 1823: Georg von Charpentier
Ab 1826: Carl Constantin von Künßberg
Ab 1828: Albrecht Edmund von Loeben
Ab 1832: Interimsverwaltung durch Heinrich Wilhelm von Watzdorf
Ab 1837: Heinrich Wilhelm von Watzdorf
Ab 1845: Ludwig Ferdinand von Pflugk
Ab 1850: Georg Friedrich von Winkler
Ab 1857: Georg Heinrich von Carlowitz
Ab 1858: Carl Maximilian von Vieth und Golsenau
Ab 1875: mit Einrichtung der neuen Amtshauptmannschaften neues Personal

Amtshauptmannschaft Pirna:

Ab 1813: Peter Carl von Hohental
Ab 1819: Eduard Glob Nostitz und Jänckendorf
Ab 1821: Georg von Charpentier
Ab 1823: Christian Gottlob von Houwald
Ab 1839: Georg Friedrich von Winkler
Ab 1850: Christian Gustav von Holtzendorff
Ab 1867: Heinrich Max von Kloppenfels
Ab 1875: mit Einrichtung der neuen Amtshauptmannschaften neues Personal

Amtshauptmannschaft Hain (Großenhain):

Ab 1819: Georg von Charpentier
Ab 1821: Friedrich August Eduard von Wolf
Ab 1854 Christoph Holm von Egidy
Ab 1875: mit Einrichtung der neuen Amtshauptmannschaften neues Personal

Amtshauptmannschaft Freiberg:

Ab 1811: Johann Gottlob von Gersdorf
Ab 1818: Carl Heinrich Constantin von Ende
Ab 1821: Interimsverwaltung durch Gustav Heinrich von Biedermann
Ab 1822: Friedrich von Friesen
Ab 1825: Eduard von Broizem
Ab 1828: Albrecht Edmund von Loeben
Ab 1832: Georg Friedrich von Winkler
Ab 1835: Interimsverweser Heinrich Wilhelm von Watzdorff
Ab 1835: Eduard von Könneritz
Ab 1840: Just
Ab 1841: Carl Friedrich Reiche-Eisenstruck
Ab 1842: Christian Gustav von Holtzendorff
Ab 1843: Carl Friedrich Reiche-Eisenstruck
Ab 1846: Georg von Zahn
Ab 1852: Carl Gustav von Oppen
Ab 1875: mit Einrichtung der neuen Amtshauptmannschaften neues Personal

Amtshauptmannschaft Meißen:

Ab 1819: Franz Ludwig Poppo von Hartmann (dieser verwaltete als Interimsverwalter das damals als 5. Bezirk zugehörige Amt Oschatz)
Ab 1821: Carl Friedrich Günther Edler von der Planitz
Ab 1837: Georg Friedrich von Winkler
Ab 1839: zusammen mit Hain verwaltet


03. Ergänzende Überlieferungen

10042 Amt Altenberg
10046 Amt Dippoldiswalde
10047 Amt Dresden
10050 Amt Frauenstein
10051 Kreisamt Freiberg
10052 Amt Grillenburg
10054 Amt Großenhain
10055 Amt Hohnstein mit Lohmen
10057 Kreisamt Meißen
10754.1 Amtshauptmannschaft Dresden
10754.2 Amtshauptmannschaft Dresden, Vorortakten
10756 Amtshauptmannschaft Freiberg
10760 Amtshauptmannschaft Meißen
10762 Amtshauptmannschaft Pirna


04. Literatur:

Blaschke, Karlheinz, "Die Ausbreitung des Staates Sachsen und der Ausbau seiner räumlichen Verwaltungsbezirke", in: Blätter für deutsche Landesgeschichte, N.F. (91) 1954, S. 74-109.

Ders., "Zur Behördenkunde der kursächsischen Landesverwaltung", in: Archivar und Historiker, Berlin 1956.

Ders., Sächsische Verwaltungsgeschichte, Berlin 1958 (Lehrbriefe für das Fachschulfernstudium für Archivare. Verwaltungsgeschichte des Staates. Lehrbrief 3).

Brather, Hans-Stephan, "Die Verwaltungsreformen am kursächsischen Hofe im ausgehenden 15. Jahrhundert", in: Archivar und Historiker 7 (1956), S. 254 – 287.

Gesetz und Verordnungsblätter für das Königreich Sachsen.

Groß, Reiner, Geschichte Sachsens, Dresden ³2004.

Schmidt, Gerhard, Die sächsischen Amtshauptmannschaften, in: Letopis, Reihe B – Geschichte, Nr. 20/1 und 2, 1973, S. 17-35.

Jeserich, Kurt G. A.; Pohl, Hans; Unruh, Georg Christoph von (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte. Bd. II: Vom Reichsdeputationshauptschluss bis zur Auflösung des Deuschen Bundes. Bd. III: Das Deutsche Reich bis zum Ende der Monarchie. Stuttgart 1983-1984.

Naumann, Günter, Sächsische Geschichte in Daten. Wiesbaden 2003.

Sächsisches Staatsministerium des Innern (Hrsg.), Die Bestände des Sächsischen Staatsarchivs Leipzig. Band 1. Bearb. v. Grohmann, Ingrid; Merchel, Michael; Richter, Birgit. Haale/Saale 2004 (Veröffentlichungen der Sächsischen Archivverwaltung, Reihe A: Archivverzeichnisse, Editionen und Fachbeiträge, Band 5.1).

[1] Karlheinz Blaschke, "Zur Behördenkunde der kursächsischen Landesverwaltung", in: Archivar und Historiker, Berlin 1956, S. 344.
[2] Hans-Stephan Brather, "Die Verwaltungsreformen am kursächsischen Hofe im ausgehenden 15. Jahrhundert", in: Archivar und Historiker 7 (1956), S. 255.
[3] Ebd., "Verwaltungsreformen am kursächsischen Hofe”, S. 262.
[4] Karlheinz Blaschke, "Die Ausbreitung des Staates in Sachsen und der Ausbau seiner räumlichen Verwaltungsbezirke", in: Blätter für deutsche Landesgeschichte, N.F. 91 (1954), S. 82.
[5] Günter Naumann, Sächsische Geschichte in Daten. Wiesbaden 2003, S. 104.
[6] Blaschke, Behördenkunde, S. 349.
[7] Blaschke, Behördenkunde, S. 358.
[8] Ebd., S. 360.
[9] Gerhard Schmidt, Die sächsischen Amtshauptmannschaften, in: Letopis, Reihe B – Geschichte, Nr. 20/1 und 2, 1973, S. 17 f.
[10] Karlheinz Blaschke, Sächsische Verwaltungsgeschichte, Berlin 1958 (Lehrbriefe für das Fachschulfernstudium für Archivare. Verwaltungsgeschichte des Staates. Lehrbrief 3), S. 41.
[11] Ebd., S. 109.
[12] G. Schmidt, "Die sächsischen Amtshauptmannschaften", S. 17 f.
[13] Reiner Groß, Geschichte Sachsens, Dresden ³2004, S. 239.








Blaschke, Karlheinz: Zur Behördenkunde der kursächsischen Lokalverwaltung. In: Archivar und Historiker. Berlin, 1956, S. 343 - 363

Blaschke, Karlheinz: Die Ausbreitung des Staates in Sachsen und der Ausbau seiner räumlichen Verwaltungsbezirke. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte 91. 1954, S. 74 - 109

Brather, Hans-Stephan: Die Verwaltungsreformen am kursächsischen Hofe im ausgehenden 15. Jahrhundert In: Archivar und Historiker. Berlin, 1956, S. 254 - 287

Schmidt, Gerhard: Die sächsischen Amtshauptmannschaften. In: Letopis. Reihe B: Geschichte, Nr. 20/1 und 2, 1973, S. 17 - 35
Einführung der Landgemeindeordnung bzw. Städteordnung.- Einrichtung der Heimatsbezirke.- Straßenbau.- Gastgewerbe.- Wirtschaft.- Jagd.- Ablösung.- Gemeinheitsteilung.- Grenzangelegenheiten.
Im Verlauf des 16. Jahrhunderts rückte der Amtmann von seiner ursprünglichen Position mehr und mehr in diejenige eines Aufsichtsorgans über mehrere Ämter auf, während der Schösser zur Hauptperson der Amtsverwaltung wurde und sowohl die Leitung als auch den Titel Amtmann übernahm. Der ehemalige Amtmann wurde Amtshauptmann genannt, seine Zuständigkeit beschränkte sich auf Aufsichtsfunktionen. Seine Kompetenzen wurden 1764 mit der Reorganisation des Staatswesens nach dem Siebenjährigen Krieg erneuert und erweitert. Er war nun neben der generellen Überwachung des Steuer-, Justiz-, Polizei-, Kommerzial- und Manufakturwesens für die Aufsicht über die zu der Zeit häufig verpachteten Ämter zuständig. Eine weitere Ausweitung der Aufsichtsfunktion erfolgte durch die Generalinstruktion von 1816, z. B. im militärischen Bereich. Mit dem Gesetz über die Reorganisation der unteren Verwaltungsbehörden vom 21.04.1873 und dessen Inkrafttreten 1874 wurden die alten Amtshauptmannschaften mit dem Charakter einer Ein-Mann-Behörde aufgehoben und es etablierten sich 25 neue Amtshauptmannschaften als lokale Ebene der inneren Verwaltung.

Der Bestand enthält Unterlagen der Amtshauptmannschaften Dresden, Freiberg, Großenhain, Meißen und Pirna.

Weitere Angaben siehe 1.5.2 Ältere Kreis- und Amtshauptmannschaften, Ämter
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