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Beständeübersicht

Bestand

11125 Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts

Datierung1580 - 1960
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)680,95

Bestand enthält auch 3 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Findbucheinleitung von Gerhard Schmidt, 1959:

Bis zum Jahre 1831 wurde die Aufsicht über die Kirchen- und Schulangelegenheiten in Sachsen durch den Kirchenrat und das Oberkonsistorium in Dresden sowie durch weitere regionale Konsistorien ausgeübt. Über ihnen stand als vorgesetzte Behörde das Geheime Konsilium bzw. seit 1817 der Geheime Rat. Die Konferenzminister dieser Oberbehörde hatten zugleich den Auftrag in Evangelicis inne und vertraten damit in den evangelischen Kirchen- und Schulangelegenheiten den katholischen Landesherrn.

Bei der Einführung der Fachministerien in Sachsen im Jahre 1831 wurde als oberste staatliche Kirchen- und Schulbehörde das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts begründet. Es hatte die staatliche Aufsicht über die Kirchen aller Konfessionen. Außer der evangelisch-lutherischen Kirche waren in Sachsen seit Beginn des 19. Jahrhunderts das katholische, reformierte und jüdische Glaubensbekenntnis zugelassen, seit 1846 auch die Deutschkatholiken und später noch andere Sekten. Für die evangelischen Kirchen und Schulen hatte das Kultusministerium auch die Oberaufsicht über die innerkirchlichen Angelegenheiten, also über den Gottesdienst, über die Erhaltung der Kirchenverfassung, die Anstellung der Geistlichen und Lehrer und die Handhabung der Kirchendisziplin. Daher musste der Kultusminister der evangelischen Konfession angehören.

Über die Universität Leipzig, über die beiden Landesschulen Meißen und Grimma sowie über das Prokuraturrentamt Meißen hatte das Kultusministerium die unmittelbare Aufsicht. Ferner verwaltete es die meisten Stipendienstiftungeen, während die Stiftungen für Arme und Kranke beim Ministerium des Innern bearbeitet wurden. Die geistliche Gerichtsbarkeit der Konsistorien ging 1831 auf die Justizbehörden über, die Ausübung der Presse- und Bücherzensur 1836 an das Innenministerium. Den Auftrag in Evangelicis und damit die landesherrliche Gewalt über die evangelisch-lutherische Kirche übernahmen 1831 der Kultusminister und mindestens zwei weitere evangelische Staatsminister. Das Regulativ über die Ressortverhältnisse zwischen dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts und den in Evangelicis beauftragten Staatsministern regelte 1837, in welchen Fällen das Ministerium den Ministern Vortrag zu erstatten hatte.

Nachdem die alten Konsistorien im Jahre 1835 aufgehoben worden waren, wurden die vier Kreisdirektionen in Dresden, Leipzig, Zwickau und Bautzen als Mittelbehörden eingesetzt. Bei den Kreisdirektionen gab es jeweils unter Vorsitz des Kreisdirektors eine besondere Kirchen- und Schuldeputation aus einem geistlichen und einem weltlichen Rat. Den Kreisdirektionen unterstanden die Kirchen- und Schulinspektionen, denen der Superintendent und ein weltlicher Koinspektor angehörten. Zwischen dem Kultusministerium und den Kreisdirektionen stand ein rein geistliches Landeskonsistorium, das vor allem eine Prüfungs- und Ordinationsbehörde war und im Übrigen nur eine beratende Stimme besaß.

Zunächst hatten die kirchlichen Aufgaben des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts den Vorrang vor den Schulangelegenheiten, wie schon aus dem Namen hervorgeht. Im Jahre 1873 wurde jedoch ein neues evangelisch-lutherisches Landeskonsistorium errichtet, dessen Aufgabenbereich über den des bisherigen Landeskonsistoriums weit hinausging.

Alle kirchlichen Aufgaben, die bisher dem Kultusministerium zustanden, gingen auf dieses Landeskonsistorium über, ebenso die kirchlichen Aufgaben der Kreisdirektionen. Auch in den Unterinstanzen trennte man die von den Superintendenten geleiteten Kircheninspektionen von den Schulinspektionen, denen der Amtshauptmann oder Stadtrat oder der Bezirksschulinspektor angehörte. Die geheimen Kirchen- und Schulräte des Kultusministeriums führten seit dieser Trennung der Kirchenverwaltung von den Schulangelegenheiten nur noch den Titel Geheimer Schulrat. Die zuvor bei den nun aufgelösten Kirchen- und Schulinspektionen der Kreisdirektionen bearbeiteten Schulangelegenheiten übernahm das Kultusministerium selbst, sodass ihm die Schulinspektionen nunmehr unmittelbar unterstellt waren. So wurde 1873 die gesamte Verwaltung der Kirchen und Schulen getrennt, nachdem sie seit dem Mittelalter vereinigt gewesen war. Das Landeskonsistorium unterstand jedoch auch in rein geistlichen Angelegenheiten weiterhin den vom König ernannten, in Evangelicis beauftragten Staatsministern, von denen der Kultusminister mit den kirchlichen Angelegenheiten am besten vertraut war und daher den Ausschlag gab. Eine völlige Trennung von Kirche und Staat erfolgte erst 1919. Die kirchlichen Aufgaben des Ministeriums traten von da an noch stärker zurück und bestanden nur noch in einem staatlichen Aufsichtsrecht über alle Religionsgesellschaften. Es war nur die Konsequenz dieser Entwicklung, dass das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts im Jahre 1923 seinem Wirkungskreis entsprechend in Ministerium für Volksbildung umbenannt wurde.

Das Kultusministerium war im 19. Jahrhundert nach dem Außenministerium das kleinste sächsische Ministerium. Ihm gehörten anfangs nur ein Staatsminister, drei Geheime Kirchen- und Schulräte sowie ein evangelischer und ein katholischer Beisitzer an; das Kanzleipersonal war gering. Bis 1932 wuchs die Zahl der Räte auf etwa 20 an. Das sächsische Schulwesen wurde innerhalb eines Jahrhunderts so ausgebaut und verbessert, dass die Geschäfte des Ministeriums sich vervielfachten. Außerdem übernahm das Kultusministerium noch einzelne Aufgaben von anderen Behörden hinzu. So erhielt es vom Innenministerium 1876 die Aufsicht über das Polytechnikum zu Dresden, das 1890 zur Technischen Hochschule erhoben wurde. Von 1918 an wurden die Hoftheater unter der Aufsicht des Kultusministeriums weiter geführt. Die Generaldirektion der Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft wurde aufgelöst; ihre Aufgaben gingen am 1. Januar 1919 auf das Kultusministerium über. Die Forsthochschule Tharandt wurde 1929 der Technischen Hochschule Dresden angegliedert und ging damit vom Finanzministerium auf das Volksbildungsministerium über. 1931 kam ein großer Teil der Berufsschulen vom Wirtschaftsministerium zur Volksbildung; im Jahre 1937 folgten alle 1931 ausgenommenen Fachlehranstalten nach. Die Oberaufsicht über die Akademie der Bildenden Künste in Dresden übernahm das Volksbildungsministerium im Jahre 1933 vom Innenministerium. Die Angelegenheiten der Bergakademie Freiberg wurden 1935 vom Finanzministerium auf das Wirtschaftsministerium und von da 1936 auf das Volksbildungsministerium übertragen. So gingen allmählich fast alle fachlichen Lehranstalten aus den anfangs zuständigen Fachverwaltungen auf den Bereich des Volksbildungsministeriums über. Seit 1937 leitete das Ministerium im Wesentlichen den Unterrichtsbetrieb aller Schulen, darüber hinaus das gesamte Bildungswesen und die wissenschaftliche Forschung.

Nach 1871 behielt das Kultusministerium gegenüber den Reichsbehörden eine unabhängige Stellung. Erst seit 1919 übernahm das Reichsministerium des Innern die Gesetzgebung auch für das Gebiet des Volksbildungswesens. 1933 wurde das Reichsministerium für Erziehung, Bildung und Wissenschaft gegründet. Die Selbständigkeit des sächsischen Ministeriums für Volksbildung wurde dadurch immer mehr zu Gunsten des Reiches eingeschränkt.

Die Registratur des Ministeriums wurde in einem Hauptarchivkörper mit 46 Lokaten und daneben in einer Reihe von besonderen Registraturabteilungen geführt. Die letzteren bestanden von 1831 an oder wurden später erst eingerichtet.

Der Bestand des Ministeriums für Volksbildung gelangte in mehreren Abgaben vor und nach dem 2. Weltkrieg mit verhältnismäßig geringen Verlusten in das Sächsische Landeshauptarchiv und bildet hier einen der umfangreichsten Ministerialbestände, der fast den gesamten Saal 5 D füllt. Die Bände 2 - 5 wurden unter Berücksichtigung der alten Registraturordnung von Dr. Werner Ohnsorge und Christa Köhler geordnet und verzeichnet. Mit Band 6 und 7 wurde die Ordnung des gesamten Bestandes im Januar 1959 von dem Unterzeichneten abgeschlossen.

Gerhard Schmidt


Einleitung zu Bd. 3 - 5 von Ch. Köhler, 1950:

Die in den vorliegenden Bänden 3 - 5 aufgenommenen Archivalien entstammen dem Ministerialarchiv und sind Verwaltungsakten des früheren Kultusministeriums und jetzigen Volksbildungsministeriums. Mit der Bearbeitung dieses so genannten "Hauptarchiv-Körpers" wurde Herr Dr. Ohnsorge beauftragt, der die Arbeit in Folge seiner Einberufung zur Wehrmacht unterbrechen musste. Erst im Januar 1948 konnte ich die Ordnung der Bestände fortsetzen und im Dezember 1950 beenden.

Das neu angelegte Findbuch selbst hat einige Lücken aufzuweisen, da 1945 durch Brand oder in Ausweichstellen Akten verloren gingen. Auch wurden einzelne Archivalien an das Landeskonsistorium abgegeben. Andererseits gelangten Aktenstücke hierher, die hinsichtlich ihrer Archivwürdigkeit für eine Aufbewahrung im Landeshauptarchiv noch nicht in Frage kamen. In Folge dessen reichen die in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (1831) ergangenen Bestände bis in die Neuzeit (1944). Soweit Aktenstücke noch in bearbeitete Lokate eingefügt wurden, erhielten sie Unternummern (z. B. Ministerium für Volksbildung Nr. 12694/1). Da nur wenige Abgabeverzeichnisse des Volksbildungsministeriums vorhanden sind und leider auch der zweite Teil der Repertoriums verbrannte, [wurde] versucht […] an Hand der früheren Signaturen die Ordnung des Aktenmaterials wieder herzustellen. Die andere Bezeichnung "Arch. Sect. … Nr. …" auf den Aktendeckeln, die wahrscheinlich nur interimsweise vergeben wurde, hat sich nicht durchgesetzt […]

Köhler […]


Bemerkung zu "05 Fachschulen":
Der Gliederungspunkt enthält Gewerbe-, Handels- und Kunstschulen, darunter auch Hochschulen und höhere Schulen.

Auf weitere Akten zu Fachschulen im Bestand 10736 Ministerium des Innern, Nr. 1664 - 1684 sowie 8219 - 8886 wird hingewiesen.


Bemerkung zu "13 Nachtrag":

Der hier vorliegende Teil basiert auf den Erschließungsangaben einer Nachtragsübernahme aus den Staatlichen Kunstsammlungen, welche 1991 von Gert Schirok in einer Findkartei verzeichnet wurde.

Der Schwerpunkt der Überlieferung liegt in den 1930er Jahren bis Mitte der 1940er Jahre. Einzelne Akten reichen bis 1829 zurück und bis 1948.

Bemerkung zu Akten über die Kunstakademie, die Kunstgewerbeschule und das Kunstgewerbemuseum Dresden:

Die Enthält-Vermerke entstammen dem "Inventar der schriftlichen Quellen zur Geschichte der Hochschule für Bildende Künste Dresden und ihrer Vorgängerinstitutionen (1764-1990)", das von 2001 bis 2003 bei der Hochschule für Bildende Künste entstand.
Schmidt, Gerhard: Ordnungsarbeiten am Bestand des sächsischen Ministeriums für Volksbildung. In: Archivmitteilungen. Jg. 10. 1961, S. 15 - 21
Verwaltung des Ministeriums.- Kirchenangelegenheiten.- Schulbehörden.- Lehrerangelegenheiten.- Allgemeine Bildungsangelegenheiten.- Schulangelegenheiten.- Fachschulen.- Technische Hochschule Dresden.- Forstliche Hochschule Tharandt.- Bergakademie Freiberg.- Universität Leipzig.- Generaldirektion der Sammlungen für Kunst und Wissenschaft.- Einzelne Sammlungen.- Stiftungen.- Landesschulen Meißen, Grimma und Dresden.
Unverzeichnet: Verträge zu Schulen, Stiftungen, Kirchen.- Stiftungskartei (Teil).
Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts begann mit dem 01.12.1831 seine Wirksamkeit. Es war in Nachfolge des Geheimen Rats, der Konsistorien bzw. des Kirchenrats oberste staatliche Kirchen- und Schulbehörde, sofern nicht Angelegenheiten den in Vertretung des Königs agierenden in Evangelicis beauftragten Staatsministern vorbehalten waren. Dem Ministerium unterstanden auch die Universitäten, Hoch- und Fachschulen, soweit nicht das Ministerium des Innern zuständig war.

Im November 1918 wurde die Kompetenz für das ehemalige Hoftheater sowie für die ehemaligen Königlichen Sammlungen für Wissenschaft und Kunst übernommen. Ihre Leitung hatte z. T. bereits bisher durch Personalunion in der Hand des Ministers gelegen. Generell wurden Kunstangelegenheiten nun bei diesem Ministerium konzentriert. Nachdem 1919 Staat und Kirche deutlich getrennt wurden, folgte 1923 die Umbenennung in Ministerium für Volksbildung. Das Ministerium stellte seine Tätigkeit im Mai 1945 ein.

Der Bestand enthält in erheblichem Umfang Unterlagen von Vorgängerstellen. Für Kunstangelegenheiten wird auch auf den Bestand 10736 Ministerium des Innern, Sektion 20 hingewiesen.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
  • 1960, Retrokonversion 2006, Nachtrag 2018, 2022 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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