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Beständeübersicht

Bestand

10079 Landesregierung

Datierung1490 - 1916
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)1.319,10

Bestand enthält auch 1 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Zurzeit ist ein Teil des Bestands, nämlich die in der zweiten Hälfte des 20. Jh. aus ehemals preußischen Archiven zurückgeführten Akten, noch nicht in elektronischer Form erschlossen. Bitte nutzen Sie dafür die in unserem Lesesaal zur Verfügung stehenden Findbücher. Die Klassifikation des Bestands befindet sich noch in Bearbeitung, so dass ein großer Teil des Bestands noch keinem Punkt der Systematik zugeordnet ist.
Müller, Ernst ; Posner, Ernst: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem. T. 1: I. Hauptabteilung. Leipzig, 1934, S. 180 f.

Blaschke, Karlheinz: Die kursächsische Landesregierung. In: Forschungen aus mitteldeutschen Archiven. Berlin, 1953, S. 270 - 284. Zweitabdruck in: Karlheinz Blaschke, Beiträge zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Sachsens. Ausgewählte Aufsätze. Leipzig, 2002, S. 349 - 363.
Absterben.- Akzissachen.- Anhalt, Fürstentum.- Archivsachen.- Barby, Grafschaft.- Bausachen.- Bayern.- Begnadigungen und Beschenkungen.- Bergsachen.- Bestallungen.- Bibliotheken und Büchersachen.- Brandenburg.- Braunschweig.- Bündnisse, Irrungen und Verträge.- Cammersachen.- Commerzialsachen.- Consitorialsachen.- Creissachen.- Defensionssachen.- Depositen.- Erbämter.- Erbfälle.- Flüsse und Floßsachen.- Forst- und Jagdsachen.- Friedenssachen.- Geburten.- Geleitssachen.- Genealogica.- Gesandtschaften.- Grafen und Herren.- Grenzsachen.- Hanauische und Hessische Sachen.- Hennebergische Sachen.- Hof- und Haushaltsachen.- Huldigungen.- Innungssachen.- Juden.- Justizsachen.- Klöster und Stifter.- Landtagssachen.- Lauenburgische Sachen.- Lausitz.- Lehnssachen.- Malefizsachen.- Mandate.- Mansfeldische Sachen.- Mathematische Sachen.- Matrikeln.- Medizinalsachen.- Münzsachen.- Oberhofgericht.- Österreich.- Ordenssachen.- Orte.- Polizeisachen.- Postsachen.- Preußen.- Privilegien.- Regierungssachen.- Reichssachen.- Reisen.- Religionssachen.- Reußische Sachen.- Russland.- Sachsen-Albertinische Nebenlinien.- Sachsen-Ernestinische Häuser.- Schönburgische Sachen.- Schulden.- Schulsachen.- Schwarzburgische Sachen.- Schweden.- Sozietäten.- Standeserhöhungen.- Steuer- und Zollsachen.- Stiftungen.- Stolbergische Sachen.- Straßensachen.- Testamente.- Titulaturen.- Türkische Sachen.- Unglückssachen.- Universitäten.- Vermählungen.- Vikariatssachen.- Vormundschaften.- Westfalen.-Württemberg.
Aus der Vereinigung von Hofräten und Hofkanzlei bildete sich unter Kurfürst Moritz die kursächsische Landesregierung als Zentralbehörde der Justiz-, Lehns- und Polizeiverwaltung, wie sie in den Kanzleiordnungen von 1547, 1553 und 1556 zum ersten Mal erscheint. Sie wurde in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts von den neuen Behörden, der Kammer und dem Geheimen Rat, rangmäßig überflügelt. Die Landesregierung unterstand dem Geheimen Rat seit 1574. Sie hatte konkurrierende Gerichtsbarkeit als oberste Appellationsinstanz mit dem Oberhofgericht zu Leipzig, dem Hofgericht zu Wittenberg, dem Appellationsgericht, den Juristenfakultäten und den Schöppenstühlen in Leipzig und Wittenberg, den Stiftsregierungen zu Wurzen, Naumburg und Merseburg, Weißenfels und Zeitz. Außerdem hatte sie die Aufgabe, die bei den kursächsischen Gerichten in den Ämtern ergangenen Urteile in Strafsachen zu bestätigen. Durch die Verfassungs- und Verwaltungsreform von 1831 wurde die Landesregierung, die sich zu einem kombinierten Justiz- und Innenministerium entwickelt hatte, aufgelöst. Ihre Aufgaben gingen 1831 für Justiz- und Lehnssachen an das neugegründete Landesjustizkollegium, für die Polizeisachen an die neugegründete Landesdirektion über, zum Teil direkt an die neuen Ministerien der Justiz und des Innern. Bei der Auflösung der Landesdirektion 1835 übernahmen die neugebildeten Kreisdirektionen und das Innenministerium deren Aufgaben, die des Landesjustizkollegiums gelangten an das Oberappellationsgericht Dresden sowie an die Appellationsgerichte Dresden, Leipzig, Bautzen und Zwickau.

Von 1834 bis in die 50er Jahre des 20. Jahrhunderts bildete das Archivgut der Landesregierung die VIII. Abteilung des Hauptstaatsarchivs.

Der Bestand enthält auch die Akten des von 1831 bis 1835 bestehenden Landesjustizkollegiums (11,00 lfm).

Weitere Angaben siehe 1.5 Behörden und Einrichtungen der Erblande
  • | ohne 17,00 lfm
  • 1827 - 1910 | Findbuch 3 Bde. für 22,00 lfm
  • 1859 - 1861, 1961 | Findbuch 89 Bde. für 1277,30 lfm
  • 1933, 1954 | Findbuch für 2,80 lfm
  • 2008, Nachträge 2011, 2016, 2017, 2018 | elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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