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Beständeübersicht

Bestand

20004 Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises

Datierung1604 - 1835
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)19,30
Geschichte der Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises

Die Anfänge der älteren Kreishauptmannschaften liegen in der endgültigen Einteilung Kursachsens in fünf Kreise: den Kurkreis, den Meißnischen Kreis, den Thüringischen Kreis, den Leipziger und den Erzgebirgischen Kreis. Diese Gliederung erfolgte durch den Erlass der Kanzleiordnung am 5. August 1547 durch Kurfürst Moritz. Ziel des Kurfürsten war es, durch diese fünf Kreise regionale Aufsichts-, Gerichts- und Verwaltungsinstitutionen zu schaffen.[01] Derartige Bestrebungen hatte es bereits früher gegeben. 1473 erfolgte die Bildung von vier Steuerbezirken auf wettinischem Territorium. Aus dem 16. Jahrhundert ist eine Gliederung des albertinischen Sachsens in neun Kreise überliefert.[02] Im Gegensatz zur Einteilung von 1547 war keine dieser genannten Aufteilungen von Dauer.
1547 wurden dem Leipziger Kreis auf unterer Ebene folgende Ämter zugeteilt: Altenburg und Schmölln, Borna, Colditz, Delitzsch, Düben, Eilenburg, Grimma, Leipzig, Leisnig, Naunhof, Pegau, Rochlitz und Zörbig.[03] Im Zuge des Naumburger Vertrags von 1554 gelangten Altenburg und Schmölln wieder in ernestinischen Besitz. 1585 entstand durch Besitzankäufe das Amt Mutzschen, das in den Leipziger Kreis integriert wurde. Eine zeitweilige Ausgliederung von Ämtern erfolgte durch das Entstehen der drei sächsischen Sekundogenitur-Herzogtümer Sachsen-Weißenfels, Sachsen-Merseburg und Sachsen-Zeitz. Nach dem Aussterben der Nebenlinien wurden die betreffenden Gebiete wieder dem Leipziger Kreis angegliedert. Letzte tiefgreifende territoriale Veränderungen fanden in Folge der Festlegungen des Wiener Friedens 1815 statt. Sachsen musste mehr als die Hälfte seines Territoriums an Preußen abtreten. Der Leipziger Kreis verlor unter anderem die Ämter Delitzsch, Düben, Eilenburg, Zörbig und große Teile der Ämter Schkeuditz und Lützen an Preußen.
Neben den Ämtern auf unterer Verwaltungsebene des Kreises wurden auf mittlerer Ebene die Älteren Amtshauptmannschaften tätig. Vorläufer dieser Verwaltungseinrichtungen hatte es bereits im 16. Jahrhundert gegeben, sie verloren im 17. Jahrhundert ihre Bedeutung und wurden erst 1764 wiederbelebt. Zunächst existierten zwei amtshauptmannschaftliche Bezirke, 1816 wurde ein dritter gebildet. Die Einteilung des Leipziger Kreises in die Älteren Amtshauptmannschaften blieb über einen langen Zeitraum instabil, da sich das Aussehen der amtshauptmannschaftlichen Bezirke am Wohnsitz des jeweiligen Amtshauptmanns orientierte. Erst seit 1816 hatte die Einteilung in drei Amtshauptmannschaften Bestand.
An der Spitze des Kreises stand ein vom Kurfürsten bzw. König berufener Oberhauptmann (später Kreishauptmann) aus dem regional ansässigen Adel, der seinen Wohnsitz innerhalb des Kreises haben und für diesen landtagsfähig sein musste, das heißt, der Ober- bzw. Kreishauptmann gehörte den Kreisständen an.
Von 1547 bis 1554 sind Oberhauptleute für den Leipziger Kreis nachweisbar. Danach blieb das Amt wahrscheinlich bis Mitte des 17. Jahrhunderts unbesetzt. Erst 1661 erfolgte eine Wiederbesetzung der Stelle nunmehr unter der Bezeichnung "Kreishauptmann". Die Funktion des Kreishauptmanns verlor jedoch zunehmend an Bedeutung, erst im Zuge des Retablissements erfuhr sie einen neuen Aufschwung. In dem durch Prinz Xaver von Sachsen erlassenen "Spezialreskript zur Wiederherstellung der Kreis- und Amtshauptleute zur beständigen Aufsicht über das Kammeral-, Polizei-, Kommerzial- und Manufakturwesen" vom 10. April 1764 wurde der Tätigkeitsbereich der Kreis- und Amtshauptleute festgelegt.[04]
Die Vereidigung der Kreishauptleute fand zwar beim Geheimen Kammerkollegium (ab 1782 Geheimes Finanzkollegium, ab 1831 Ministerium der Finanzen) statt, Aufgaben konnten den Kreishauptleuten aber von allen Zentralbehörden zugewiesen werden. In der Hauptsache wurden die Aufträge von der Landesregierung (ab 1831 Landesdirektion), der Landes-Ökonomie-Manufaktur- und Kommerziendeputation und dem Geheimen Kriegsratskollegium (ab 1814 Kriegsverwaltungskammer, ab 1831 Kriegsministerium) erteilt. 1832 wurden die Kreishauptleute dem Ministerium des Innern unterstellt.[05]
Zeit ihres Bestehens lag der Schwerpunkt der Tätigkeit der Kreishauptmannschaften in den Bereichen Aufsicht, Berichterstattung und Gutachtenerstellung. Der Kreishauptmann war zuständig für die Kontrolle über Einnahmen und Ausgaben der Ämter und hatte die Aufsicht über die in seinem Zuständigkeitsbereich tätigen Amtshauptleute und die Amtsangestellten.
Er hatte die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Städten und Dörfern und das Straßenwesen zu überwachen und regelmäßig Berichte über den Zustand seines Kreises an die Zentralbehörden abzugeben oder in deren Auftrag Gutachten zu erstellen. Zur Erfüllung letztgenannter Aufgaben forderte er regelmäßig Berichte der Amtshauptleute ein. Seit 1816 fanden außerdem vierteljährliche Konferenzen zwischen Kreishauptmann und Amtshauptleuten statt, an denen auch der Leipziger Polizeipräsident teilnahm. Hier berichteten die Amtshauptleute über die von ihnen geleistete Arbeit. Die Protokolle dieser Konferenzen mussten an die Landesregierung weitergeleitet werden.[06] Dem Kreishauptmann oblag es, im Interesse des Wirtschaftsaufschwungs Neuerungen in Landwirtschaft und Manufakturwesen genau zu beobachten und zur Förderung vorzuschlagen.[07] Weiterhin wurden Berichte über die Stimmung der Bevölkerung im Kreis und über Abwanderungen von ihm erwartet. Die Aufsicht über das Medizinalwesen stellte eine weitere Aufgabe dar, zu deren Erfüllung der Kreishauptmann in regelmäßigem Kontakt zu den Amtsärzten und Amtshauptleuten stand.[08]
Bis zur Einführung des Defensionswerks Anfang des 17. Jahrhunderts führte der Oberhauptmann das militärische Aufgebot des Kreises an.[09] Später übernahm er im militärischen Bereich Verwaltungsaufgaben, z. B. bei Versorgung und Einquartierung der Truppen und Beschaffung geeigneter Manöverplätze.[10]
In der am 27. April 1816 erlassenen Instruktion für Kreishauptleute wurde wiederum deren Aufsichts- und Berichtspflicht festgeschrieben.[11] Sie hatten den Kreis regelmäßig zu bereisen und die Tätigkeit der Amtshauptleute zu überwachen, durften allerdings ohne speziellen Auftrag der Zentralbehörden nicht in deren Aufgabenbereich eingreifen. Die Kreishauptleute hatten die von den Amtshauptleuten erstellten Berichte zu sammeln, zu einem Hauptbericht zusammenzufassen und an die Zentralbehörden weiterzuleiten. Außerdem legte diese Instruktion fest, dass die Kreishauptleute die Aufgaben der Gendarmeriedirektoren wahrzunehmen hatten.
Zur Erledigung seiner vielfältigen Aufgaben konnte der Oberhauptmann zunächst nur auf sein eigenes Gefolge zurückgreifen. Mit der Anstellung eines Sekretärs 1765 begann die Herausbildung der Behörde "Ältere" Kreishauptmannschaft, die sich 1816 mit dem Tätigwerden eines Registrators und eines Schreibers fortsetzte.[12] Fester Amtssitz der Behörde war ein im Besitz des Kreishauptmanns befindliches Rittergut. 1815 erhielt Kreishauptmann Alexander von Einsiedel in seiner Bestallung die Anweisung seinen Wohn- und Amtssitz in Leipzig zu nehmen.[13] Der Anweisung kam er 1816 offiziell nach, erhielt aber 1818 die Erlaubnis den Behördensitz nach Borna, in unmittelbare Nähe seines Ritterguts Prießnitz zu verlegen.[14] Dieser Zustand blieb bis 1835 bestehen.[15]
Die "Kreishauptmannschaften älteren Stils" beendeten aufgrund der "Verordnung wegen Errichtung von Kreisdirektionen" vom 6. April 1835 am 30. April genannten Jahres ihre Arbeit.[16] Nachfolgebehörde der Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises wurde die Kreisdirektion Leipzig.

Bestandsgeschichte und -bearbeitung

Die Bildung des Bestands "Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises" erfolgte in zwei Etappen.
1) Bei der 1971 durchgeführten Bearbeitung des Bestands "Kreishauptmannschaft Leipzig" (1835 – 1943) im Staatsarchiv Dresden wurden zahlreiche Akteneinheiten als Vorprovenienzen herausgelöst und der Bestand "Ältere Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises" neugebildet, auf Grundlage der OVG verzeichnet und über eine Findkartei vorläufig erschlossen.
Alle zu diesem Zeitpunkt bearbeiteten Akten waren zwischen 1910 und 1950 in das Staatsarchiv Dresden gelangt und umfassen den Zeitraum 1763 bis 1835. Eine frühere Überlieferung ist derzeit nicht nachweisbar. Die betreffenden 12,5 laufenden Meter Akten wurden am 30.10.2000 im Zuge eines Beständeabgleichs zwischen den sächsischen Staatsarchiven an das Staatsarchiv Leipzig übergeben.
2) Der zweite Teil des Bestands "Ältere Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises" war bereits 1965 in den aus Dresden in das Staatsarchiv Leipzig gelangten Splitterbestand "Kreishauptmannschaft Leipzig" eingearbeitet worden. Es handelt sich um sechzig Akteneinheiten, die sich über den Zeitraum 1763 – 1835 erstrecken. Sie wurden nach Überprüfung der Provenienz in den Bestand "Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises" integriert. Die betreffenden Akteneinheiten waren durch eine Findkartei vorläufig erschlossen. Sie wurden 2002 im Zusammenhang mit dem Bestand "Kreishauptmannschaft Leipzig" verfilmt.
Die Zusammenführung der beiden Teilbestände und deren Erschließung fand 2004 statt.
Das Ziel der IT-gestützten Neuerschließung bestand darin, die bisherige Findkartei durch ein vollständiges und gut strukturiertes Findbuch zu ersetzen und dadurch den Bestand für die Benutzung besser recherchierbar zu machen. Die neuen Archivsignaturen wurden fortlaufend nach dem Bär'schen Prinzip vergeben. Die alten Archivsignaturen des Hauptstaatsarchivs Dresden und des Staatsarchivs Leipzig wurden aufgenommen, um eine Konkordanz (s. S. 75 -79) erstellen zu können. Die Registratursignaturen wurden ebenfalls verzeichnet, da sie einen Einblick in die Struktur der behördlichen Schriftgutverwaltung der Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises geben. Bei bereits verfilmten Akten wurden die Filmsignaturen aufgenommen. Zahlreiche ausgewiesene Aktentitel wurden präzisiert und somit aussagekräftiger gestaltet. Die thematische Vielfältigkeit der in den Bereichen Polizei- und Berichtswesen angelegten Sammelakten spiegelt sich in den häufig verwendeten Enthält-Vermerken wider. Die zahlreichen Druckschriften und Zeitungen wurden in Darin-Vermerken erfasst. Bei gleichlautenden Aktentiteln wurden Bandreihen in chronologischer Reihenfolge gebildet. Lediglich vier aufgeführte Akteneinheiten sind nicht direkt aus der Tätigkeit der Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises erwachsen, wurden jedoch dem Bestand zugeordnet. Die Provenienzen der betreffenden Kommissions- bzw. Handakten wurden aufgenommen.
Der Bestand "Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises" umfasst insgesamt 547 Akteneinheiten. Die Überlieferung setzt 1763 ein und endet 1835. Ältere Unterlagen konnten noch nicht aufgefunden werden.

Der Aufbau der kreishauptmannschaftlichen Registratur nach Sachgruppen ist durch ein überliefertes Aktenverzeichnis aus dem Jahr 1804 gut nachvollziehbar:[17]
Sektion I
Landesangelegenheiten
Sektion II
Kirchensachen, Universitäten und Schulen
Sektion III
Justiz-, Verfassungs-, Lehns- und Polizeisachen
Sektion IV
Kammer- und Rentsachen
Sektion V
Steuersachen
Sektion VI
Generalakzissachen
Sektion VII
Wirtschaft, Manufakturen, Handel
Sektion VIII
Milizsachen
Sektion IX
Partei-Beschwerden und Untersuchungssachen
Sektion X
Verfassung bei den Ämtern
Sektion XI
Verfassung bei der Kreishauptmannschaft



Die Gliederung der kreishauptmannschaftlichen Registratur in elf Sektionen ist zwar durch die Überlieferung des obengenannten Aktenverzeichnisses und vorhandene Registratursignaturen bekannt, genügt aber aufgrund seiner nur groben Strukturierung nicht den archivwissenschaftlichen Anforderungen an ein effizient recherchierbares, den Behördenaufbau und das Behördenhandeln widerspiegelndes Ordnungsschema. Aus diesem Grunde wurde das Erstellen einer neuen Klassifikation notwendig. Diese ist in drei Hauptgruppen gegliedert: Zentrale Landesverwaltung, Verwaltungsaufbau sowie Tätigkeitsfelder der älteren Kreishauptmannschaft.
Die einzelnen Tätigkeitsbereiche der Kreishauptmannschaft sind in verschiedenem Umfang dokumentiert. Schwerpunkte liegen in den Bereichen Kammer- und Rentsachen (u. a. Straßenbau, Wasser- und Uferbau, Abgaben); Wirtschaft, Manufakturen und Handel; Justiz-, Verfassungs-, Lehns- und Polizeisachen. "Polizei" umfasste im 18. und 19. Jahrhunderts alle Maßnahmen der inneren Verwaltung zur Regelung des gesellschaftlichen Lebens, während die "Polizei" im heutigen Sinne als Sicherheitsbehörde zu verstehen ist. Im Aktenverzeichnis von 1804 sind lediglich drei Akteneinheiten zu Kirchenangelegenheiten aufgeführt, was die geringe Überlieferung in diesem Bereich erklärt. Gleiches gilt für die Sektionen V, VI und VIII (Akten zu militärischen Angelegenheiten sind im Bestand erst nach 1804 überliefert). Die überlieferten Unterlagen aus den Sektionen X und XI geben vor allem Auskunft über Personal und Tätigkeit der Kreishauptmannschaft, den Älteren Amtshauptmannschaften und Ämtern.
Ein tiefer Einschnitt in den Registraturaufbau der "Kreishauptmannschaft älteren Stils" erfolgte im Zuge der Umsetzung der Beschlüsse des Wiener Kongresses 1815. Sachsen musste die Hälfte seines Territoriums an Preußen abtreten. Der damalige Kreishauptmann Christian Gottfried Heinrich von Nitzschwitz erhielt am 3. Juli 1815 den Auftrag, das die Ämter Delitzsch, Zörbig, Eilenburg mit Düben betreffende Schriftgut aus der Registratur herauslösen zu lassen.[18] In Vorbereitung einer baldigen Übergabe waren entsprechende Aktenverzeichnisse anzulegen. Die kreishauptmannschaftliche Überlieferung zu den oben genannten Ämtern gelangte offensichtlich in das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg.
Es wurde bereits erwähnt, dass die Kreishauptleute von ihren Rittergütern aus tätig wurden. Aus diesem Grund befinden sich in den Beständen einiger Rittergüter ebenfalls Unterlagen zur Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises, so z. B. im Bestand Rittergut Wolkenburg die Instruktion und Bestallung Detlev Graf von Einsiedels zum Kreishauptmann.[19] Im Bestand Rittergut Imnitz befindet sich eine Akte, welche die Ernennung Johann Otto Heinrich von Schlegels zum Kreishauptmann beinhaltet.[20] Zur Beförderung und Besoldung von Leipziger Kreis- und Amtshauptleuten gibt es eine Akte im Bestand des Ritterguts Königsfeld.[21]

Hinweise zur Benutzung

Als korrespondierende Bestände bzw. Bestandsgruppen im Staatsarchiv Leipzig sind zu nutzen:
- 20005 Ältere Amtshauptmannschaften des Leipziger Kreises
- 20006 – 20020 Ämter
- 20024 Kreishauptmannschaft Leipzig
- Rittergüter im Besitz von Kreis- und Amtshauptleuten.

Im Hauptstaatsarchiv Dresden kommen die Unterlagen einiger Zentralbehörden für weitere Recherchen in Frage:

- 10036 Finanzarchiv (Kammerkollegium, späteres Geheimes Finanzkollegium)
- 10851 Ministerium der Finanzen
- 10078 Landes-Ökonomie-, Manufaktur- und Kommerziendeputation
- 10079 Landesregierung
- 10745 Landesdirektion
- 11237 Geheimes Kriegsratskollegium
- 11247 Kriegsverwaltungskammer
- 11248 Kriegsministerium
- 10736 Ministerium des Innern.

Katrin Hein
Dezember 2004

Kreishauptleute des Leipziger Kreises 1764 - 1835



1764 – 1775
Detlev Carl Graf von Einsiedel

auf Wolkenburg

Kammerherr


1775 – 1779
Carl August Sahrer von Sahr

auf Kötteritzsch und Königsfeld


1775 – 1798
Ludwig Carl von Pöllnitz

auf Benndorf

Kammerherr


1798 – 1803
Johann Otto Heinrich von Schlegel

auf Imnitz


1803
Carl Wilhelm Sahrer von Sahr

auf Königsfeld und in Grimma

Landschulinspektor


1804 – 1815
Christian Gottfried Heinrich von Nitzschwitz

auf Königsfeld

Oberhofgerichtsrat


1815 – 1835
Alexander August von Einsiedel

auf Prießnitz und in Borna




Literaturverzeichnis



1) Blaschke, Karlheinz, Die Ausbreitung des Staates in Sachsen und der Ausbau seiner räumlichen Verwaltungsbezirke, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte, 91. Jahrgang 1954, S. 74 – 109.

2) Ders., Sächsische Verwaltungsgeschichte, Lehrbrief 3, Fachschule für Archivwesen Potsdam, 1958.

3) Grohmann, Ingrid/Jäger, Volker, Regionale kursächsische Verwaltung. Die Ältere Kreishauptmannschaft Leipzig, die Älteren Amtshauptmannschaften, in: Hartmut Zwahr/Uwe Schirmer/Henning Steinführer (Hrsg.), Leipzig, Mitteldeutschland und Europa. Festgabe für Manfred Straube und Manfred Unger zum 70. Geburtstag im Auftrag des Leipziger Geschichtsvereins, Beucha 2000, S. 457 – 469.

4) Groß, Reiner, Die Entwicklung der sächsischen Regionalverwaltung dargestellt am Beispiel des Leipziger Kreises, Abschlussarbeit am Institut für Archivwissenschaft Potsdam, 1960.

5) Bewegte sächsische Region. Vom Leipziger Kreis zum Regierungsbezirk Leipzig 1547 – 2000, Hrsg.: Sächsisches Staatsministerium des Innern [Konzeption und Gesamtleitung: Ingrid Grohmann in Zusammenarbeit mit Jens Metzdorf und Birgit Richter], Halle 2001.

6) Die Bestände des Sächsischen Staatsarchivs Leipzig , Hrsg.: Sächsisches Staatsministerium des Innern [Bearbeitet von Ingrid Grohmann, Michael Merchel und Birgit Richter], Halle 2004.

7) Volkmar, Christoph, Die kursächsischen Kreishauptleute im 18. Jahrhundert. Wandel und Kontinuität einer Beamtengruppe im Spiegel landesherrlicher Instruktionen, in: Neues Archiv für sächsische Geschichte, 70. Band, Neustadt 2000, S. 245 – 260.I





[01] HStA Dresden, OU 11327.
[02] Blaschke, Karlheinz, Die Ausbreitung des Staates in Sachsen und der Ausbau seiner räumlichen Verwaltungsbezirke, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte, 91. Jahrgang 1954, S. 89.
[03] Karte im Anhang.
[04] HStA Dresden, Loc. 1253, Bd. 1.
[05] StAL, 20004, Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises (im Folgenden: KH Leipziger Kreis), Nr. 529, S. 75.
[06] StAL, 20004, KH Leipziger Kreis, Nr. 529.
[07] StAL, 20004, KH Leipziger Kreis, Nr. 490 – 495.
[08] StAL, 20004, KH Leipziger Kreis, Nr. 198 – 204.
[09] Irina Schwab, Aufsicht und Förderung: Der Leipziger Kreis 1547 – 1835, in: Bewegte sächsische Region. Vom Leipziger Kreis zum Regierungsbezirk Leipzig 1547 – 2000, Hrsg.: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Halle 2001, S. 21 f.
[10] StAL, 20004, KH Leipziger Kreis, Nr. 315.
[11] StAL, 20004, KH Leipziger Kreis, Nr. 537.
[12] StAL, 20004, KH Leipziger Kreis, Nr. 527.
[13] StAL, 20004, KH Leipziger Kreis, Nr. 537, S. 1.
[14] StAL, 20004, KH Leipziger Kreis, ebd. S. 72.
[15] StAL, 20004, KH Leipziger Kreis, Nr. 538.
[16] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1835, S. 237.
[17] StAL, 20004, KH Leipziger Kreis, Nr. 536
[18] StAL, 20004, KH Leipziger Kreis, Nr. 98.
[19] StAL, 20578, RG Wolkenburg mit Kaufungen, Nr. 976.
[20] StAL, 20426, RG Imnitz mit Kötzschbar, Nr. 81.
[21] StAL, 20443, RG Königsfeld, Nr. 1321.
Bewegte sächsische Region. Vom Leipziger Kreis zum Regierungsbezirk Leipzig 1547-2000, Halle (Saale), 2001
Verwaltung.- Grenzsachen.- Militärangelegenheiten.- Gemeindeangelegenheiten.- Handwerksangelegenheiten und Gewerbeangelegenheiten.- Bauangelegenheiten.- Forstangelegenheiten.- Finanzangelegenheiten.- Armenpflege und Wohltätigkeitspflege.- Gesundheitswesen.
Die Gliederung Kursachsens in zunächst fünf klar voneinander abgegrenzte Kreise erfolgte durch den Erlass der Kanzleiordnung am 5. August 1547 von Kurfürst Moritz. Dem Leipziger Kreis wurden folgende Ämter zugeteilt: Altenburg, Borna, Colditz, Delitzsch, Düben, Eilenburg, Grimma, Leipzig, Leisnig, Naunhof, Pegau, Rochlitz, Schmölln und Zörbig. Im Zuge des Naumburger Vertrags von 1554 gelangten Altenburg und Schmölln wieder in ernestinischen Besitz. Ab 1582 entstand durch Besitzankäufe das Amt Mutzschen, das in den Leipziger Kreis integriert wurde. Durch das Entstehen der sächsischen Sekundogenituren wurden Ämter nur zeitweilig ausgegliedert. In Folge des Wiener Kongresses 1815 musste Sachsen mehr als die Hälfte seines Territoriums an Preußen abtreten; der Leipziger Kreis verlor unter anderem die Ämter Delitzsch, Düben, Eilenburg, Lützen, Schkeuditz und Zörbig. An der Spitze des Kreises stand ein Oberhauptmann aus dem regional ansässigen Adel, der seinen Wohnsitz innerhalb des Kreises haben musste. Er war zuständig für die Kontrolle über Einnahmen und Ausgaben der Ämter, hatte die Aufsicht über die in seinem Zuständigkeitsbereich tätigen Beamten und das Straßenwesen. Weiterhin führte der Oberhauptmann bis zur Einführung des Defensionswerks Anfang des 17. Jahrhunderts das militärische Aufgebot des Kreises an. Zur Erledigung seiner vielfältigen Aufgaben konnte er zunächst nur auf sein eigenes Personal zurückgreifen. Für den Leipziger Kreis ist von der Mitte des 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts kein Oberhauptmann nachweisbar. Erst 1661 erfolgte eine Wiederbesetzung der Stelle nunmehr unter der Bezeichnung "Kreishauptmann". 1764 wurde eine erweiterte Aufsichts- und Berichtspflicht des Kreishauptmanns festgelegt. Mit der Anstellung eines Sekretärs 1767 begann die Herausbildung der Behörde, die sich 1816 mit dem Tätigwerden eines Registrators und eines Schreibers fortsetzte. In Folge der am 22. Juli 1816 erlassenen Instruktion wurden die Amtshauptleute den Kreishauptleuten direkt unterstellt. Alle Berichte waren bei der Kreishauptmannschaft einzureichen und wurden durch diese an die Landesbehörden weitergeleitet. Die "Kreishauptmannschaften älteren Stils" beendeten aufgrund der "Verordnung wegen Errichtung von Kreisdirektionen" am 30. April 1835 ihre Arbeit; an ihre Stelle traten die Kreisdirektionen.
  • 2004 | Findbuch / Datenbank
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