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Beständeübersicht

Bestand

32876 Kreishauptmannschaft des Erzgebirgischen Kreises

Datierung1771 - 1837
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,40
Brückenbau.- Straßenbau.- Wasserbau.- Brückenzoll.- Grenzstreitigkeiten.- Schuldenwesen.- Gewerbekonzession.
Die von Kurfürst Moritz im Jahr 1547 vorgenommene Einteilung des albertinischen Kurfürstentums in fünf Kreise schuf Aufsichts- und Kontrollinstanzen über die sächsische Lokalverwaltung. An der Spitze eines jeden Kreises stand im 16. Jahrhundert ein Oberhauptmann, dessen Amt jedoch in der Folgezeit stark an Bedeutung verlor und im 17. Jahrhundert auf das Maß einer Titularwürde beschränkt wurde bzw. ganz in Wegfall kam.
Das Bestreben, nach Ende des Siebenjährigen Krieges eine straffere Verwaltungsorganisation zu schaffen, führte am 10. April 1764 zum Erlass eines "Spezialreskripts zur Wiederherstellung der Kreis- und Amtshauptleute zur beständigen Aufsicht über die Cameral-, Policey-, Commercial- und Manufacturwesen und die Landes-Oeconomie." Damit wurde die Einrichtung des 16. Jahrhunderts unter neuer Bezeichnung wiederbelebt. Der Kreishauptmann, ein ansässiger adeliger Rittergutsbesitzer, nahm die Kontrolle und Aufsicht über seinen Kreis wahr und ließ sich von den Amtshauptleuten berichten. Er besaß allerdings keine Anordnungsgewalt und war seinerseits den sächsischen Zentralbehörden berichtspflichtig. Seiner Aufsichtsfunktion kam der Kreishauptmann durch regelmäßige Inspektionsreisen nach. Zum Zuständigkeitsbereich der Erzgebirgischen Kreishauptmannschaft zählten die Ämter Altenberg, Augustusburg, Chemnitz, Frankenberg mit Sachsenburg, Frauenstein, Freiberg, Grünhain, Lauterstein, Nossen, Schwarzenberg, Stollberg, Wiesenburg, Wolkenstein mit Mühlenamt Annaberg und Zwickau mit Werdau.
Eine Generalinstruktion vom 22. Juni 1816 erweiterte den Wirkungskreis der Kreis- und Amtshauptleute u.a. um das Steuerwesen, die Kirchen- und Schulaufsicht, Militärangelegenheiten sowie handels- und gewerbepolitische Belange. Im Zuge der sächsischen Staatsreformen wurden durch Verordnung vom 6. April 1835 die Kreise aufgehoben. Verschiebungen der Verwaltungsgrenzen führten zur Aufteilung der Kreishauptmannschaft des Erzgebirgischen Kreises auf die neu gebildeten Kreisdirektionen Dresden, Leipzig und Zwickau.
  • 2012 [Nachtrag 2015] | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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