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Beständeübersicht

Bestand

40001 Oberbergamt Freiberg

Datierung1407 - 1942
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)127,60

Bestand enthält auch 672 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

1. Behördengeschichte

Der Ausbau einer mittleren Bergverwaltung im albertinischen Sachsen begann unter Kurfürst Moritz um die Mitte des 16. Jahrhunderts und stand im Zusammenhang mit den politischen und territorialen Veränderungen im Ergebnis des Schmalkaldischen Krieges.
1545 wurden im albertinischen Herzogtum zwei neue Bergverwaltungsfunktionen eingeführt, die des Bergvogtes (ab 1569 Bergwerksverwalter) und die des Bergamtsverwalters; 1554 die eines Oberbergmeisters, dem alle Bergmeister unterstellt waren. Der ab 1547 eingesetzte "Oberberghauptmann des gebirgischen Kreises" war gleichzeitig der höchste territoriale Verwaltungsbeamte.
Mit der Ernennung eines Berghauptmannes 1588, dem Oberbergmeister und Bergwerksverwalter beigeordnet waren, fand die Ausprägung einer mittleren Bergverwaltung im albertinischen Sachsen einen ersten Abschluss. Sie kann als Vorgängerverwaltung des Oberbergamts des 17. Jahrhunderts bezeichnet werden.
Die Aufgaben, die die Vertreter der mittleren Bergverwaltung in Bezug auf die Leitung des gesamten Bergwesens hatten, resultierten aus dem "Direktionsprinzip". Das Oberbergamt nahm die Interessen des Landesherren als Inhaber des Bergregals wahr und setzte das geltende Bergrecht durch. Es war technische Verwaltungs- und Polizeibehörde, hatte eine bergrechtliche Funktion, vor allem aber eine Bergwirtschaftssteuerungsfunktion. Dabei bediente es sich der Instrumente der Rechnungskontrolle und des direkten Eingriffes in die Grubenverwaltung. Auch die Gründung der für die wissenschaftliche Ausbildung des bergmännischen Nachwuchses bedeutenden Bergakademie Freiberg im Jahr 1765, die dem Oberbergamt direkt unterstellt war, ging auf Vertreter des Oberbergamts zurück. 1702 wurde das Oberbergamt durch die Zuordnung von Bergräten bzw. Bergkommissionsräten erweitert.
Ende des 18./Beginn des 19. Jahrhunderts kam es zu einer Vergrößerung des Verwaltungsapparates. Neben dem Einsatz zusätzlicher Bergräte bzw. Bergkommissionsräte wurden die leitenden Vertreter der sich im Aufbau befindlichen Maschinenbaudirektion - der Maschinendirektor bzw. der Oberkunstmeister - und der Oberhüttenvorsteher bei Bedarf zu den Sitzungen des Oberbergamts hinzugezogen. Als Verwaltungsspitze des Oberbergamts waren seitdem der Oberberghauptmann als Direktor (Berghauptmannschaft), mehrere Bergräte als ständige Mitglieder sowie die Oberbergamtsexpedition (ab 1853 Oberbergamtskanzlei), die vom Oberbergamtsverwalter (später Oberbergamtssekretär) bzw. Kanzleiinspektor geleitet wurde, zu verstehen.
Im Rahmen der wirtschaftlichen Liberalisierung und des Rückzugs des Staates aus der direkten Lenkung des Bergbaus wurden 1868 Oberbergamt und Bergämter aufgelöst. Ein Bergamt in Freiberg mit beigeordneten Berginspektoren übernahm die Bergverwaltungsaufgaben im Königreich Sachsen.


2. Bearbeitungsbericht und Hinweise zur Benutzung

Beim vorliegenden Findhilfsmittel handelt es sich nicht um ein nach archivischen Grundsätzen erstelltes Findbuch, sondern um die Konversion eines Behördenrepertoriums aus dem 19. Jahrhundert. Anstoß zur Konversion gab die Verteilung der Benutzung im Bergarchiv auf zwei Standorte und die Absicht, eine Recherche in den Findhilfsmitteln an beiden Standorten zu ermöglichen. Ein weiterer Grund war die schlechte Benutzbarkeit der alten Repertorien. Sie wurde nicht nur durch die zum Teil schwer leserlichen handschriftlichen Eintragungen und die veraltete Terminologie erschwert, sondern auch durch eine Fülle von Revisionsvermerken. Es verwirrte außerdem, dass das Repertorium auch diejenigen Akten verzeichnet, die den umfangreichen Aktenkassationen des Oberbergamts am Ende des 19. Jahrhunderts zum Opfer gefallen sind.

Die Bearbeitung des Bestandes zerfiel in mehrere Stufen. In der ersten Stufe im Jahr 2000 führte eine Mitarbeiterin eine Revision und Neusignierung des Bestandes durch, bei der sie auch die festgestellten Schäden am Archivgut erfasste. In der zweiten Stufe gab eine Bergbauhistorikerin in den Jahren 2000 und 2001 die überlieferten Findbetreffe in das Verzeichnungsprogramm AUGIAS ein. Die alten Behördenrepertorien wurden dem Bestand zugewiesen. Außerdem wurde der Bestand um bisher unverzeichnete Akten des Oberbergamts aus der Sektion Varia, aus der sogenannten Paläographischen Sammlung und der Überlieferung sächsischer Amtsgerichte ergänzt. Ferner wurde der bisherige Bestand Pertinenzakten/Pertinenzsammlung neu erschlossen und zum größten Teil in den Bestand Oberbergamt überführt. Eine Konkordanz am Ende des Findhilfsmittels gibt Auskunft über die Neusignatur dieser Akten. In einer weiteren Stufe wurden die Akten im Jahr 2005 neu klassifiziert und die z.T. sehr unpräzisen Datierungen verbessert.
Übernommen wurden in dieses Findhilfsmittel auch die Akten des Oberbergamts, die sich im Archiv der TU Bergakademie befinden. Diese tragen als Signatur ein TU-BAF und können nur in den Räumen des Archivs der TU Bergakademie bestellt und benutzt werden. Akten mit der Signatur TU-BAF D/R befinden sich dort im Bestand Direktion / Rektorat, alle anderen Akten tragen die Signatur des dortigen Bestands Oberbergamt.
Um die gesperrten Akten einer Benutzung über Film zugänglich zu machen, wurde der Bestand im Jahr 2002 verfilmt. Überformatige Risse und farbige Darstellungen sind als Makrofiche zu bestellen, die Signatur ist im Darin-Vermerk aufgeführt.

Um die Möglichkeiten einer EDV-gestützten bestandsübergreifenden Recherche nach Schlagworten und Grubennamen nutzen zu können, mussten die Findbetreffe normiert und nach editorischen Grundsätzen zum Teil auch modernisiert werden. Eingriffe in den überlieferten Aktentitel waren also unumgänglich. Andererseits war es notwendig, die überlieferten Aktentitel so wenig wie möglich anzutasten. Eine "Übersetzung" bergmännischer Fachbegriffe etwa verbot sich in vielen Fällen von selbst, da die Gefahr von Sinnentstellungen hier sehr groß war. Soweit sinnvoll, wurden Begriffserläuterungen in eckigen Klammern hinzugenommen.
Geographische und Personennamen wurden buchstabengetreu und unter Hinzufügung abweichender moderner Schreibweisen wiedergegeben, Archaismen in der Schreibung und veraltete Formeln wie "Acta betreffend" entfielen nach Möglichkeit. Für die Grubennamen wurden Regeln der einheitlichen Schreibung verfasst, die Liste der Namensschreibungen kann im Lesesaal eingesehen werden. Ortsnamen in Böhmen und Polen wurden in ihrer deutschen Schreibweise belassen und der heutige Ortsname in Klammern hinzugefügt. Die alte Gliederung wurde durch eine neue ersetzt, die sich an einer Rahmenklassifikation für die sächsischen Bergämter orientiert. Die aufgeführten alten Sektionen erlauben jedoch im Zusammenspiel mit der alten Klassifikation eine Rekonstruktion.


3. Literatur (in Auswahl)

Kaden, Herbert: Die Bergverwaltung Freibergs in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, in: Mitteilungen des Freiberger Altertumsvereins 78 N.S.7 (1997), S. 25-31.

Martin, Guntram: Bergverfassung, Bergverwaltung, Bergrecht im sächsischen Montanwesen des 19. Jahrhunderts. Probleme des Überganges vom Direktionsprinzip zur freien Unternehmerwirtschaft (1831 bis 1868) - Dresden, Philos. Fak., Diss., 1994.

Lorenz, Ines: Die Bergverwaltung Kursachsens von 1589 bis 1694, Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 1990, 2 Bde.

400 Jahre Oberbergamt Freiberg in Sachsen, Berlin 1942.
Geschichte und Organisation: Bergordnungen, Bergrecht.- Kompetenzen und Grenzen.- Personal von OBA, Berg- und Zehntenämtern.- Finanzen und Kassenwesen.- Gebäude und Grundstücke.- Aufsicht über den Erzbergbau: Planung, Revision, Befahrung, Maßnahmen und Betrieb in den Bergamtsrevieren, Grubenakten einzelner Berggebäude und der fiskalischen Stolln, Berichtsführung, Anschnitte, Aufstände, Jahresberichte.- Kuxwesen, Ausbeute, Zubuße und Verlag.- Kommun- und Eigenlehnerbergbau.- Halden und übertägige Anlagen.- Aufsicht über den Kohlenbergbau.- Bergbau auf Salz, Steine und Erden.- Aufsicht über die bergmännische Wasser- und Forstwirtschaft.- Hütten, Hämmer, Mühlen und Pochwerke.- Aufsicht über die Bergleute: Einstellung und Entlohnung, Fürsorge und Privilegien, Knappschaft, Stiftungen, bergmännisches Brauchtum.- Steuern, Abgaben und Gebühren.- Rechtsprechung, freiwillige und streitige Gerichtsbarkeit: Mutung und Verleihung, Stilllegung von Berggebäuden, Gang-, Feld-, Wasser-, Kux- und andere Streitigkeiten, Untersuchungen strafbarer Handlungen.- Forschung und Lehre im Berg- und Hüttenwesen: Bergakademie Freiberg, Bergschulen, berg- und hüttenmännische Reisen, Bergbautechnik, Markscheidewesen und Kartographie, Geologie und Mineralogie, Sammlungen, Maße, Münzen und Gewichte.
Der Ausbau einer mittleren Bergverwaltung im albertinischen Sachsen begann unter Kurfürst Moritz um die Mitte des 16. Jahrhunderts und stand im Zusammenhang mit den politischen und territorialen Veränderungen im Ergebnis des Schmalkaldischen Krieges.
1545 wurden im albertinischen Herzogtum zwei neue Bergverwaltungsfunktionen eingeführt, die des Bergvogtes (ab 1569 Bergwerksverwalter) und die des Bergamtsverwalters; 1554 die eines Oberbergmeisters, dem alle Bergmeister unterstellt waren. Der ab 1547 eingesetzte "Oberberghauptmann des gebirgischen Kreises" war gleichzeitig der höchste territoriale Verwaltungsbeamte.
Mit der Ernennung eines Berghauptmannes 1588, dem Oberbergmeister und Bergwerksverwalter beigeordnet waren, fand die Ausprägung einer mittleren Bergverwaltung im albertinischen Sachsen einen ersten Abschluss. Sie kann als Vorgängerverwaltung des Oberbergamts des 17. Jahrhunderts bezeichnet werden.
Die Aufgaben, die die Vertreter der mittleren Bergverwaltung in Bezug auf die Leitung des gesamten Bergwesens hatten, resultierten aus dem "Direktionsprinzip". Das Oberbergamt nahm die Interessen des Landesherren als Inhaber des Bergregals wahr und setzte das geltende Bergrecht durch. Es war technische Verwaltungs- und Polizeibehörde, hatte eine bergrechtliche Funktion, vor allem aber eine Bergwirtschaftssteuerungsfunktion. Dabei bediente es sich der Instrumente der Rechnungskontrolle und des direkten Eingriffs in die Grubenverwaltung. Auch die Gründung der für die wissenschaftliche Ausbildung des bergmännischen Nachwuchses bedeutenden Bergakademie Freiberg im Jahr 1765, die dem Oberbergamt direkt unterstellt war, ging auf Vertreter des Oberbergamts zurück. 1702 wurde das Oberbergamt durch die Zuordnung von Bergräten bzw. Bergkommissionsräten erweitert.
Ende des 18./Beginn des 19. Jahrhunderts kam es zu einer Vergrößerung des Verwaltungsapparates. Neben dem Einsatz zusätzlicher Bergräte bzw. Bergkommissionsräte wurden die leitenden Vertreter der sich im Aufbau befindlichen Maschinenbaudirektion - der Maschinendirektor bzw. der Oberkunstmeister - und der Oberhüttenvorsteher bei Bedarf zu den Sitzungen des Oberbergamts hinzugezogen. Als Verwaltungsspitze des Oberbergamts waren seitdem der Oberberghauptmann als Direktor (Berghauptmannschaft), mehrere Bergräte als ständige Mitglieder sowie die Oberbergamtsexpedition (ab 1853 Oberbergamtskanzlei), die vom Oberbergamtsverwalter (später Oberbergamtssekretär) bzw. Kanzleiinspektor geleitet wurde, zu verstehen.
Im Rahmen der wirtschaftlichen Liberalisierung und des Rückzugs des Staates aus der direkten Lenkung des Bergbaus wurden 1868 das Oberbergamt und die Bergämter aufgelöst. Ein Bergamt in Freiberg mit beigeordneten Berginspektoren übernahm die Bergverwaltungsaufgaben im Königreich Sachsen.
  • 2001 (2020) | Findbuch/Datenbank
  • 2024-02-20 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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