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Beständeübersicht

Bestand

10088 Oberkonsistorium

DatierungMitte 16. Jh. - 1833
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)199,70
Bestandsgeschichte und Verzeichnung

Das vorliegende Findbuch vereint Akten des Oberkonsistoriums unterschiedlicher Herkunft:

1. Ehemalige Rep. 139 e des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbestitz, bestehend aus Akten des Oberkonsistoriums zu den 1815 an Preußen abgegebenen Landesteilen, vor allem zur Niederlausitz, die 1964 aus dem Deutschen Zentralarchiv, Außenstelle Merseburg übernommen wurden.
Die Akten aus Rep. 139e waren bislang nur im Findbuch Rep. 139 a-q verzeichnet und wurden anlässlich von dessen Konversion in das vorliegende Findbuch überführt. Dabei erfolgte in einigen Fällen eine leichte Überarbeitung der Aktentitel.

2. Bislang unverzeichnete Akten, vermutlich abgegeben vom Brandenburgischen Landeshauptarchiv Potsdam, die vor allem das Gebiet der Niederlausitz betreffen. Bei der Erschließung handelte es sich zunächst um eine bloße Aufnahme von Laufzeit und Titel, die in einem zweiten Arbeitsschritt in einigen Fällen überarbeitet und ergänzt wurde.

3. Bei der Bearbeitung der Bestände Kreishauptmannschaft Leipzig und Ministerium für Volksbildung herausgelöste Provenienzen des Oberkonsistoriums, die vor allem das Gebiet des heutigen Regierungsbezirks Leipzig betreffen. Die dazu vorhandene Findkartei wurde konvertiert und in einigen Fällen überarbeitet. Eine Konkordanz zu den alten Signaturen befindet sich am Ende des Findbuches.

4. Vom Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, Standort Wernigerode im Jahr 2011 abgegebene Akten aus der dortigenRep. A 29e, die im Zuge der Übernahme neu erschlossen wurden. Regional umfasst die Abgabe vor allem das Gebiet der Grafschaft Henneberg, inhaltlich handelt es sich in erster Linie um die Besetzung von Pfarr- und Lehrerstellen sowie um Fragen des Patronatsrechts.

Dieses Findmittel erfasst nur einen Teil des Gesamtbestandes Oberkonsistorium und bezieht sich vor allem auf das Gebiet der Niederlausitz, den Großraum Leipzig und das Gebiet der Grafschaft Henneberg. Daneben sind gegebenenfalls zum Bestand 10088 Oberkonsistorium noch folgende Findbücher heranzuziehen:

Altrepertorium: Auktionen, Bücher, Privilegien, Zensur (Bd. 1)
Altrepertorium: Ausgleich mit Preußen (Bd. 2)
Altrepertorium: ehemals FB Geheimer Rat, Bd. 130 b: Universitäten (Bd. 3)
Altrepertorium: Visitationsprotokolle (Bd. 4)
Findbuch: Konfirmationen über Fundationen, Rezesse, Vergleiche und Bestallungen (Bd. 5)
Altrepertorium: Rep. A 28 I, Oberkonsistorium als Kirchenrat, abgegeben vom Staatsarchiv Magdeburg
Altrepertorium: Rep. A 28 II, betrifft vor allem das Gebiet der Konsistorien Leipzig und Wittenberg
Findkartei: Konsistorialkartei (Orts- und Personenregister über die in den Vokationsakten des Oberkonsistoriums genannten Kirchen- und Schuldiener des 16. - 19. Jh.).

Außerdem sind zu Kirchen- und Schulangelegenheiten folgende Bestände und Beständegruppenheranzuziehen:

10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv)
10025 Geheimes Konsilium
10026 Geheimes Kabinett
10079 Landesregierung
Ämter
Grundherrschaften
Superintendanturen
11125 Ministerium des Kultus und Öffentlichen Unterrichts
Bezirksschulämter


Literatur

Blanckmeister, Franz, Sächsische Kirchengeschichte, Dresden 1906. [X 487] [01]

Herzog, Heinrich, Das Meißner Konsistorium und die Anfänge des sächsischen Konsistorialwesens, in: Herbergen der Christenheit. 1973, S. 269 – 300. [I 16]


[01] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.
Herzog, Heinrich: Das Meißner Konsistorium und die Anfänge des sächsischen Konsistorialwesens. In: Herbergen der Christenheit. 1973, S. 269 - 300
Buchdruckereien.- Bücherzensur.- Bücherauktionen.- Bücherprivilegien.- Stiftungen, u. a. Regelungen bezüglich der an Preußen abgetretenen Gebiete.- Universität Leipzig.- Visitationen.- Konfirmationen über Fundationen, Rezesse, Vergleiche und Bestallungen.- Kirchen- und Schulangelegenheiten einzelner Orte.- Kirchen- und Schulangelegenheiten der Konsistorien Wittenberg und Leipzig.- Geistliche Angelegenheiten der Grafschaft Mansfeld.- Landesschule Pforta.- Klosterschule Roßleben.- Klosterschule Donndorf.- Waisenhaus Langendorf.- Kirchenbau.
Die Entstehung des landesherrlichen Kirchenregiments erforderte die Schaffung von Behörden, die im Anschluss an die katholischen bischöflichen Jurisdiktionsorgane als Konsistorien bezeichnet wurden. Das Konsistorium Meißen gründete Herzog Moritz 1545. Das Oberkonsistorium mit Sitz in Dresden wurde 1580 errichtet und übernahm die Aufgaben des Konsistoriums Meißen. Gleichzeitig war es übergeordnete Behörde für die Konsistorien Wittenberg und Leipzig sowie das Stiftmeißnische Konsistorium Wurzen. Kurfürst Christian I. hob es 1588 wieder auf; das Konsistorium Meißen wurde wieder errichtet. Da sich das Fehlen einer kirchlichen Zentralinstanz negativ bemerkbar machte, setzte Kurfürst Christian II. für die Kirchen- und Schulangelegenheiten 1602 den Geistlichen Rat oder Kirchenrat ein. Am 26.12.1606 ordnete er die Verlegung des Konsistoriums Meißen nach Dresden und die Wiedererrichtung des Oberkonsistoriums an. Außerdem wurde das Oberkonsistorium mit dem Kirchenrat vereinigt. Die neue Behörde war auf der einen Seite ein den anderen Konsistorien gleichgeordnetes Konsistorium. Insofern umfasste seine Zuständigkeit Ehe- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten im Meißnischen und Erzgebirgischen Kreis. Mit Übernahme der Aufgaben des Kirchenrates war das Oberkonsistorium zugleich den anderen Konsistorien übergeordnet und u. a. zuständig für die kirchliche Lehre, die Bestellung der Kirchendiener, die Stipendiaten-Inspektion, die Fürstenschulen, die Universitäten Wittenberg und Leipzig sowie die Anordnung von Visitationen. Im Zuge der Reformen 1831 fiel die bis dahin vom Oberkonsistorium ausgeübte geistliche Gerichtsbarkeit an die staatlichen Gerichte. 1835 wurden Kirchenrat, Oberkonsistorium und das Konsistorium Leipzig aufgelöst. Mittelbehörde für die innere und äußere Kirchenverwaltung wurden die Kreisdirektionen. In oberster Instanz war das Kultusministerium zuständig. Für die rein geistlichen Angelegenheiten wurde für Sachsen eine zentrale Mittelbehörde, das Landeskonsistorium gebildet.

Weitere Angaben siehe 1.5.6 Kultus und Unterricht
  • 1875, 1993, 1994 | Findbuch Bd. 4
  • 1972 | Findbuch Bd. 5
  • 2007, Nachtrag 2010, 2011 | Findbuch / Datenbank für Nr. 1-839
  • 2016 | elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • ca. 1985 | Findkartei 1
  • o. D. | Findbuch Bd. 2
  • o. D. | Findbuch Bd. 3
  • o. D. | Findbuch Rep. A 28 I
  • o. D. | Findbuch Rep. A 28 II
  • o. D. | Findbuch
  • o. D. | Findbuch Rep. 139 c - q
  • o. D. | Findkartei 2
  • vor 1837 | Findbuch Bd. 1
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