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Beständeübersicht

Bestand

10711 Ministerium des Königlichen Hauses

Datierung1695 - 1951
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)39,70
Geschichte des Registraturbildners (1)

Die Verfassung von 1831, die Sachsen zu einer konstitutionelle Monarchie machte und eine Ministerialorganisation festlegte, sah kein Ministerium des Königlichen Hauses vor.(2) Es wurde dann, einschließlich der anhängenden Kabinettskanzlei, mit Erlass König Antons und Herzog Friedrich Augusts vom 23.11.1831 errichtet. Zuvor war bereits am 15. Oktober 1831 der Staatsminister der Justiz Julius Traugott Jacob von Könneritz durch allerhöchstes Reskript auch zum Minister des Königlichen Hauses bestellt worden. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Gesamtministeriums und Staatsminister des Innern Bernhard August von Lindenau arbeitete er die Grundzüge für Zuständigkeit und Organisation des Ministeriums aus.(3) Bei den zu seiner Kompetenz gehörigen Gegenständen fand weder eine Mitwirkung der sonstigen Minister noch der Stände statt. Es war ausschließlich dem König unterstellt. Sein Unterhalt erfolgte aus der Zivilliste.

Zuständig war das Ministerium des Königlichen Hauses (4), - oder wie es verbreitet inoffiziell auch genannt wurde: das Hausministerium - für die Besorgung aller persönlichen Angelegenheiten des Königs und des königlichen Hauses, d. h.
- alle Familien- und Vermögensangelegenheiten des königlichen Hauses,
- oberste Leitung und Beaufsichtigung des gesamten Hofwesens, dessen Zentralstelle es war (außer prinzliche Hofhaltungen), Vorbereitung und Anordnung aller die Gesamtheit oder einzelne Zweige betreffenden organischen Einrichtungen,
- Verwaltung der königlichen Zivilliste und die damit verbundene Aufsicht über das Kassen- und Rechnungswerk derselben sowie die Feststellung des Etats für die einzelnen Zweige der Hofhaltung und aller darin nicht begründeten außerordentlichen Zahlungen,
- oberste Aufsicht über das königliche Hausfideikommiss, außer wissenschaftliche und Kunstsammlungen mit besonderer Leitung,
- Privatvermögensverwaltung des Königs.

Zumindest ab 1895 gehörte die Privatvermögensverwaltung des Königs nicht mehr zum Kämmererdepartement und somit auch nicht mehr zum Kompetenzbereich des Hausministeriums, die königliche Schatulle verblieb jedoch unter Aufsicht des Ministeriums.

Personell eng mit dem Ministerium verbunden, jedoch ausweislich der Staatshandbücher ihm nicht unterstellt, war die Ordenskanzlei.

In allen Angelegenheiten des Kompetenzbereichs des Ministeriums, die einer Entscheidung des Königs bedurften, oblagen ihm die Vorbereitung und der Vortrag beim Regenten.

Seinen Sitz hatte es, wie übrigens das Gesamtministerium auch, im königlichen Schloss. Ministerium und Kabinettskanzlei wurden in den ehemaligen Räumlichkeiten des interimistischen Schlosskommandos untergebracht.(5)

Der Minister des Königlichen Hauses war kein Staatsminister und auch nicht Mitglied im Gesamtministerium. Z. T. wurde diese Funktion jedoch von Staatsministern in Personalunion wahrgenommen.
Minister des Königlichen Hauses waren:
- Julius Traugott Jacob von Könneritz 1831 - 1833
zugleich Staatsminister der Justiz
- Johannes von Minckwitz 1833 - 1835
1824 Direktor des Auswärtigen Departements im Geheimen Kabinett, 1835 Gesandter in Berlin
- Karl Friedrich Ludwig von Watzdorf 1835 - 1840
Generaladjutant
- Leitung unbesetzt 1840 - 1851
- Heinrich Anton von Zeschau 1851 - 1869
ehemaliger Staatsminister der Finanzen
- Hermann von Nostitz-Wallwitz 1869 - 1871
zugleich Staatsminister des Innern
- Dr. Johann Paul Freiherr von Falkenstein 1871 - 1882
ehemaliger Staatsminister des Kultus und Öffentlichen Unterrichts
- Hermann von Nostitz-Wallwitz 1882 - 1895
bis 1891 zugleich Staatsminister des Innern
- D. Dr. Kurt Damm Paul von Seydewitz 1895 - 1906
zugleich Staatsminister des Kultus und Öffentlichen Unterrichts und Ordenskanzler
- Karl Georg Levin von Metzsch-Reichenbach 1906 - 1918
ehemaliger Staatsminister des Innern (6)

An Personal waren zunächst vorgesehen:
- Chef des Hausministeriums
- Kabinettssekretär Hofrat Albert Zenker (zugleich Kabinettskanzlei, auch tätig als Ordenssekretär)
- 1 Registrator
- 1 Kanzlist
- 1 Aufwärter (zugleich Heizer, Bote) (7)

Dazu kam noch das Hofzahlamt. 1837 waren dann im Ministerium einschl. Kanzlei und Hofzahlamt insgesamt zwölf Personen beschäftigt. Dieser Personalbestand änderte sich während der ganzen Zeit des Bestehens nur geringfügig und ist auch für 1914 ausgewiesen.

Mit der Kanzlei des Ministeriums des Königlichen Hauses war die Kabinettskanzlei, die jedoch ausdrücklich eine staatliche Kanzlei war, verbunden. Der Einfluss des Ministers des Königlichen Hauses auf sie beschränkte sich auf allgemeine Aufsicht über den Geschäftsgang, Disziplinaraufsicht, Personaleinsstellung und Haushalt der Kabinettskanzlei. Auch war er berechtigt, das hier angestellte Personal für die Geschäfte des Hausministeriums mit zu benutzen. Die Kabinettskanzlei nahm alle unmittelbar an den König gerichteten Angelegenheiten in Staats- und Regierungsangelegenheiten entgegen und legte sie dem König vor, der selbst entschied oder die Sache an ein Ministerium verwies. Sie war auch generell die Mittlerstelle für den Verkehr zwischen Regenten und Ministerien.(8)

Im Zuge der Revolution traten am 14.11.1918 der Hausminister wie auch die Vorstände der Hofdepartements von ihren Ämtern zurück, womit der offizielle Endpunkt des Ministeriums gesetzt wurde.(9) Auch die Kabinettskanzlei wurde mit Ende Dezember 1918 aufgelöst.(10) Die Auflösungsarbeiten waren bis Mitte 1919 im Wesentlichen abgeschlossen. Bis in die Mitte der 1920er Jahre sind jedoch noch Eingangsstempel oder Adressangaben mit der Ministerialbezeichnung, gegebenenfalls ergänzt um "ehemaliges" zu finden. Nachdem Sachsen inzwischen bürgerlich-parlamentarisch geworden war, bildete - was das Königshaus anbelangt - das Gesetz über die Auseinandersetzung zwischen dem Freistaate Sachsen und dem vormaligen Königshause vom 21. Juli 1924 (11) den juristischen Endpunkt der Entwicklung vom Ancient Regime zur bürgerlichen Gesellschaft.

Bestandsgeschichte und Inhalt
Nach dem Ende der Monarchie 1918 und der folgenden Auflösung des Ministeriums gelangte der Bestand an das Hauptstaatsarchiv. Er wurde mit einem Behördenrepertorium, das bis 2008 als Findhilfsmittel diente, durch das Finanzministerium 1925 übergeben.(12) Akten, die 1918 ff. an den Verein "Haus Wettin albertinischer Linie e. V.", an das Ministerium des Kultus und Öffentlichen Unterrichts (insb. musikalische Kapelle) sowie an das Schlossrentamt gegeben wurden sowie Kassationen in der Behörde sind in diesem Repertorium, welches nun beim Bestand liegt, noch nachvollziehbar. Frühere Kassationen und Abgaben von Unterlagen an andere Stellen sind in den Akten des Hausministeriums selbst überliefert.(13)

Einzelne Akten des Hausministeriums sind in andere Bestände des Hauptstaatsarchivs integriert worden.
- Ordensakte Loc. 52 Nr. 5 ist mit Akten aus der Ordenskanzlei dem Bestand 10026 Geheimes Kabinett unter Gliederungspunkt 26: Ordenssachen einverleibt worden (Loc. 30344:…zur Belohnung besonderer Verdienste …, 1855).
- Stiftungsakten Loc. 8 Nr. 11 (jetzt 10711 Ministerium des Kultus und Öffentlichen Unterrichts Nr. 19415) und Loc. 48 Nr. 2 (jetzt 10711 Ministerium des Kultus und Öffentlichen Unterrichts Nr. 19478)

Der Bestand wurde in den Jahren 2004 - 2008 vom Unterzeichneten archivisch umfassend neu bearbeitet. Dabei wurden die Aktentitel, die vielfach nur bedingt zutreffend waren, präzisiert und bei Aktenserien vereinheitlicht. Wo es sachlich geboten erschien, wurde erweitert verzeichnet; einfach verzeichnet wurden insbesondere Akten zur Routineabwicklung der Hausverwaltung und Registranden. Bereits in den 1950er Jahren waren die Personennamen in den Akten zum Hoftheater und der Musikalischen Kapelle im sachthematischen Inventar "Theater und Musik" erfasst worden. Dies wurde nun in elektronische Form übernommen. Zusätzlich wurden die Träger von Hofprädikaten und Gratulanten erfasst. Einen Teil der Namenserfassungen steuerte Evi Haß 2007 bei. Vorarbeiten zur Bestandsabgrenzung von Elke Olbrich konnten genutzt werden.

Ein durchgängiges registraturmäßiges Ordnungsschema war im Bestand nicht vorhanden. Auch die behördliche Aktenbildung erfolgte nicht durchgängig nach einheitlichen Prinzipien. Im Zuge der archivischen Bearbeitung wurde deshalb auch eine Gliederung des Bestands vorgenommen. Diese, wie auch die Titelbildung der Akten, lassen die sich aus dem überkommenen Urzustand ergebenden Schwierigkeiten einer systematischen Aufbereitung noch teilweise erkennen.

Der Bestand enthält in geringer Anzahl Akten anderer Provenienzen, die das Ministerium anscheinend für seine Zwecke nutzte und die so mit dem Ministerialbestand an das Archiv übergeben wurden. Aus diesem Grund und um Umsignierungen zu vermeiden wurden sie beim Bestand belassen. Sie sind jedoch ausgewiesen mit "Provenienz: …" Soweit im Hauptstaatsarchiv ein eigener Bestand dieser Provenienz existiert ist auch dessen Bestandssignatur mit angegeben.

War das Ministerium des Königlichen Hauses auch eine Aufsichtsbehörde, so lassen sich aus seinen Unterlagen doch vielfach auch ganz unkomprimierte Informationen entnehmen, seien dies Angaben zu königlichen Reisen, Jagdpachten, Gebäuden, Theaterpersonal, vergebenen Hofprädikaten, Stiftungen und deren Antragstellern, Nachlässen - um nur einige mögliche Forschungsstichworte zu nennen. Wegen der vielen Personalangelegenheiten (Einstellung, Besoldung, Gratifikationen, Pensionen, Disziplinarsachen) stellt der Bestand auch für Genealogen eine Fundgrube dar. Forschungen zum Dienstbetrieb bei den einzelnen Hofämtern, insb. hinsichtlich des Personal- und Sachkostenrahmens sowie der außerordentliche Ausgaben bieten sich an. Nicht zuletzt ist der Bestand ein Spiegel der Gesellschaft des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts, wie sie vom Hof wahrgenommen wurde und man in ihr agierte. Dabei darf der Benutzer durchaus auf Überraschungen gefasst sein (Bsp.: Speisekarte des Restaurants Belvedere auf der Brühlschen Terrasse vom 07.03.1869. Loc. 31 Nr. 10 Bl. 100; Abwassereinleitungen der Zellstofffabriken der Fa. Hoesch & Co., Pirna/Heidenau. Loc. 33 Nr. 43, Bl. 1 - 5, 26).

Verweise auf andere Bestände
- 10716 Haus Wettin Albertinischer Linie e. V.
Unterlagen des Familienvereins des ehemaligen Königshauses sowie vom Ministerium und von Hofbehörden übernommene Dokumente
- Bestände verschiedener Hofbehörden

Benutzungsbeschränkungen
Für den vorliegenden Bestand gelten keine allgemeinen Benutzungsbeschränkungen.

Quellen und Literatur
- Sächsische Staatshandbücher. versch. Jahre
- Sächsische Gesetz- und Verordnungsblätter. versch. Jahre
- Klein, Thomas: Grundriss zur sächsischen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Reihe B, Bd. 14: Sachsen. Marburg/Lahn, 1982
- Mayer, Otto: Das Staatsrecht des Königreichs Sachsen. Tübingen : Mohr, 1909 (Das öffentliche Recht der Gegenwart. Bd. 9)
- Opitz, H. G.: Das Staatsrecht des Königreichs Sachsen. Leipzig, 1884

Technische Hinweise
Bei Personen mit mehreren Vornamen wurde der Rufname - soweit bekannt - zur Hervorhebung in Großbuchstaben geschrieben (Unterstreichung oder Kursivsetzung stand im Programm nicht zur Verfügung).
Bei doppelter Blattnummerierung in den Akten ist für die Verzeichnung die gestempelte Nr. der archivischen Zählung als maßgeblich betrachtet worden.

Anmerkungen
(1) Sofern keine andere Quellenangabe: Staatshandbücher
(2) GVBl. für das Königreich Sachsen 1831, S. 241 ff.
(3) 10711 Ministerium des Königlichen Hauses Loc. 01 Nr. 01 Bl. 1:
" Anton, von Gottes Gnaden König von Sachsen ec. ec. ec. und Friedrich August, Herzog zu Sachsen ec.
Vester, Rath, lieber getreuer. Da Wir beschlossen haben, euch neben der dato erfolgten Ernennung zum Staats-Minister für das Departement der Justiz, auch die Function eines Ministers des Königlichen Hauses zu übertragen, so begehren Wir gnädigst, ihr wollet, unter Vernehmung mit Unserm Staats-Minister von Lindenau, die für dieses Ministerium zu treffende Einrichtung, namentlich was das die Civilliste betreffende Rechnungswesen, die Etats der Hofämter, und die für das Ministerium einzurichtende Expedition anlangt, in Berathung nehmen und Uns darüber baldthunlichst gutachterlichen Vortrag erstatten. Daran geschiehet Unser Wille und Meinung und Wir verbleiben mit Gnaden wohlgewogen.
Gegeben zu Dresden, am 15. October 1831.
Anton Mo[narchus][Erl.: Unterschrift links]
Friedrich August H[e]r[zog][Erl.: Unterschrift links]
Bernhard August von Lindenau. [Erl.: Unterschrift rechts]
[Erl: Adresse] An den Staats-Minister von Könneritz.
[Erl.: Betreff] Das Ministerium des Königlichen Hauses betr[effend]
[Erl.: Unterschrift Schreiber?] Dr. Maximilian Bünger"
Weitere Quelle: 10711 Ministerium des Königlichen Hauses, Loc. 51 Nr. 14
(4) 10711 Ministerium des Königlichen Hauses, Loc. 1 Nr. 1 Bl. 23 - 28
(5) 10711 Ministerium des Königlichen Hauses, Loc. 1 Nr. 1 Bl. 4 f.
(6) Klein, S. 107 - 114
(7) 10711 Ministerium des Königlichen Hauses, Loc. 51 Nr. 14
(8) 10711 Ministerium des Königlichen Hauses, Loc. 1 Nr. 36
(9) 10711 Ministerium des Königlichen Hauses, Loc. 1 Nr. 33 Bl. 26, 28
(10) 10711 Ministerium des Königlichen Hauses, Loc. 1 Nr. 32 Bl. 543
(11) SächsGVBl. 1924, Nr. 202, vom 9. August 1924, S. 445
(12) Geschäftsakten Hauptstaatsarchiv, Kap. VII, Nr. 4, Bd. VII, Bl. 181
(13) 10711 Ministerium des Königlichen Hauses, Loc. 1 Nr. 14 Bl. 167 - 172; dto. Loc. 1 Nr. 32 Bl. 546


Michael Merchel
Hofetat.- Vermählungen.- Geburten.- Todesfälle.- Apanagen.- Kapitalien.- Reisen.- Besuche.- Bestallungen.- Hofmarschallamt.- Kammerherren.- Kammerjunker.- Hofärzte.- Hofdiener.- Hofwirtschaft.- Stallsachen.- Hausmarschallamt.- Ziviloberbauamt.- Theater.- Orchester.- Hofjägerei.- Gratifikationen.- Hoflieferanten.- Journale der Hausministerialkanzlei und der Kabinettskanzlei.
Mit der Einführung der Ministerialorganisation in Sachsen nach 1831 wurde für die Leitung und Beaufsichtigung der Angelegenheiten des königlichen Hofes ein eigenes Ministerium eingerichtet. Es beaufsichtigte die bis dahin selbständigen Hofbehörden. Seine Aufgaben bestanden in der Verwaltung aller persönlichen und Vermögensangelegenheiten der Mitglieder des sächsischen Königshauses, der obersten Leitung des gesamten Hofwesens (unter Ausschluss der prinzlichen Hofhaltungen), der Verwaltung der königlichen Zivilliste sowie der Aufsicht über den Hausfideikommiss (unter Ausschluss der wissenschaftlichen und der Kunstsammlungen). Nach der Abdankung des Königshauses 1918 wurde das Ministerium aufgelöst.

Weitere Angaben siehe 2.3.1 Königliches Haus und Hofbehörden
  • 2008 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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