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Beständeübersicht

Bestand

20058 Königliches Landgericht Borna

Datierung1807 - 1856
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)0,90

Im Rahmen der Umgestaltung der Untergerichte in Sachsen seit den 30er Jahren des 19. Jh. standen auch Veränderungen im Bereich des Amtes Borna, einem der ältesten Ämter des Leipziger Kreises, auf der Tagesordnung. Die Notwendigkeit dafür ergab sich aus den 1853 und 1854 erfolgten Angeboten der Stadtgemeinde Borna und Besitzern mehrerer im Amtsbezirk Borna gelegenen Rittergüter (Benndorf, Beucha, Bubendorf, Flößberg oberer und unterer Teil, Hainichen, Kleinhermsdorf, Nehmitz, Neukirchen, Ramsdorf, Ruppersdorf, Prießnitz mit Schönau, Wildenhain und Zedtlitz), die ihnen zuständige Gerichtsbarkeit an den Staat abzutreten. Zur Verwaltung dieser Gerichtsbarkeiten wurde das Königliche Landgericht Borna errichtet und auf Anordnung des Königlichen Justizministeriums am 14. Februar 1854 durch den Appellationsrat Petschke vom Königlichen Appellationsgericht in Leipzig eröffnet und seiner Bestimmung übergeben. [01] Am selben Tag erfolgte die Auflösung des Justizamtes Borna; seine bezirksamtlichen und sonstigen Befugnisse wurden dem neugegründeten Landgericht überwiesen. Gleiches gilt entsprechend für das Stadtgericht Borna. Dem neuen Landgericht wurden sämtliche Geschäftsbereiche der abgetretenen Gerichtsbarkeiten übertragen, auch anhängige Rechtssachen. In der Folgezeit übernahm das Landgericht weitere an den Staat abgetretene Patrimonialgerichtsbarkeiten aus dem Gerichtsbezirk (siehe Anlage).

Das Königliche Landgericht Borna wurde als eine Gerichtsbehörde mit kollegialer Verfassung gebildet. Zum Kollegium gehörten der Landgerichtsdirektor Adolph Wilhelm Köllner (vorher Amtmann beim Justizamt Rochlitz) sowie die drei Gerichtsräte Johann Georg Burkhardt (vorher Stadtrichter in Dresden), Karl Wilhelm Gebert (vorher Bürgermeister in Borna, danach Staatsanwalt in Leipzig) und Theodor Adolph Engel (vorher Stadtrichter in Borna). [02] Neuer Direktor des Landgerichts war 1856 kurzzeitig Friedrich Moritz Graner, der nach Auflösung des Landgerichts im Oktober des gleichen Jahres zum Direktor des Bezirksgerichts Borna ernannt wurde. [03]

Seinen Sitz hatte das Königliche Landgericht Borna in dem 1852 vollendeten Neubau an der eigens dazu angelegten (Neuen) Grimmaer Straße. Dieser Gerichtsneubau, dem auch ein neues Gefangenenhaus angegliedert war, bildete ursprünglich den Ersatz für das zu eng gewordene Amtshaus am Markt in Borna. Im Zuge der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation in Sachsen im Jahre 1856 stellte auch das Königliche Landgericht Borna nach nur zweieinhalbjährigem Bestehen seine Tätigkeit ein. Sämtliche Befugnisse gingen an die zuständigen Gerichtsbehörden erster Instanz im Amtsbezirk, das Gerichtsamt Borna bzw. das Bezirksgericht Borna, über. Amtssitz dieser beiden Gerichtsbehörden war ebenfalls der o. g. Neubau.

In Anbetracht des sehr kurzen Zeitraums der Existenz des Königlichen Landgerichtes Borna (1854 - 1856) ist der Bestand relativ umfangreich. Die Akten gelangten größtenteils in den Jahren 1955, 1962 und 1963 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienzen Amtsgericht Borna und Vorgängerbehörden in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). Abgebende Stelle war im wesentlichen das Landeshauptarchiv Dresden (heute Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D). [04]

Der Bestand Königliches Landgericht Borna wurde im Rahmen der komplexen (Neu-) Bearbeitung der Akten der lokalen Justizbehörden des 19. Jh. formiert. Eine körperliche Trennung der Akten, die in einer früheren Bearbeitungsstufe in das Amt Borna integriert worden waren, erschien wenig sinnvoll, zumal einige von ihnen bereits unter dieser Signatur benutzt wurden. Akten, die bei Provenienzprüfungen aus den Beständen Stadtgericht bzw. Amtsgericht Borna sowie aus einzelnen Rittergutsbeständen des damaligen Gerichtsbezirks Borna herausgelöst wurden, bilden auch körperlich den neuen Bestand "Königliches Landgericht Borna”.

Die Akten wurden mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet und virtuell zu dem neuen Bestand zusammengeführt. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Signaturen. Ein Orts- und Personenregister wurde mit dem gleichen Programm erstellt.

Den Hauptteil des Bestandes bilden die Protokollbände und Ablösungsakten. Die übrigen Unterlagen stammen aus ganz unterschiedlichen Bereichen der Gerichtsbarkeit und Lokalverwaltung, so dass sich trotz des insgesamt geringen Umfangs des Bestandes durchaus Rückschlüsse auf die Rechtspflege, aber auch auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Gerichtsbezirk Borna in jener Zeit ziehen lassen.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Stadt Leipzig (Gerichtsakten) sind das Amt, das Gerichtsamt und das Bezirksgericht Borna zu nutzen, des weiteren die Akten der Rittergutsbestände (siehe Anlage) mit den Patrimonialgerichten aus dem genannten Zeitraum.

Für die Bestandsgruppe Königliche Gerichte im StA-L wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [05] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.

Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt”.

Die Bandbildung entstand in der Regel neu in chronologischer Reihenfolge. Bei der Reihung der Gerichtsprotokolle erscheinen zuerst die mit allgemeingültigem Charakter für den Gerichtsbezirk, gefolgt von den Protokollen für die einzelnen Orte in alphabetischer Reihenfolge. Soweit es zweckdienlich erschien, wurde ein Verweis auf Akten in anderen Beständen vorgenommen.



Anlage


Abgabe von Patrimonialgerichtsbarkeiten an das Königliche Landgericht Borna

Ort

Gerichtsherrschaft

Jahr

Tag, Monat









Borna

Stadt

1854

14.02.

Benndorf

Rittergut

1854

14.02.

Beucha

Rittergut

1854

14.02.

Bubendorf

Rittergut

1854

14.02.

Flößberg (oberer und unterer Teil)

Rittergut

1854

14.02.

Hainichen

Rittergut

1854

14.02.

Kleinhermsdorf

Rittergut

1854

14.02.

Nehmitz

Rittergut

1854

14.02.

Neukirchen

Rittergut

1854

14.02.

Prießnitz mit Schönau

Rittergut

1854

14.02.

Ramsdorf

Rittergut

1854

14.02.

Ruppersdorf

Rittergut

1854

14.02.

Wildenhain

Rittergut

1854

14.02.

Zedtlitz

Rittergut

1854

14.02.

Witznitz

Pfarrlehen

1854

04.04.

Kesselshain

Rittergut

1855

26.10.

Eula

Pfarrlehen

1855

26.10.

Lobstädt

Rittergut

1855

28.11.

Breitingen

Rittergut

1855

19.12.

Großhermsdorf

Rittergut

1855

19.11.

Deutzen

Rittergut

1855

22.10.

Trachenau

Rittergut

1856

27.02.

Mölbis

Rittergut

1856

27.02.

Rötha

Rittergut

1856

27.02.

Großzössen

Rittergut

1856

21.04.

Zöpen

Rittergut

1856

23.04.





[01] LZ, 18.2.1854, S. 797.
[02] R. Wolfram, Chronik der Stadt Borna, neu bearbeitet, Borna 1886, S. 244.
[03] Vgl. Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982, S. 147.
[04] Vgl. Zugangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
[05] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.


Gerichtsverwaltung.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Ablösungen.- Lokalverwaltung.
Die Stadtgemeinde Borna und die Besitzer der im Amtsbezirk Borna gelegenen Rittergüter Benndorf, Beucha, Bubendorf, Flößberg, Hainichen, Kleinhermsdorf, Nehmitz, Neukirchen, Ramsdorf, Ruppersdorf, Prießnitz mit Schönau, Wildenhain und Zedtlitz boten 1853 und 1854 die Abtretung der ihnen obliegenden Gerichtsbarkeit an den Staat an. Zur Verwaltung dieser Gerichtsbarkeiten wurde am 14. Februar 1854 das Königliche Landgericht Borna eröffnet. Dieses Gericht erhielt auch sämtliche Befugnisse des am gleichen Tag aufgelösten Justizamts Borna. In der Folgezeit übernahm das Königliche Landgericht noch die Jurisdiktion der Rittergüter Breitingen, Deutzen, Kesselshain, Großhermsdorf, Lobstädt und Zöpen, die der Rittergüter Großzössen, Mölbis, Rötha und Trachenau anteilig sowie die der Pfarrlehen Eula und Witznitz. Nachfolger waren das Gerichtsamt Borna und das Königliche Bezirksgericht Borna.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
  • 1999 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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