Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

20116 Amtsgericht Borna

Datierung1838 - 1952 (1953 - 2006)
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)28,30

Bestand enthält auch 811 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Geschichte des Amtsgerichts Borna[01]

Auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetztes des Deutschen Reiches vom 27. Januar 1877 erfolgte die Vereinheitlichung der deutschen Gerichtsorganisation, die 1879 in Sachsen umgesetzt wurde. Auf unterster Ebene wurden die bis zu diesem Zeitpunkt existierenden Gerichtsämter einschließlich der Bezirksgerichte aufgehoben. Neben weiteren 14 Amtsgerichten, die dem Landgericht Leipzig unterstellt wurden[02] entstand das Amtsgericht Borna. Seine territoriale Zuständigkeit erstreckte sich auf 76 Landgemeinden und Städte.[03] Die im Jahre 1879 geschaffene Gerichtsorganisation sowie die damit verbundenen Zuständigkeiten blieben im Wesentlichen bis zum Jahr 1952 bestehen. Erst mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 sowie mit der Verordnung über die Übertragung der Freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 15. Oktober 1952[04] änderten sich Strukturen, Zuständigkeiten und Aufgabenstellung der Justizbehörden grundsätzlich. Es entstand das Kreisgericht Borna, dessen geographisches Einzugsgebiet sich auf das Territorium des neu geschaffenen Kreises erstreckte. Das Gesetz über die Organisation der Gerichte im Freistaat Sachsen vom 30. Juni 1992 begründet die Neubildung von Amtsgerichten mit neuen territorialen Zuständigkeiten.[05]

Seinen Sitz hatte das Amtsgericht Borna an der (neuen) Grimmaer Straße. Die bereits 1852 entstandenen Gerichtsgebäude einschließlich des Gefangenenhauses ersetzten das schon vom Justizamt Borna genutzte "Königliche Amtshaus" am Markt, an dessen Stelle einst das Gasthaus "Zu den drei Schwänen" stand. Beide Häuser galten als die größten und stattlichsten Gebäude Bornas.[06] Im neuen Haus war auch das Amtsgerichtsarchiv mit besonders sicheren, feuerfesten, gewölbten Räumen untergebracht. Beide Gebäude blieben im Zweiten Weltkrieg unversehrt und werden bis in die heutige Zeit als Gericht bzw. Polizeibehörde genutzt.[07]


Zum ersten Direktor des Amtsgerichtes wurde 1879 Oberamtsrichter Karl Otto Herrmann berufen. 2 Amtsrichter, 10 Referendare, 3 Gerichtsassessoren, 3 Sekretäre, 4 Aktuare und 2 Expedienten vervollständigten das Beamtenpersonal des Amtsgerichts Borna.[08]




Bestandsgeschichte und -bearbeitung

Die Abgabe von Justizschriftgut aus den Amtsgerichten des sächsischen Territoriums erfolgte bis zur Gründung des Landesarchivs Leipzig im Jahre 1954 (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig) entsprechend festgelegter Zuständigkeiten an das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden). Das Leipziger Archiv übernahm in den Jahren 1955, 1962 und 1963 von Landeshauptarchiv Dresden u. a. Archivgut der Provenienzen Amtsgericht Borna und Vorgängerbehörden.[09]

Darüber hinaus weisen die Zugangsbücher des Staatsarchivs Leipzig folgende Archivgutübernahmen aus:[10]

1956 Kreisgericht Borna, 19 Pakete ohne Ablieferungslisten

1964 Kreisarchiv Borna, ohne Angabe des Umfangs, ohne Ablieferungslisten

1965 Kreisarchiv Grimma, 4 Pakete Amtsgericht Borna, keine näheren Angaben

1966 Kreisarchiv Borna, Erbhofakten, ohne Ablieferungsliste

1992 Kreisgericht Borna, Nachlasssachen, N-Registratur, IV und VI sowie einzelne Bündel Vormundschafts- und Pflegschaftsakten, ungeordnet, mit Abgabeverzeichnis

1993 Kreisgericht Borna, einzelne Pflegschaftsakten, ungeordnet, mit Abgabeverzeichnis

Der Gesamtumfang der übernommenen Akten belief sich auf 23 lfm mit einer zeitlichen Erstreckung von 1720 bis 1952.

Im Zeitraum 1960 bis 1980 erfolgte eine Bearbeitung der Bestandsgruppe Amtsgerichte. Es wurden Findkarteien überarbeitet und eine neue innere Ordnung hergestellt. Eine Prüfung der Provenienz innerhalb der Bestandsgruppe ist nicht erfolgt. Gleichermaßen unterblieb eine Erfassung der Vorprovenienzen einschließlich älterer Registratur-Signaturen.

Einhergehend mit der Erstellung computergestützter Findbücher begann ab Mitte 1997 die komplette Bearbeitung der Justizbestände des 19./20. Jahrhunderts. Ziel der Beständebearbeitung ist u. a. die Wiederherstellung der Bestandsgruppen Gerichtsämter und Königliche Bezirksgerichte. Im Zusammenhang mit der Beständebildung nach den Gerichts- und Verwaltungsstrukturen im 19. Jahrhundert war das Archivgut der Vorprovenienzen aus den bisherigen Beständen der Amtsgerichte herauszulösen. Der Bestand Amtsgericht Borna bildete den Anfang der Beständebearbeitung. Die Akten, die der Tätigkeit der Justizbehörden vor Entstehung der Amtsgericht im Jahre 1879 entstanden und nicht vom Amtsgericht fortgeführt wurden, sind aus dem Bestand herausgelöst worden. Der erste Arbeitsschritt erforderte die Prüfung der Findkartei zum Bestand Amtsgericht Borna und Feststellung entsprechender Akten. "Vor Ort" im Magazin erfolgte die Prüfung der Einzelakten und die Trennung nach Provenienzen. Insgesamt konnten 80 Aktenbände den Provenienzen Gerichtsamt Borna, Gerichtsamt Rötha, Königliches Bezirksgericht Borna und Königliches Landgericht Borna zugeordnet werden. Der Bestand Amtsgericht Borna reduzierte sich damit von 23 auf 21 lfm.

Das Ordnungsprinzip basiert auf einer neuen Klassifikation für Justizschriftgut, die 1996 erarbeitet worden ist.[11] Sie modifizierte das 1988 erstellte Ordnungsschema für die Bearbeitung der Amtsgerichtsbestände im Staatsarchiv, das sich an dem 1987 vom Staatsarchiv Dresden erarbeiteten Schema orientierte und darauf aufbaute. Im Einzelnen ist festzustellen, dass z. B. die innere Ordnung von nach 1990 übernommenen Testaments- und Nachlasssachen, die im Archiv des Amtsgerichts vorgenommen wurde, nicht verändert worden ist. Die Aktengruppen mit den Registratur-Signaturen NReg. (bis 1934)[12] , IV und VI (ab 1935)[13] wurden beibehalten.

Für Familiensachen, z. B. Pflegschaften, Vormundschaften, Adoptionen, 1905 – 1934, die in Bündeln verpackt in das Staatsarchiv gekommen waren, erwies sich eine Neuordnung als unumgänglich. Um hierbei eine möglichst rationelle und ökonomische Durchführung nachfolgender Verzeichnungsarbeiten zu gewährleisten, wurden die bereits nach Jahrgängen geordneten Vormundschaftsakten in einem Arbeitsgang in das PC-Programm eingegeben.

Die Verzeichnung der Sachakten erfolgte nach direktem Vergleich der Verzeichnungskarte mit der Akte. Die Aktentitel, die zeitliche Erstreckung sowie ältere Registratursignaturen sind nach Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und gegebenenfalls berichtigt bzw. ergänzt worden. Im Zusammenhang mit der Vergabe neuer Archivsignaturen (mit 1 beginnend) ist eine Konkordanzliste erstellt worden, die auch die aus dem Bestand herausgelösten Akten der Vorprovenienzen festhält.

Es überwiegt die einfache Verzeichnung. Für die Testaments- und Nachlasssachen der Signaturen NReg., IV und VI war eine Gruppenverzeichnung ausreichend. Bei der Verzeichnung von Familienrechtssachen hingegen wurden erläuternde Enthält-Vermerke angebracht, wenn weitere rechtserhebliche Unterlagen innerhalb eines Sachvorganges offensichtlich waren, z. B. Vaterschaftsanerkennung oder die Gründe, die zu einer gerichtlich angeordneten Fürsorgeerziehung bzw. zu einer Pflegschaft oder Entmündigung führten – v. a. im Zusammenhang mit der Beantragung eines Sterilisationsverfahrens. Beachtung fand, dass Adoptionsakten nach dem Familiennamen der Adoptiveltern und nicht nach dem Namen des Kindes angelegt sind und folgegemäß beide Namen bei der Verzeichnung berücksichtigt wurden. Mit Verweisen ist gearbeitet worden, wenn innerhalb einer Bandreihe Aktenbände verschiedenen Beständen zuzuordnen waren.

Die Herstellung von Registern für Personen, Firmen, Vereinen und Genossenschaften im PC-Programm bildet den Abschluss der Verzeichnungsarbeiten.

Bis 2020 erfolgten weitere Aktenübernahmen verschiedener Einrichtungen (u. a. Gerichte und HStAD), die z. B. Ehescheidungen betrafen. Dieses Schriftgut wurde wenn nötig bewertet, verzeichnet und in den Bestand eingearbeitet.

2013 erfolgte im Rahmen der Ausbildung von Fachangestellten für Medien- und Information, die nachträgliche Erschließung von mehr als 2 lfm Akten, der seit 2006 angebotenen Registerakten des Registergerichts des Amtsgerichts Leipzig. Dabei wurde der Klassifikationspunkt 04.06. Register, der neuen, seit 2009 gültigen Erschließungsrichtlinie des Sächsischen Staatsarchivs angepasst und redaktionell überarbeitet. Es wurden alle Registerakten, die bis 1952 im damaligen Amtsgericht entstanden sind und eine Registernummer des alten Gerichts führten, bis zur endgültigen Schließung der Akten aufgenommen. Bei der Erschließung ist im Feld "Datierung Findbuch" die Laufzeit nach 1952 in einer Klammer ergänzt worden. Somit geht die Laufzeit des Bestandes weit über die Existenz des alten Amtsgerichts Borna hinaus.

Vor der Online-Stellung sind alle Aktentitel nochmals hinsichtlich vorhandener Schutzfristen datenschutzrechtlich überprüft worden, um gegebenenfalls Aktentitel bis zum Ablauf der Schutzfrist zu sperren.

Der vorliegende Bestand hat nun einen Umfang von 28,3 lfm und umfasst den Zeitraum 1839 – 1958 (1959 – 2008).




Überlieferungsschwerpunkte

Testaments-, Nachlass- und Familienrechtssachen, die bis 1934 unter dem Registerzeichen "NReg” und nach 1934 - im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Aktenplanes für Justizbehörden - neue Aktenzeichen erhielten,[14] bilden den Schwerpunkt der Überlieferung. Die "N-Registratur” enthält, alphabetisch geordnet, die unterschiedlichsten Sachvorgänge innerhalb der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, z. B. auch Familienrechtssachen:

a) Amtsvormundschaften, die in Kraft treten für jedes unehelich geborene Kind, wenn das Jugendamt die Bestellung eines Vormundes beim zuständigen Amtsgericht beantragt,

b) Vormundschaften, die von Einzelpersonen beantragt werden, wenn die elterliche Fürsorge nicht mehr ausgeübt werden kann,

c) Pflegschaften bei Gebrechlichen (Taubheit, Blindheit oder Geisteskrankheit), Abwesenheitspflegschaft zur Regelung von Vermögensangelegenheiten oder Pflegschaft im Zusammenhang mit der Beantragung eines Sterilisationsverfahrens[15]

d) Fürsorgeerziehungen durch Beschluss des Vormundschaftsgerichtes, wenn für Minderjährige z. B. die Gefahr der Verwahrlosung besteht.

Darüber hinaus können sich innerhalb einer Akte persönliche, rechtserhebliche Unterlagen des Antragstellers oder des Mündels befinden, z. B. Vaterschaftsanerkennungen, Ehelichkeitserklärungen, Volljährigkeitserklärungen, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Scheidungsurteile sowie Strafurteile.

Die Überlieferung von Testaments- und Nachlasssachen, die alphabetisch und chronologisch geordnet sind, ist lückenhaft. Ferner sollte beachtet werden, dass die Urkundensammlung Erbscheine (VI) innerhalb der Jahre 1942 bis 1952 auch Vorgänge enthält, die bei den in dieser Zeit als Zweigstellen des Amtsgerichtes Borna tätig gewesenen Amtsgerichten Rötha, Bad Lausick und Geithain entstanden und bereits im Archiv des Amtsgerichtes der Erbscheinsammlung zugeordnet worden sind. Testamentsprotokolle und -register, 1877 - 1902, sowie Familienrechtsregister einschließlich Erbrechtssachen, 1903 - 1934, sind hingegen fast lückenlos überliefert.

Straf- und Untersuchungssachen, um 1880 bis 1951, werden sowohl durch eine Sammlung nach Deliktgruppen als auch durch eine größere Anzahl Einzelvorgänge dokumentiert.

Nicht überliefert sind Akten über Personal- und Gebäudeangelegenheiten, aber auch Unterlagen zum inneren Dienstbetrieb der Gerichtsbehörde, wenn man von der Überlieferung einer einzigen Akte "Aufhebung des Bezirksgerichtes Borna im Jahre 1879” absieht.[16]

Von einst existierendem Justizschriftgut der Zivilgerichtsbarkeit sind z. B. nur zwei Zivilprozessakten, sieben Konkursakten, zwei Erbhöferollen und nur eine Untersuchungssache vor 1900 überliefert. Auch ist nur eine Handelsregisterakte im Bestand nachweisbar.[17] Als lückenhaft kann auch die Überlieferung der Genossenschafts- und Vereinsregisterakten angesehen werden. Einige wenige Akten zu Grundstücksangelegenheiten dokumentieren z. B. Grundstücksveränderungen zugunsten der Chemnitz-Leipziger-Eisenbahn, 1869 - 1883, oder Grundstücksenteignungen infolge der Bodenreform, 1946 - 1950.

Ein Grund für die geringe Überlieferungsdichte ist offensichtlich auch in der Änderung von Zuständigkeiten nach der Schaffung neuer Behörden im Jahre 1879 zu suchen und den damit verbundenen Aktenabgaben. Ein im Bestand überliefertes Verzeichnis belegt die nach Anweisung des Bezirksgerichtes Borna durch das Amtsgericht Borna an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Leipzig abzugebenden Strafakten.[18] Darüber hinaus wäre denkbar, dass Kassationen nach Ablauf entsprechender Aufbewahrungsfristen erfolgten bzw. Verluste durch Vernachlässigung oder Kriegseinwirkungen eingetreten sind. Teile des für die Kassation vorgesehenen Schriftgutes wurden zudem an Interessenten vergeben. Einer Pressenotiz im Bornaer Tageblatt v. 27. Mai 1933 ist zu entnehmen, dass Akten aus dem Amtsgerichtsarchiv Borna der Öffentlichkeit angeboten wurden.[19] Der damalige Heimatforscher Weber soll 750 Titel herausgesucht haben, von denen ein größerer Anteil in das Hauptstaatsarchiv Dresden, aber auch in das Stadtarchiv bzw. Heimatmuseum Borna gekommen ist.[20]

Aussonderungen sind während der Bestandsbearbeitung nicht vorgenommen worden. Lediglich wurden Einzelmeldungen über Geburten oder Sterbefälle aussortiert, die in keinem Zusammenhang zu einem familienrechtlichen Vorgang standen bzw. eine Vormundschaft ausschlossen. Alphabetisch in einem Karton abgelegt, stehen diese als nicht archivwürdig anzusehenden Einzeldokumente für noch anstehende aktuelle Recherchen befristet zur Verfügung.




Hinweis für die Benutzung

Die für die Bestandsgruppe Amtsgerichte erarbeitete Klassifikation ist zur Vereinfachung der Recherche im vorliegenden Findbuch komplett ausgedruckt worden - ohne Berücksichtigung, ob die Klassifikationsgruppe durch Akten belegt ist. In diesem Fall erscheint im Inhaltsverzeichnis ein diesbezüglicher Vermerk "entfällt”.

Der Bestand enthält einige personenbezogene Unterlagen, deren Schutzfristen im Einzelfall erst 2052 enden. Die Vorlage dieser Archivalien ist nur nach Verkürzung der Schutzfristen möglich.




Verweis auf korrespondierende Bestände

20005 Ältere Amtshauptmannschaften
20006 Amt Borna
20025 Amtshauptmannschaft Borna
20058 Königliches Landgericht Borna
20079 Königliches Bezirksgericht Borna
20084 Gerichtsamt Borna20089 Gerichtsamt Frohburg
20090 Gerichtsamt Geithain20095 Gerichtsamt Lausick
20103 Gerichtsamt Pegau20107 Gerichtsamt Rötha
20115 Amtsgericht Bad Lausick20120 Amtsgericht Frohburg
20121 Amtsgericht Geithain20130 Amtsgericht Pegau
20134 Amtsgericht Rötha
20114 Landgericht Leipzig
20598 Stadt Borna (Gerichtsakten)







Evelyn Kretzschmar / Judith Ganz


Nov. 1998 / Juni 2020




Literaturverzeichnis [21]

- Gesetz- und Verordnungsblätter für das Königreich Sachsen, 1848-1879

- Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1856-1879, 1914, 1927

- Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, 1814, hrsg. von August Schumann, Zwickau, Verlag Gebr. Schumann

- Blaschke, Karlheinz, Sächsische Verwaltungsgeschichte, Lehrbrief, Potsdam 1958

- Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, bearb. von Karlheinz Blaschke, Leipzig 1957

- Chronik der Stadt Borna mit Berücksichtigung der umliegenden Ortschaften, hrsg. von Robert Wolfram, Selbstverlag, Borna 1859 und 1886 (neu bearb.)

- Wenck, Adolf, Borna im Wandel der Zeiten, Borna - Leipzig 1921

- Heimatblätter Bornaer Pflege, Heft 4, hrsg. vom Bezirkslehrerverein Borna und Groitzsch-Pegau, o.O., o.V., o.J.

- Wanderungen durch Borna und die Geschichte der Stadt, hrsg. vom Kulturbund der DDR, 1982

- Grundmann, Wolfgang, Kulturhistorische Wanderungen durch die Elsteraue, Heimatgeschichtliche Blätter des Kreises Borna, Heft 2, Borna 1989

- Die Gesetze über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und seinen Nebengesetzen, hrsg. von Franz Schlegelberger, Carl Heymanns Verlag, Berlin 1927.




[01] Vgl. Einführung zu den Findhilfsmitteln der Bestandsgruppe Amtsgericht im Sächsischen Staatarchiv Leipzig von V. Jäger, 1996.
[02] Ebenda, 1879, Nr. 62 "die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend", S. 249 – 250.
[03] Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1879, Nr. 17, S. 59 – 65.
[04] Gesetz über die Demokratisierung des Aufbaus und er Arbeitsweise der staatlichen Organe im Land Sachsen, GVOBl. Land Sachsen, 1952, S. 325 – 340 sowie Verordnung über die Übertragung der Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, DDR-GBL. Nr. 146, 1952, S. 1057 ff.
[05] Sächs.GVOBl. Nr. 22, 1992, S. 287 – 292.
[06] Vgl. Robert Wolfram, wie unter Pkt. 14 angemerkt.
[07] Chronik von Borna, bearb. Robert Wolfram, 1859, S. 297 ff sowie ders. a.a.O., 1886, S. 90 und 446.
[08] Siehe auch Anlage zum Findbuch.
[09] Vgl. Zugangsbuch des Staatsarchivs Leipzig 1954 – 1979, VA Nr. 187 (z. B. Übernahmen aus dem LHA "verschiedener Amtsgerichte", 470 bzw. 34 Paketet, ohne Ablieferungslisten).
[10] Ebenda, 1976 – 1983, VA Nr. 564 sowie Abgabelisten innerhalb der Bestandsakte AG Borna.
[11] Vgl. auch: AufbewBest., Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen von Schriftgut der Justiz, Stand 1993, 3. Ergänzung.
[12] Unter "NReg." sind bis 1934 alle Angelegenheiten des Familien- und Erbrechtes geführt worden. Die Einzelvorgänge erhielten in Verbindung mit den Anfangsbuchstaben des jeweiligen Familiennamens eine fortlaufende Nummer im Kalenderjahr, z. B. für den Namen Brauer: NReg. Br 4/25.
[13] Bis 1934 galt eine reicheinheitliche Aktenordnung für Justizbehörden. Die Geschäftsordnung für die Sächsischen Justizbehörden erfuhr eine Änderung durch die Sächsische Zusatzbestimmungen vom 28. November 1934 (vgl. Sächsische Justiz, 60 IV/1934). Eine Zusammenstellung aller bis 1934 und danach geltenden Aktenzeichen ist als Anlage 5 der Gesamteinleitung zu den Amtsgerichtsbeständen im Staatsarchiv, erarbeitet von V. Jäger, 1997, zu entnehmen.
[14] Ab 1935 erhielten auch Familienrechtssachen neue Registerzeichen, z.B. VI für Adoptionen, VII für Vormundschaften, VIII für Pflegschaften, IX Beistandschaften sowie XII Fürsorgeerziehung. Vgl. auch Anlage 3 "Aktenzeichen beim Amtsgericht”, in: Einleitung zu den Findhilfsmitteln der Bestandsgruppe Amtsgerichte, a.a.O.
[15] Grundlage bildete das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses v. 14. Juli 1933 ” (RGBl. I, 1933, S. 529.) Überliefert sind im Bestand 5 Vorgänge, die eine Beantragung auf ein Sterilisationsverfahren, 1933-1934, beinhalten.
[16] Vgl. Überlieferung diesbezüglicher Unterlagen im Bestand Gerichtsamt Borna, 1856-1879.
[17] Hier wird auf die im Registergericht Leipzig befindlichen Akten verwiesen.
[18] AG Borna Nr. 61.
[19] S. Anlage zum Findbuch. Die Kopie wurde von Stadtarchivarin A. Engelmann zur Verfügung gestellt und weist auch die dem Oberlehrer Weber überlassenen Akten aus.
[20] In den Jahren 1992/93 fand man im Stadtarchiv Borna 1 lfm ältere, unbearbeitete Akten der Provenienz Amtsgericht, die jetzt im Stadtarchiv den Bestand "Aus dem Amtsgericht Borna” bilden. Vgl. auch: Mitteilun-gen aus dem Stadtarchiv Borna, wie unter Pkt. 6 ausgeführt.
[21] Weitere bibliographische Angaben vgl. Einführung zu den Findhilfsmitteln der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig von V. Jäger, Anhang.
Amtsgerichtsverwaltung.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Anerbengericht.
Das Amtsgericht Borna entstand im Jahre 1879 als Nachfolger des Gerichtsamts Borna. Seine territoriale Zuständigkeit erstreckte sich auf 76 Landgemeinden und Städte. Ab 1943 kamen kriegsbedingt die Geschäfte der Amtsgerichte Frohburg, Bad Lausick und Geithain hinzu. Mit den territorialen Veränderungen 1952 übernahm die Aufgaben des Amtsgerichts das neu geschaffene Kreisgericht Borna.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.7 Amtsgerichte.
  • 2020 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang