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Beständeübersicht

Bestand

30100 Amtsgericht Aue

Datierung(1780 - 1840) 1841 - 1952 ( - 2005)
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)28,28

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Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 288 (K. Jäger).
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 3, ms. gedr. 1961, S. 424.
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Register für Strafsachen und Zivilsachen.- Zivilverfahren.- Urkundenregister zu allgemeinen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.- Familiensachen.- Testamente.- Nachlassangelegenheiten.- Vormundschaften.- Handelsregister bis 1938.- Handelsregister, Abt. A.- Handelsregister, Abt. B.- Genossenschaftsregister.- Vereinsregister.- Genossenschaftsregister.- Unterlagen der Notare Hartung, Kästner, Lindner, Loose, Lottermoser, Mättig, Queiser, Raabe, Rudloff, Schwachtmann, Siegel, Speck, Tauscher, Wagner, Weber, Wiegand, Zimmermann.
Mit dem "Gesetz, die Errichtung eines Amtsgerichtes in Aue betreffend" (vom 23. April 1901) und der "Verordnung zur Ausführung des Gesetzes die Errichtung eines Amtsgerichtes in Aue betreffend" (vom 24. April 1901) wurde das Amtsgericht Aue zum 1. November 1901 errichtet. Es übernahm vom Bezirk des Amtsgerichtes Schneeberg die Ortschaften Aue (einschließlich der Ortschaft Zelle mit Rittergut Klösterlein, niederem und oberem Bechergut, Bergfreiheit, Sand und Schmelzhütten) sowie Auerhammer (mit Brünlasgut). Vom Amtsgericht Schwarzenberg wurde Bockau (mit Conradswiese) und das Bockauer Forstrevier einbezirkt. Die "Verordnung zur Sicherung des Staatshaushalts und der Haushalte der Gemeinden" vom 21. September 1931 führte zur Auflösung des Amtsgerichts Lößnitzf. Von dessen Gerichtsbezirk nahm der Amtsgerichtsbezirk Aue zum 1. Januar 1932 die Orte Lößnitz, Alberoda (mit Niederpfannenstiel), Dittersdorf, Grüna, Niederaffalter, Niederlößnitz, Niederpfannenstiel (Blaufarbenwerk), Oberaffalter, Oberpfannenstiel und Streitwald auf.
In der Zeit von 1933 - 1945 wurden eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten errichtet. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933 etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Aue. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Aue war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Schwarzenberg angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Um die "Aufgaben unter den besonderen Verhältnissen des Krieges auch weiterhin [..] erfüllen [zu können]" (RGBL 1942 I, S. 139) bestimmte Adolf Hitler die Vereinfachung der Rechtspflege. In der Folge wurde eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten oder Gerichtstagen umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst. Basierend darauf wurde dem Amtsgericht Aue das bisherige Amtsgericht Eibenstock als Zweiggerichte zugeordnet.Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Im Zuge der Neugliederung der Verwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte auch eine Überarbeitung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach war das Amtsgericht Aue für den Landkreis Aue zuständig. Sein territorialer Zuständigkeitsbereich umfasste die folgenden Ortschaften: Affalter, Albernau, Aue, Beutha, Blauenthal, Bockau, Carlsfeld, Dittersdorf, Eibenstock, Gablenz, Grüna, Kühnheide, Leukersdorf, Lößnitz, Neuhaide, Oberdorf, Schönheide, Sosa, Wildenthal, Zschorlau und Zwönitz. Außerdem gehörten zum Amtsgericht Aue noch die Zweigstellen in Eibenstock, Schneeberg und Schwarzenberg (mit Johanngeorgenstadt). Dabei gehörten zum Zuständigkeitsbereich von Eibenstock Blauenthal, Carlsfeld, Eibenstock, Hundshübel, Neuheide, Oberstützengrün, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengrün und Wildenthal. Der Verantwortungsbereich von Schneeberg umfasste Burkhardtsgrün, Griesbach, Lindenau, Niederschlema, Oberschlema und Schneeberg. Die Zweigstelle Schwarzenberg betreute die Gemeinden Beierfeld, Bermsgrün, Bernsbach, Breitenbrunn, Erla, Grünhain, Grünstädtel, Johanngeorgenstadt, Lauter, Markersbach, Pöhla, Raschau, Rittersgrün, Schwarzenberg, Steinbach, Steinheidel, Tellerhäuser und Waschleithe. Mit der "Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen" (vom 15. Februar 1952) erhielten die Amtsgerichte in Schwarzenberg (zuständig für den Landkreis Schwarzenberg), Schneeberg (zuständig für den Stadtkreis Schneeberg) und Johanngeorgenstadt (zuständig für den Stadtkreis Johanngeorgenstadt) zum 1. April 1952 wieder den Status eines eigenständigen Amtsgerichts und entfielen aus dem Verantwortungsbereich des Amtsgerichtes Aue.
Die "Verordnung über die Neugliederung der Gerichte" (vom 28. August 1952) und das "Gerichtsverfassungsgesetz" (vom 2. Oktober 1952) verankerten letztlich die adminstrative und territoriale Neuorganisation der DDR in Bezirke und Kreise im Gerichtswesen. An die Stelle der Amtsgerichte traten nun die Kreisgerichte. Nachfolger des Amtsgerichtes Aue wurde das Kreisgericht Aue.
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