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Beständeübersicht

Bestand

30118 Amtsgericht Lichtenstein

Datierung1842 - 2005
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)24,52

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Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 289 (K. Jäger).

Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 3, ms. gedr. 1961, S. 733.

Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Nachlassangelegenheiten.- Todeserklärungen.- Kirchenaustritte.- Handelsregister, Abt. A.- Register zu Strafsachen.- Grundbücher und Grundakten zu Bergbaurechten (auch des ehem. Amtsgerichtsbezirks Wildenfels).- Vormundschaften.- Unterhaltsfeststellungen.- Vaterschaftsfeststellungen.- Entschuldungssachen.- Nachlassunterlagen.- Erhöfeakten.- Zivilverfahren.- Allgemeine Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Lichtenstein gehörte zum Landgerichtsbezirk Zwickau und umfasste die Orte Lichtenstein, Callnberg, Bernsdorf, Heinrichsort, Hohndorf, Kuhschnappel (mit dem Bade Hohenstein), Mülsen St. Jacob (mit Funkenburg, Jacobshöhe), Mülsen St. Michael, Mülsen St. Niclas, Rödlitz, Rüßdorf und Stangendorf. Zum 1. Januar 1932 übernahm das Amtsgericht Lichtenstein die Orte Neuschönburg und Ortmannsdorf vom aufgelösten Amtsgericht Wildenfels.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach wurde das Amtsgericht Lichtenstein zu einer Zweigstelle des Amtsgerichts Glauchau umgewandelt. Die Zweigstelle bearbeitete Angelegenheiten aus allen Zweigen der Gerichtsbarkeit und war zuständig für Bernsdorf, Heinrichtsort, Hohndorf, Kuhschappel, Lichtenstein, Mülsen St. Jakob, Mülsen St. Micheln, Mülsen St. Niclas, Rödlitz und Stangendorf.
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