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Beständeübersicht

Bestand

30127 Amtsgericht Oederan

Datierung1673 - 2004
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)18,05

Bestand enthält auch 1557 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 216 - 219 (K. Blaschke).
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 3, ms. gedr. 1961, S. 736
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Nachlassangelegenheiten.- Vormundschafts- und Pflegschaftssachen,. Zivilverfahren.- Register zu Zivilsachen.- Vormundschaftsregister.- Register zu Todeserklärungen.- Zwangsvollstreckungen.- Konkursverfahren.- Geschäftsakten u. a. zur Bodenreform.- Strafverfahren.- Register zu Strafsachen.- Handelsregister bis 1938.- Handelsregister, Abt. A.- Handelsregister, Abt. B.- Handelsregister, Abt. A der Zweigstelle Augustusburg.- Genossenschaftsregister.- Vereinsregister.- Unterlagen (Strafregister, Prozesslisten und Namensverzeichnisse) der Amtsanwälte zu Flöha und Oederan.- Personalakten.
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Oederan war demzufolge dem Landgericht Freiberg untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Oederan (mit dem Vorwerk Hohenlinde und Neuhohenlinde), Börnichen bei Oederan, Breitenau, Frankenstein, Gahlenz, Görbersdorf, Hartha, Hetzdorf, Kirchbach, Memmendorf (mit Hilfe Gottes), Schönerstädt, Thiemendorf und Wingendorf.
Mit der "Verordnung über eine Änderung der Gerichtseinteilung" (vom 10. August 1934) wurde zum 1. September der Ort Falkenau aus dem Bezirk des Amtsgerichtes Augustusburg dem Amtsgericht Oederan überwiesen.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Oederan. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Oederan war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Freiberg angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach war das Amtsgericht Oederan für den Landkreis Flöha zuständig. Sein territorialer Zuständigkeitsbereich umfasste die folgenden Ortschaften: Altenhain, Bockendorf, Börnichen, Braunsdorf, Breitenau, Dittersbach, Eppendorf, Eulendorf, Falkenau, Flöha, Frankenberg, Frankenstein, Gahlenz, Görbersdorf, Großwaltersdorf, Gunnersdorf (mit Ortsteil Ortelsdorf), Hartha, Hausdorf, Irbersdorf, Kirchbach, Langenstriegis, Lichtenwalde, Memmendorf, Merzdorf, Mühlbach, Niederlichtenau, Niedewiesa, Oederan, Plaue, Riechberg, Sachsenburg, Schönerstadt und Wingendorf. Mit den "Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation in Sachsen" (vom 28. Mai 1951) wurde das Amtsgericht Augustusburg in eine Zweigstelle für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit umgewandelt. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Flöha war es dem Amtsgericht Oederan angegliedert. In seinen territorialen Zuständigkeitsbereich fielen die folgenden Gemeinden: Augustusburg, Börnichen, Borstendorf, Dittmannsdorf, Erdmannsdorf, Gornau, Grünberg, Grünhainichen, Hennersdorf, Hohenfichte, Hohndorf, Krumhermersdorf, Leubsdorf, Marbach, Schellenberg, Schlößchen, Waldkirchen, Weißbach, Witzschdorf und Zschopau.
Die "Verordnung über die Neugliederung der Gerichte" (vom 28. August 1952) und das "Gerichtsverfassungsgesetz" (vom 2. Oktober 1952) verankerten letztlich die administrative und territoriale Neuorganisation der DDR in Bezirke und Kreise im Gerichtswesen. An die Stelle der Amtsgerichte traten nun die Kreisgerichte. Nachfolger des Amtsgerichtes Oederan wurde das Kreisgericht Flöha.

Der Bestand enthält auch Strafregister, Prozesslisten und Namensverzeichnisse der Amtsanwälte zu Flöha und Oederan.
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