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Beständeübersicht

Bestand

50050 Amtsgericht Ebersbach

Datierung1819 - 1953
Benutzung im Staatsfilialarchiv Bautzen
Umfang (nur lfm)9,0
"Erstmals urkundlich erwähnt wurde das Waldhufendorf Ebersbach 1306 und als Weichbilddorf Löbaus benannt. Im Hussitenkrieg 1429 völlig niedergebrannt, behielt Ebersbach Jahrzehnte den Beinamen 'Wüstenebersbach'. […] 1529 erwarben die Herren Ernst und Georg von Schleinitz Ebersbach. Unter ihrer fördernden Grundherrschaft erholte sich das Dorf. Landwirtschaft und Handwerk breiteten sich aus […]."
"Um 1650 siedelten sich evangelische Exulanten aus Böhmen an und brachten den wirtschaftlichen Aufschwung." Um 1729 stieg das Handwerk der Hausweberei auf 360 gezählte Webstühle. Dies war der Beginn des Leinwandgroßhandels für Ebersbach. "Durch seine Leinenindustrie stieg Ebersbach 1776 zum drittwichtigsten Industriestandort im Zittauer Gebiet auf."
Nach 1870 entwickelten sich auch mächtige Fabrikbauten. Durch die industriellen Züge und die wirtschaftliche Bedeutung des Ortes wurden Ebersbach 1925 die Stadtrechte zugesprochen.

Am 27. Januar 1877 wurde das Gerichtsverfassungsgesetz zur Auflösung der Gerichtsämter und Einrichtung der Amtsgerichte verabschiedet und trat am 1. Oktober 1879 in Kraft. Damit war im Königreich Sachsen die endgültige Trennung von Justiz und Verwaltung erreicht. Mit Umsetzung des Gesetzes wurde das 1856 gebildete Gerichtsamt Ebersbach in ein königlich sächsisches Amtsgericht umgewandelt. Seine Aufgaben erstreckten sich von der Untersuchung und Aburteilung von Verbrechen bis hin zur zivilen und freiwilligen Gerichtsbarkeit. Neben juristischen Aufgaben wurden dem Amtsgericht aber auch Aufgaben der Gerichtsverwaltung, sowie Grundbuch- und Hypothekenangelegenheiten zugeteilt.
Ab dem 29. Oktober 1933 trat das Reichserbhofgesetz in Kraft. Es verpflichtete die Amtsgerichte zur Führung von Erbhöferollen. Durch das Gesetz Nr. 45 des Alliierten Kontrollrats vom 20. Februar 1947 und dessen in Kraft treten am 24. April 1947 wurde diese Funktion hinfällig.
Im Rahmen der Vereinfachung der Gerichtsorganisation wurde mit Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 11. Februar 1943 das Amtsgericht Neusalza-Spremberg zum 21. Juni 1943 bis zu seiner Auflösung dem Amtsgericht Ebersbach als Zweiggericht unterstellt. Damit fielen die Angelegenheiten in Strafsachen, Zivilprozesse und Registerführung dem Amtsgerichts Ebersbach zu. In Armenrechtsverfahren, Ehebefreiungssachen, Zwangsvollstreckungs- und Strafvollzugssachen wurden beim Zweiggericht geführt, wenn es um die Anhörung der Beteiligten ging. War eine richterliche Entscheidung notwendig, wurde das Verfahren an das Amtsgericht geleitet. Verwaltungs- und Grundbuchangelegenheiten wurden weiterhin vom Zweiggericht geführt.
Am 2. Oktober 1952 wurde in der DDR das Gerichtsverfassungsgesetz verabschiedet, welches zur Auflösung der Amtsgerichte führte. Die Aufgaben des Amtsgerichts Ebersbach und die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks fielen nach der Auflösung in den Zuständigkeitsbereich des neu gebildeten Kreisgerichts Löbau.
Das Amtsgericht Ebersbach war bis zu seiner Auflösung 1952 dem Landgericht Bautzen unterstellt.
Zum Amtsgericht Ebersbach gehörten 1946 ca. 52.000 Einwohner in den Städten Ebersbach mit Neuebersbach, Neusalza-Spremberg und Neugersdorf mit Altgersdorf, sowie den Gemeinden Eibau mit Alteibau, Neueibau, Oderwitz mit Nieder- und Oberoderwitz, Friedersdorf, Neufriedersdorf, Dürrhennersdorf mit Neuschönberg, Oppach, Walddorf und Kottmarsdorf.

Das Amtsgerichtsgebäude wurde um 1700 als ein Herrenhaus, genannt das "Schlösschen", errichtet, welches sich über ein Jahrhundert lang im privaten Besitz befand.
Die Gemeinden Alt- und Neuebersbach kauften es 1855. Nach erfolgtem Umbau war es ab 8. August 1856 zunächst Sitz des Königlichen Gerichtsamts und ab 1879 des Königlichen Amtsgerichts. Das Gerichtsgebäude wurde durch die wachsende Entwicklung des Bezirks 1897 um einen Anbau erweitert. Ebenfalls wurden das Beamtenhaus und das Arresthaus erbaut. Nach einem Brand im Dezember 1908 wurde das Gebäude bereits ein Jahr später wieder aufgebaut. Das Beamtenhaus wurde bis 1945 durch die höheren Beamten bewohnt. Im Gerichtsgefängnis wurden auch noch nach 1945 geringere Straftäter inhaftiert.
Nach der Schließung des Amtsgerichts 1952 wurden im selben Jahr drei Klassenzimmer, der Kindergarten und der Hort untergebracht.

Anhand der Gerichtsverwaltungsakten des Bestandes und der Sächsischen Staatshandbücher wurde versucht die Abfolge der Leiter des Amtsgerichts Ebersbach zu rekonstruieren:
Amtsrichter Moritz Julius Suppe, 1879 - 1881
Amtsrichter Karl Anton Julius Bermann, 1882 - 1885
Amtsrichter Karl Wilhelm Scheffler, 1886 - 1891
Oberjustizrat Karl Julius Zeißig, 1892/93 -1912
Amtsgerichtsdirektor Dr. Friedrich Paul Haubold, 1912 - ca. 1933
Oberamtsgerichtsrat Dr. Arthur Hofmann, ca. 1933 - 1939
- Vertretung durch Amtsgerichtsrat Dr. Lothar Kny, 1937
- Vertretung durch Amtsgerichtsrat Herrmann, 1939
Oberamtsrichter Dr. Herbert Böhm, 18.10.1939 - ca. 1944
- Vertretung durch Amtsgerichtsrat Peißel, 1942
Amtsgerichtsrat Dr. Krause, ca. 1944 - 1945
Oberamtsrichter Karich, 1945 - (?)
Oberrichter Gustav Köhler, (?)1947 - 1951(?)

Auch die Besetzung der leitenden Position des Gerichtsgefängnisses lässt sich zeitweise nachweisen:
Gefängnisleiter(Hauptwachtmeister) Christian Wilhelm Nordmann, 1934 - 1938
- Vertretung durch M. G. Kockel, 5.-16.4.1937
Justizoberinspektor Henning Max Walter, 1940
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