Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

50052 Amtsgericht Großschönau

Datierung1871 - 1952
Benutzung im Staatsfilialarchiv Bautzen
Umfang (nur lfm)4,08
Das "Waldhufendorf" Großschönau wurde 1352 mit dem slawischen Namen Magnum Sonow das erste Mal urkundlich erwähnt. Ab 1587 unterstand es über 250 Jahre lang dem Zittauer Rat. Mit dem Beginn der Damastweberei 1666 erlangte Großschönau europaweite Anerkennung. Zu Glanzzeiten waren bis zu 1000 Webstühle in Großschönau in Betrieb, wobei der Großteil in privaten Besitz war. Mit der Einführung der Frottierherstellung und dem Einsatz von Webmaschinen 1856, wurde die Produktion in neu gegründete Firmen verlagert.
Mit dem Gesetz zur Einrichtung von Gerichtsämtern vom 11. August 1855 fiel die Patrimonialgerichtsbarkeit endgültig dem Staat zu. Im Jahre 1856 wurde das Gerichtsamt Großschönau eingerichtet. Es unterstand dem Bezirksgericht Zittau. Die Aufgabengebiete der Gerichtsämter erstreckten sich von der Untersuchung und Aburteilung von Verbrechen bis hin zur zivilen und freiwilligen Gerichtsbarkeit. Neben den juristischen Aufgaben wurden den Gerichtsämtern aber auch Aufgaben der Verwaltung übertragen.
Die Leitung des Gerichtsamtes Großschönau hatten die Gerichtsamtmänner Karl Hermann Ferdinand Lachmann von 1857 an und Karl Gustav Ovenzel von 1873 an inne. Die Amtsübernahme Ovenzels und eventuell vorhandene Nachfolger in diesem Amt können auf Grund von Überlieferungslücken nicht genau belegt werden.
Am 27. Januar 1877 wurde das Gerichtsverfassungsgesetz zur Auflösung der Gerichtsämter und Einrichtung der Amtsgerichte verabschiedet und trat am 1. Oktober 1879 in Kraft. Damit war im Königreich Sachsen die endgültige Trennung von Justiz und Verwaltung erreicht.
Neben den übernommenen Aufgaben der Gerichtsämter waren die neu errichteten Amtsgerichte für Grundbuch- und Hypothekenangelegenheiten innerhalb ihrer Bezirke zuständig. Ab dem 29. Oktober 1933 trat das Reichserbhofgesetz in Kraft. Es verpflichtete die Amtsgerichte zur Führung von Erbhöferollen. Durch das Gesetz Nr. 45 des Alliierten Kontrollrats vom 20. Februar 1947 und dessen in Kraft treten am 24. April 1947 wurde diese Funktion hinfällig. Am 2. Oktober 1952 wurde in der DDR das Gerichtsverfassungsgesetz verabschiedet, welches zur Auflösung der Amtsgerichte führte. Die Aufgaben des Amtsgerichts Großschönau übernahmen das Kreisgericht Zittau und der Rat des Kreises Zittau als Nachfolgebehörden.
Bis zu seiner Auflösung 1952 unterstand das Amtsgericht Großschönau dem Landgericht Bautzen.
Zum Amtsgerichtsbezirk Großschönau gehörten ca. 23.000 Einwohner in den Gemeinden Großschönau, Hainewalde, Herrenwalde, Josephsdorf, Mittelleutersdorf, Neuleutersdorf, Niederleutersdorf, Oberleutersdorf, Saalendorf, Seifhennersdorf und Spitzkunnersdorf.
1946 wurde das Amtsgericht Großschönau dem Amtsgericht Zittau als Zweig-Gericht Großschönau unterstellt.
An Hand der Sächsischen Staatshandbücher und der Akten des Bestandes wurde versucht die Abfolge der Leiter des Amtsgerichts Großschönau zu rekonstruieren:
1879/80 Friedrich Emil Kunze
1890 Nathanael Adolf Hertel
1894 - 1900 Karl Emil August Haase
1901 – 1903 Moritz Oskar Handtke
1903 – 1927 – (?) Dr. Max Eugen Häßler
(?) – 1934 (?) Heintz
1934 - (?) Michael Friedrich Gerhard Ranft
(?) – 1941 – (?) Dr. Winkler
(?) – 1947 – (?) Dr. Otto
Geschäftsbetrieb.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Register.- Anerbengericht.- Arbeitsgericht.- Handelsgericht.
  • 2005 | Findbuch/Datenbank
  • 2024-03-07 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang