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Beständeübersicht

Bestand

40060 Kohlenwerksinspektion Zwickau mit Bergschulkomitee zu Zwickau

Datierung1851 - 1884
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)3,30
Vorwort
Geschichte der Kohlenwerksinspektion Zwickau:

Im frühen 19. Jahrhundert erfuhr der sächsische Steinkohlenbergbau einen großen Aufschwung, gleichzeitig wurde auch mit dem Abbau von Braunkohle begonnen.
Den Bergämtern oblag auf Grund des Kohlenmandates vom 10. September 1822 auch die Überwachung und polizeiliche Aufsicht über den Kohlenbergbau. Um diese Aufsicht zu verbessern, wurde vom übergeordneten Finanzministerium zum 1. Januar 1851 ein Assessor mit Sitz in Freiberg - speziell für Kohlenangelegenheiten - bestellt (VO vom 18. Dezember 1850). Dieser Beamte, der Bergwerks-Kandidat Richard Friedrich Köttig, hatte sich gute Kenntnisse für den Dienst im Kohlenbergbau erworben.
Mit dem Übergang des Kohlenbergbaus zum 5. Januar 1852 in die Zuständigkeit des Ministeriums des Innern (VO vom 26. Juni 1851), erlosch auch die Zuständigkeit der Bergbehörden für den Kohlenbergbau. Nur die staatlichen Kohlenwerke unterstanden weiter dem Finanzministerium.
Die Aufsicht über den Kohlenbergbau wurde den allgemeinen Verwaltungsbehörden übertragen (VO vom 20. August 1851). Für alle technischen Angelegenheiten wurde für ganz Sachsen zuständiger Beamter (Köttig) mit Sitz in Dresden ernannt.

Bereits am 1. April 1853 (VO vom 15. März 1853) wurde hierzu noch ein zweiter Beamter mit Sitz in Zwickau eingesetzt (Hammerinspektor Richard Kühn) und beide erhielten die Amtsbezeichnung Kohlenwerksinspektoren.
Sie waren den betreffenden Unterobrigkeiten (bis 1856: Ämter, Patrimonialgerichte; danach: Gerichtsämter; jedoch noch bis 1865: Justizämter der Schönburgischen Rezeßherrschaften; sowie Stadträte usw.) koordinierte sachverständige Mitglieder.
Der Kohlenwerksinspektion Zwickau wurden der Bezirk der Kreisdirektion Zwickau, sowie aus dem Bereich der Kreisdirektion Leipzig die Bezirke der Amtshauptmannschaften Rochlitz und Leipzig (ab 1856 Borna) zugeordnet.
Für die Bezirke der Kreisdirektionen Dresden und Budissin sowie die übrigen Teile der Kreisdirektion Leipzig (Amtshauptmannschaften Grimma und Döbeln) war die KWI Dresden zuständig.

Von der personellen Struktur her war die KWI Zwickau, die ihren Sitz in der Schneeberger Straße hatte, zunächst eine "Ein-Mann-Behörde". Zum 1. Januar 1860 wurde eine Assistentenstelle im Angestelltenverhältnis geschaffen und mit Friedrich Heinrich Paul Berth (verstorben am 3. Dezember 1860) besetzt. Sein Nachfolger wurde Karl Albert Schulze (seit 1. Juni 1861, verstorben 1862). Seit dem 1. April 1862 war dann Carl Ernst Herrmann Menzel Assistent der KWI Zwickau, der im Jahre 1868 den Beamtenstatus erhielt.
Wesentliche Aufgabe der Kohlenwerksinspektoren war die jährliche Befahrung der Kohlenwerke, um Gefährdungen von Leben und Gesundheit der Arbeiter, Grubenbrände, Raubbau, Verschüttungen von Kohlenflözen durch fehlerhaften Abbau oder Schädigungen benachbarter Werke zu verhindern. Weitere Aufgaben waren u. a. die gutachterliche Tätigkeit und fachliche Zuarbeit an andere Behörden der den Kohlenbergbau betreffenden Angelegenheiten, Sammlung statistischer Erfassungen und Überwachung der Pflichten der Kohlenwerke, wie z.B.: Anfertigung und Nachbringung von Grubenrissen, Anzeige von Unfällen.
Zusätzlich wurden die Kohlenwerksinspektoren auch zur Überwachung und fachlichen Begutachtung von unter Tage betriebenem Abbau anderer, nicht zum Bergregal gehörigen, Mineralien beauftragt. Im Bereich der KWI Zwickau betraf dies die Kalkbrüche bei Frankenberg und Oederan sowie die Serpentinsteinbrüche zu Zöblitz.

Die Oberaufsicht über den Kohlenbergbau, d.h. auch über die Tätigkeit der Kohlenwerksinspektionen, wurde den Kreisdirektionen übertragen, welche auch für die Erteilung bzw. Entziehung von Konzessionen zuständig waren.
Mit dem 1. Januar 1861 gab das Ministerium des Innern seine Zuständigkeit für den Kohlenbergbau wieder an das Finanzministerium ab (VO vom 20. Dezember 1860). Daraus ergab sich auch eine Veränderung der Oberaufsicht, diese oblag von da an dem Oberbergamt in Freiberg.
Zum 1. Januar 1862 erfolgte für das Gebiet der Kreisdirektion Leipzig eine Veränderung in der Abgrenzung der beiden Inspektionsbezirke (VO vom 30. Oktober 1861). Der KWI Zwickau wurden die Bezirke der Gerichtsämter, deren Sitz westlich der Freiberger und der Vereinigten Mulde lagen (Leipzig I, Leipzig II, Brandis, Taucha, Markranstädt, Borna, Zwenkau, Rötha, Grimma, Lausick, Frohburg, Pegau, Rochlitz, Colditz, Leisnig, Hartha, Geringswalde, Geithain, Penig, Mittweida, Hainichen, Waldheim und Burgstädt) zugeordnet. Für die übrigen Gerichtsamts-Bezirke (Wurzen, Oschatz, Strehla, Wermsdorf, Mügeln, Döbeln und Roßwein) war die KWI Dresden zuständig.

Auch nach seinem Einsatz als Kohlenwerksinspektor übte Kühn weiterhin die bisherige Aufgabe des Hammerinspektors aus. Wie aus einem im Bestand vorliegendem Schreiben des Ministeriums des Innern vom 18. Februar 1853 (40060, Nr. 1) hervorgeht, war dieser Wirkungskreis nicht so ausgedehnt, dass stetige Tätigkeit geboten wurde, und der Fortbestand der Hammerinspektion künftig fraglich war.
Bereits seit dieser Zeit war Kühn nebenamtlich Ausschussvorsitzender des Zwickauer Gasbeleuchtungsvereins sowie stellvertretender Direktor des Erzgebirgischen Steinkohlen-Aktienvereins. Letztere Unternehmensbeteiligung geriet, obwohl anfänglich geduldet, auf Grund der Interessenkollision mit seinen Aufgaben als Kohlenwerksinspektor zunehmend in die Kritik übergeordneter Behörden, so dass er sie am 24. Juni 1868 niederlegte. Als Kohlenwerksinspektor war Kühn zugleich Vorsitzender des Bergschulcomités Zwickau und gehörte auch der Prüfungskommission für höhere Betriebsbeamte an, welche der Kreisdirektion Zwickau angegliedert war.

Am 3. Januar 1869 ging in Ausführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868 im Zuge der Wiederzusammenführung von Regal- und Nichtregalbergbau die ausschließliche Zuständigkeit für den Kohlenbergbau an die Bergbehörden über. Die KWI wurden aufgelöst.
Kohlenwerksinspektor Kühn wurde zum Bergmeister beim (Landes-)Bergamt Freiberg ernannt, sein Assistent Menzel zum Berginspektor in Zwickau.
Dem neu errichteten (Landes-)Bergamt Freiberg wurden nunmehr als technische Lokalbeamte acht Berginspektoren beigegeben. Die Zuständigkeitsbereiche für den Kohlenbergbau entsprachen nicht mehr den Bezirken der ehemaligen Kohlenwerksinspektionen.

Der Steinkohlenbergbau in den Gerichtsamts-Bezirken Zwickau, Werdau, Crimmitschau und Wildenfels fiel in den Zuständigkeitsbereich des Berginspektors Menzel in Zwickau. Für den Braunkohlenbergbau in den Kreisdirektions-Bezirken Zwickau, Dresden und Leipzig sowie für den Steinkohlenbergbau im übrigen Bereich der bisherigen KWI Zwickau (im wesentlichen in den Gerichtsamts-Bezirken Stollberg, Lichtenstein und Glauchau) war nunmehr der Berginspektor zu Chemnitz (Bernhard Rudolph Förster) zuständig.
Das Archivgut hierzu befindet sich im Bestand 40024 (Landes-)Bergamt Freiberg.


Geschichte der Bergschule Zwickau (bis 1869)

In Folge der raschen Weiterentwicklung des Steinkohlenbergbaus insbesondere im Erzgebirgischen Becken und dem Vorrücken in größere Teufen war zur Ausbildung qualifizierter Unteraufseher, Steiger und Werksmeister die Einrichtung einer Bergschule speziell für den Kohlenbergbau erforderlich. Im Gegensatz zur Freiberger Bergschule, die vom Staat unterhalten wurde, mussten die Mittel für die Gründung und Unterhaltung der neuen Schule auf anderem Wege gesucht und insbesondere die Opferwilligkeit der Kohlenwerksbesitzer in Anspruch genommen werden. Für 10 Jahre sicherten die Steinkohlenwerke jährlich einen Gesamtbeitrag von 1545 Talern und die Stadt Zwickau einen Beitrag von 150 Talern zu ("Bergschulkontribuenten"). Hinzu kam noch eine einmalige staatliche Beihilfe von 500 Talern.
Am 10. März 1862 wurde ein Bergschulregulativ verabschiedet.
Daraufhin konstituierte sich am 18. August 1862 das Bergschulcomité Zwickau, dessen Vorsitz der Zwickauer Kohlenwerksinspektor innehatte, und dem noch vier, von den Bergschulkontribuenten auf drei Jahre gewählte, Mitglieder angehörten. Diese Mitglieder wurden auch in den folgenden Wahlperioden erneut bestätigt, so dass zunächst keine personellen Veränderungen eintraten:
- Kühn, Richard - Kohlenwerksinspektor zu Zwickau - als Vorsitzender,
(bis 3. Januar 1869)
- Varnhagen, Gustav Adolph - Bergdirektor, technischer Direktor des Zwickauer Steinkoh- lenbau - Vereins, (bis 21. April 1885)
- Oppe, Hugo Volkmar - Bergverwalter, Betriebsdirektor des Erzgebirgischen Steinkohlen- Aktien-Vereins, (bis 1888/1889)
- Kästner, Carl Gottlieb - Guts- und Kohlenwerksbesitzer in Bockwa, (bis 1873/1874)
- Volkmann, Adalbert Wilhelm - Rechtsanwalt in Leipzig, Direktor des Lugau - Niederwürschnitzer Steinkohlenbauvereins, (bis 1882/1883).
Die Aufgabe des Bergschulcomités war die unmittelbare Aufsicht über die Bergschule. Darunter fielen insbesondere Entscheidungen über Aufnahme und Versetzung von Schülern,
die Disziplinaraufsicht in 1. Instanz (Oberaufsicht: Finanzministerium), die Vorlage der Haushaltspläne und Rechnungsabschlüsse (Genehmigung: Oberbergamt), Zustimmung zu außergewöhnlichen Ausgaben und wesentlichen Änderungen des Lehrplans sowie Kandidatenvorschläge für Lehrer.
Für die Prüfung und Genehmigung der Ausgaben für den Bedarf der Bergschule war der Kohlenwerksinspektor zuständig. Die Bergschule wurde der Oberaufsicht des Oberbergamtes und des Finanzministeriums unterstellt. Am 13. Oktober 1862 erfolgte die Eröffnung der Bergschule durch Oberberghauptmann Freiherr von Beust. Mit der Kassen- und Rechnungsführung wurde vom Finanzministerium (VO vom 8. November 1862) das Rentamt Zwickau beauftragt. Nach dessen Auflösung im Jahre 1865 ging diese Aufgabe an die neu errichtete Kgl. Bauverwaltung Zwickau (Bauverwalter Krumziegel) über.

Die Zahl der Bergschüler wurde zunächst auf maximal 50 beschränkt, wobei die Aufnahme hauptsächlich Bergarbeitern aus dem Erzgebirgischen Steinkohlenbecken vorbehalten sein sollte. Hierbei hatten die Bergschulkontribuenten ein Vorschlagsrecht für bevorzugt zu berücksichtigende Kandidaten. Zum Nachweis von Vorkenntnissen erfolgte eine Aufnahmeprüfung unter Vorsitz des Kohlenwerksinspektors.
Die Dauer des Bergschulkursus betrug in der Regel vier Jahre, dementsprechend erfolgte die Zusammensetzung der Schule aus vier Klassen. Nach den Resultaten der Aufnahmeprüfung wurden die erfolgreichen Bewerber in die vierte oder auch schon in die dritte Klasse eingestuft. Die beiden oberen Klassen waren im ersten Bergschuljahr nicht besetzt. Nach jedem Schuljahr erfolgte eine Jahresprüfung, deren Bestehen die Grundlage für das Aufrücken in die nächst höhere Klasse war. Am 27. September 1865 konnten die ersten Schüler nach vollendeten Kursus entlassen werden.
Der Unterricht erfolgte einmal wöchentlich und erstreckte sich in der vierten Klasse auf Deutsch, Arithmetik, Zeichnen und Schönschreiben; in der dritten Klasse auf Physik, Mineralogie, Geometrie und Zeichnen; in der zweiten Klasse auf Deutsch, Zeichnen, Geographie und Geognosie, Bergbaukunst sowie Maschinenlehre; und in der ersten Klasse auf Deutsch, Zeichnen, Bergbaukunst, Buchführung, und Markscheidekunst.
Als Hauptbergschullehrer konnte der diplomierte Bergingenieur Karl Gustav Kreischer gewonnen werden, der 1866 den Titel Bergschuldirektor erhielt. Weiteren Unterricht gab der Vizedirektor der Zwickauer Bürgerschule, Johann August Patzschke. Seit Beginn des Unterrichts in der Markscheidekunst (1864) gab diesen der Markscheider Heinrich Klötzer aus Zwickau.
An den anderen Wochentagen fuhren die Schüler ihre regelmäßigen Arbeitsschichten in einem der Kohlenwerke des Erzgebirgischen Becken, so dass durch die Zusammenarbeit der Bergschule mit den jeweiligen Werksverwaltungen ihre praktische und theoretische Ausbildung gleichermaßen überwacht werden konnte.
Im Jahre 1867 wurde der Umzug der Bergschule von Rascher'schen Haus (Katharinenkirchhof 3) in das Flechsig'sche Haus an der Schlosspforte (Schlossgässchen 4) erforderlich, wobei zunächst nur das erste Obergeschoß gemietet wurde.
Die Neuorganisation der Bergbehörden im Jahre 1869 brachte auch für die Bergschule wichtige Veränderungen mit sich. Ab dem 4. Januar 1869 wurde die Bergschule dem (Landes-)Bergamt Freiberg unterstellt. Gleichzeitig ging auch der Vorsitz im Bergschulcomité an den Berginspektor zu Zwickau über. Neuer Vorsitzender war somit Carl Ernst Herrmann Menzel, der diese Position dann bis zum 15. Oktober 1871 innehatte.
Die Bezeichnung Bergschulcomité ist später in Bergschulausschuss umgewandelt worden.

Bestandsgeschichte

Der Bestand Kohlenwerksinspektion Zwickau gliedert sich in zwei Teile:

1. die Akten der Kohlenwerksinspektion Zwickau und
2. die Akten des Bergschulcomités zu Zwickau (bis 1869).

Er besteht aus fadengehefteten Akten, die in dieser Form vom Registraturbildner stammen und lose eingelagert waren.
Als Findhilfsmittel dienten die Bände I und II eines 5-bändiges Inventarverzeichnis des Registraturbildners.
Als bisher durchgeführte Bearbeitung wurde eine Foliierung eines Teils der Akten im Jahre 1955 festgestellt.
Neben den Akten, die ausschließlich bei der KWI gebildet worden sind, finden sich im Bestand noch folgende Nachprovenienzen:
- (Landes-)Bergamt Freiberg,
- (Landes-)Bergamt Freiberg, Berginspektor zu Zwickau,
- (Landes-)Bergamt Freiberg, Berginspektor zu Chemnitz.
Die Ursache hierfür liegt darin, dass mit der Auflösung der KWI im Jahre 1869 vielfach kein Abschluss der Akten erfolgte. Vielmehr kam es zu einer Aufteilung des Bestandes.
Entsprechend der veränderten Zuständigkeitsbereiche ist ein Teil der Akten vom Berginspektor zu Zwickau übernommen worden, ein anderer wurde an den Berginspektor zu Chemnitz abgegeben, wobei die Akten von den jeweiligen Stellen weitergeführt worden sind. Ausgehend vom inhaltlichen Schwerpunkt verbleiben diese Akten im Bestand der KWI Zwickau.
Ein weiterer Teil des Bestandes ist an das (Landes-)Bergamt Freiberg abgegeben worden, auch dort kam es zu einer Weiterführung, jedoch nur im Bereich der Betriebsakten (Sammlung von Geschäftsberichten usw. der Unternehmen). Genannter Bereich wurde jedoch insgesamt im Bestand belassen, um den Charakter dieser Sammlung beizubehalten. Wesentliches Kriterium dieses Teils des Bestandes ist jedoch, dass die Akten vom
(Landes-)Bergamt nunmehr eine Signatur des Bergamtes Freiberg, dessen Aktenplan noch weiter galt, erhielten und auch in dessen Repertorien eingetragen wurden. Weiterhin wurde diese Signaturänderung auch in den Inventarverzeichnissen der Kohlenwerksinspektion vorgenommen.
Nachdem es, anscheinend im Archiv, zur Wiederzusammenführung aller Teile des Bestandes gekommen war, hatte dies zur Folge, dass
1. in einem Bestand zwei unterschiedliche Signaturen vorkamen, einerseits die der KWI und andrerseits die des Bergamts Freiberg, (was schon allein bei der Bestellung von Archivalien sehr erschwerend war) und
2. Akten in Repertorien eingetragen waren, die jedoch in einem anderen Bestand lagerten.

Akten, deren Beginn bzw. hauptsächlicher Inhalt in die Zeit nach dem 3. Januar 1869 fällt, wurden entnommen und in den Bestand (Landes-)Bergamt Freiberg - Berginspektoren eingeordnet. Archivalien, die von der KWI Dresden stammen, jedoch nach Einrichtung der KWI Zwickau (1853) bzw. Veränderung der Inspektionsbezirke (1862) nach Zwickau abgegeben wurden, sind wieder in den Bestand KWI Dresden eingegliedert worden. Eine nachträglich hinzugefügte Akte, die aber nicht von der KWI stammte, konnte dem Bestand Oberbergamt Freiberg zugeordnet werden. Als Anlage zum Findhilfsmittel liegt eine Übersicht dieser Archivalien mit Angabe von Titel, Laufzeit, Signaturen und jetziger Zuordnung bei.

Einen Teil dieses Bestandes bilden auch die Akten des Bergschulcomités zu Zwickau. Da der Kohlenwerksinspektor gleichzeitig den Vorsitz dieses Comités innehatte, lief auch der Schriftverkehr des Comités über die Registratur der KWI. Diese Archivalien sind daher nicht vom Bestand KWI Zwickau zu trennen.
Da das weitere Schriftgut des Bergschulcomités ab dem Jahre 1870 bisher nicht aufgefunden werden konnte, wurden zwei Akten aus dem Jahre 1869, die aber erst nach Auflösung der KWI begonnen wurden, im Bestand belassen und nicht in den Bestand (Landes-)Bergamt Freiberg - Berginspektoren eingeordnet.
In diesem Zusammenhang wird auch auf den Bestand (Landes-)Bergamt Freiberg - Bergschulangelegenheiten verwiesen.

Bei der KWI Dresden wurden die Generalia als weit gefasste Betreffsakten, dabei z. T. nach den Korrespondenten, und die Spezialia in Form von Serienakten zu den einzelnen Kreisdirektionsbezirken gebildet. Dagegen erfolgte bei der KWI Zwickau die Bildung der Generalia nach eng gefassten Betreffen und die der Spezialia vor allem anhand der Bezirke der Unterobrigkeiten. Daraus resultiert auch die größere Anzahl Akteneinheiten dieses Bestands.
Anhand der Inventarverzeichnisse und Signaturen des Registraturbildners wurde die vormalige Gliederung des Bestandes wie folgt erkennbar.
Das Inventar des Archivs der KWI Zwickau war in 5 Kategorien eingeteilt:
I. Akte
II. Journale, tabellarische Übersichten und Notizen
III. Risse, Karten und Zeichnungen
IV. Bücher und im Buchhandel erschienen Kartenwerke
V. diverse Gegenstände

Innerhalb des Verzeichnisses I erfolgte lediglich eine fortlaufende Nummerierung mit arabischen Ziffern, zusammengehörige Bände wurden unter derselben Nummer und einer Bandzahl in römischen Zahlen verzeichnet, die Zuordnung zu dem Verzeichnis war auf allen Akten jedoch nicht erkennbar. Im Verzeichnis II erfolgte eine tiefe Untergliederung nach sachlichem Betreff mit Großbuchstaben, Kleinbuchstaben und arabischen Ziffern, wobei auf einigen Archivalien keine Signatur vorgenommen wurde. Im Verzeichnis IV erfolgte wiederum eine fortlaufende Nummerierung mit arabischen Ziffern, hier war jedoch auch die Nummer des Verzeichnisses auf den Einbänden vermerkt. Zu den Verzeichnissen III und V liegen im Bestand keine Archivalien vor.
Insgesamt muss eingeschätzt werden, dass der Aufbau der Registratur so nicht systematisch war und für archivische Zwecke nicht beibehalten werden konnte.
Zur erforderlichen Neuordnung des Bestandes anhand inhaltlicher Schwerpunkte wurde die bei der Verzeichnung der KWI Dresden erarbeitete Klassifikation angewendet und erweitert. Dabei war festzustellen, dass bei der KWI Zwickau ab dem Jahre 1857 keine reinen "Unfallakten" mehr geführt wurden, sondern im Gegensatz zur KWI Dresden die Unfallauswertungen dann der allgemeinen aufsichtlichen Tätigkeit zugeordnet wurden.
Als Hilfe bei der Benutzung der Archivalien wurde ein Index erarbeitet. Er gliedert sich in Personen- und Ortsnamen, wobei die Indizes über die Angaben in den Enthält -Vermerken hinaus gehen. Dieser Index darf jedoch nicht als abschließende Aufzählung aller im Bestand erwähnten Orte und Personen betrachtet werden, da diese nur schwerpunktmäßig erfasst werden konnten. Lediglich beim Ortsindex zu den Kalk- und Steinbrüchen wurde auf Vollständigkeit geachtet, um dem Benutzer das Auffinden dieser Besonderheiten zu erleichtern. Die im Index genannten Nummern stellen die Signaturen dar.

Es erfolgte eine maschinelle Neuvergabe der Signatur nach der Klassifikation mit
AUGIAS 5.2 (DOS-Version), wobei das Programm die Sortierung ausschließlich nach der zeitlichen Reihenfolge vornahm.
Alte und jetzt gültige Signaturen sind in der Konkordanzliste gegenübergestellt.
Umgestaltet wurden Aktentitel, die nicht mehr dem jetzigen Sprachgebrauch entsprechen. Um die Zusammengehörigkeit einzelner Bände sowie den Aufbau der Aktenführung entsprechend der Bezirke der Unterobrigkeiten auch weiterhin deutlich werden zu lassen, mussten einige unzutreffende oder zu weit gefasste Aktentitel beibehalten werden; diese wurden aber durch berichtigende Enthält -Vermerke ergänzt.
Gleichfalls wurde eine technische Bearbeitung des Bestands vorgenommen. Die Archivalien wurden gesäubert, mit Signaturetiketten versehen und einkartoniert.

Der Bestand der KWI Zwickau umfasst nunmehr 201 geheftete Akteneinheiten. Er hat einen Umfang von 3,5 lfd.
Die bisherigen Findhilfsmittel (Verzeichnisse I und II) sowie die in der Altregistratur des Bergarchivs eingeordneten Verzeichnisse III, IV und V wurden in den Bestand eingegliedert.

Freiberg, den 12.02.1998A. Henry Zimmermann


Literaturverzeichnis:
Heucke, Franz: Beiträge zur Freiberger Bergchronik die Jahre 1831-1900 umfassend. Nebst Mitteilungen über frühere Geschehnisse beim Freiberger Bergbau, Freiberg 1905.
Blaschke, Karlheinz: Verwaltungsgeschichte des Staates, Lehrbrief 3 Sächsische Verwaltungsgeschichte, Potsdam 1958.
Wahle, Georg Heinrich: Das Allgemeine Berggesetz für das Kgr. Sachsen. Nach amtlichen Quellen erläutert, Freiberg 1891.
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Kgr. Sachsen, Jahrgänge 1851 ff.
Kalender für den Sächsischen Berg- und Hütten-Mann auf das Jahr 1851, Herausgegeben von der Kgl. Bergakademie zu Freiberg.
Jahrbuch für den Berg- und Hütten-Mann, Herausgegeben von der Kgl. Bergakademie zu Freiberg, Jahrgänge 1852 ff.
Staatshandbuch für das Kgr. Sachsen, Herausgegeben vom Ministerium des Innern, Jahrgänge 1850 ff.
Festschrift zur 50-jährigen Jubelfeier der Zwickauer Bergschule, verfasst von Bergschuldirektor Johannes Treptow, Freiberg 1912



Behördenorganisation und rechtliche Grundlagen.- Registranden.- Gesetze und Verordnungen.- Aufsicht über Kohlenwerke und Stein- und Kalkbrüche.- Sicherheit von Kohlenwerken.- Markscheidewesen.- Statistik.- Bergschulkommitee Zwickau.
Dem Anwachsen des Kohlenbergbaus in Sachsen trug man Mitte des 19. Jahrhunderts durch die Schaffung von Kohlenwerksinspektionen Rechnung. Die durch das Steinkohlenmandat von 1822 den Bergämtern aufgetragene Aufsicht über den Kohlenbergbau wurde diesen Spezialbehörden überwiesen, die seit 1852 dem Ministerium des Innern unterstellt waren. Sitz des ersten Kohlenwerksinspektors war Dresden.
Am 1. April 1853 wurde ein zweiter Kohlenwerksinspektor mit Sitz in Zwickau eingesetzt. Er betreute die Kreisdirektion Zwickau und die zur Kreisdirektion Leipzig gehörenden Amtshauptmannschaften Rochlitz und Leipzig und ab 1856 auch Borna. Der Kohlenwerksinspektor war den betreffenden lokalen Behörden (Ämter, Justizämter der Schönburgischen Rezessherrschaft und den Stadträten) beigeordnet. Die Kohlenwerksinspektion war zunächst nur mit dem Inspektor Richard Kühn besetzt, später wurde diesem noch ein Assistent beigegeben.
Neben der Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften im Kohlenbergbau und der Untersuchung von Unfällen ist die Mitgliedschaft im Bergschulkommitee Zwickau zu bemerken. Aus dieser Aufsichtstätigkeit sind viele Akten über die Bergschule Zwickau entstanden, die anders als die Bergschule Freiberg nicht nur vom Staat, sondern auch aus Beiträgen der Stadt Zwickau und der Kohlenwerksbesitzer unterhalten wurde. Die Schule konnte bis zu fünfzig Bergschüler aufnehmen und unterrichtete diese in vier Klassen in den Fächern Arithmetik, Zeichnen, Schönschreiben, Physik, Mineralogie, Geometrie, Geographie, Geognosie, Maschinenbau, Buchführung und Markscheidewesen.
  • 1998 | Findbuch/Datenbank
  • 2024-02-20 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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