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Beständeübersicht

Bestand

20383 Rittergut Frohburg

Datierung1434 - 1945
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)29,80
Geschichte des Ritterguts Frohburg [01]
Die Stadt Frohburg liegt südlich von Borna, im heutigen Landkreis Leipzig (früher Pflege Altenburg, Amt Borna, ab 1856 Gerichtsamt Frohburg, ab 1875 Amtshauptmannschaft Borna, ab 1952 Landkreis Geithain).
Ihr geschichtlicher Ursprung lässt sich bis zum Jahre 1172 zurückverfolgen. Erstmalige Erwähnung findet Frohburg als "oppodium" 1233 und ihre Gründung geht wahrscheinlich auf die Burggrafen von Altenburg zurück. Die Stadt verfügte aber noch über keinerlei Stadtrechte und wurde vom Grundherrn regiert. Die Eigenständigkeit erhielt Frohburg erst 1831 in Folge der neuen sächsischen Landgemeindeordnung. Drei Jahre später wurde der erste Bürgermeister gewählt.
Die Besitzer des altschriftsässigen Ritterguts Frohburg besaßen die Ober- und Erbgerichtbarkeit über die Stadt Frohburg sowie über Röthigen und hatten Anteile von Greifenhain inne. In Kleineschefeld bestand zunächst ein eigenes Gericht, das für Kleineschefeld und Streitwald zuständig war. Erst ab 1820 erwarb das Rittergut Frohburg auch die Gerichtsbarkeit für Kleineschefeld. Im Jahr 1856 wurde die Gerichtsbarkeit auf Anordnung des Justizministeriums an den Staat abgegeben, die Rechtssprechung für beide Rittergüter ging am 27. Juni 1856 an das Königliche Gericht Frohburg. 1934 wurde Kleineschefeld nach Eschefeld eingemeindet.
Als Besitzer von Frohburg oder Teilen davon traten in relativ kurzer Folge verschiedene Familien aus dem Niederadel in Erscheinung. [02] Der älteste bekannte Eigentümer des Rittergutes war Ende des 14. Jh. Caspar von Zeschau. Im 15. Jh. lag Frohburg meist in den Händen von Mitglieder der Familie von Brösen. Später gehörte das Gut für kurze Zeitabschnitte verschiedenen Vertretern des sächsischen Adels, darunter Angehörige der Geschlechter von Bünau, von Draschwitz und von Minkwitz. Es folgte für die Zeit von 1553 bis 1646 die Familie von Kreutz. Mitte des 17. Jh. wurde August Friedrich von Kötteritz vom Kurfürsten Johann Georg I. mit dem Gut, der Stadt und allem sonstigen Zubehör belehnt. [03] Durch einen Erbkaufvertrag im Jahre 1681 zwischen den Brüdern von Kötteritz und Friedrich von Born wurde Frohburg Eigentum des Bornschen Geschlechts, [04] von dem es 1712 an Karl Haubold von Bose kam. [05] Wenige Jahre später, im Jahr 1726, kaufte der "Großbritanische Geheime Rat in Braunschweig-Hannover" Philipp Adam von Eltz das Rittergut. [06] Nach dessen Tod im Jahre 1727 erwarb es Philipp Adam von Hardenberg. In den Händen der Familie von Hardenberg blieben die Frohburgischen Besitzungen bis 1777. Dann übernahm es der Leipziger Kreisamtmann Johann Ernst Blümner. Nach dessen Tode erhielt es 1801 sein Sohn Ernst Blümner, der 1810 in den Freiherrnstand erhoben wurde.
Durch Erbschaft kam Frohburg zunächst an Caroline Gruner, Schwester des Vorbesitzers, und 1853 an deren Tochter Constanze Henriette Freifrau von Falkenstein und ihren Mann, den sächsischen Staatsminister Johann Paul Freiherr von Falkenstein. Ihnen folgten der Dresdner Kreishauptmann und Wirtschaftsminister Friedrich Ludwig Albrecht Krug von Nidda, Enkel des Staatsministers von Falkenstein, und dessen Erben.
Das Rittergut Frohburg mit dem Vorwerk Röthigen und drei Anteilen am Dorf Greifenhain war Mann- und Weiberlehngut und hatte nach einem Anschlag des Jahres 1777 einen Wert von 191.960 Talern. [07] Dazu war seit 1730 noch das Allodialgut Kleineschefeld mit einem Wert von 76.800 Talern gekommen. Im Jahr 1900 hatte das Rittergut einen Umfang von 854 ha.
Zu den Wirtschaftsgebäuden des Rittergutes zählten eine Branntweinbrennerei, eine Böttcherei, ein Brauhaus, ein Fischhaus, eine Ziegelscheune, eine Wasserkunst, eine Schenke beim Vorwerk Röthigen und eine in Greifenhain. An der durch Frohburg fließenden Wyhra lagen 3 Mühlen, von denen die Bleymühle zum Rittergut gehörte, die Bornaische und die Wiesenmühle aber Besitz der Stadt waren. Zum Wirtschaftsbetrieb des Rittergutes gehörten außer dem Schlossteich noch 18 weitere Teiche. Am bedeutendsten von diesen ist der Kleineschefelder oder Große Teich.
Die Stadt Frohburg hatte Anfang des 17. Jh. 650 Einwohner. In der Hauptsache ernährten sich die Bürger durch Landwirtschaft und durch das Handwerk. Die Zahl der Handwerksmeister lag Anfang 19. Jh. bei 400. Besonders hervorzuheben sind das Zeug- und Leineweberhandwerk sowie das Töpfereigewerbe. Die Zeug- und Leineweber führten ihre Waren bis nach Italien und den Niederlanden aus. Bedeutend für die Einnahmen der Stadt waren die durchgehende Hauptstraße Leipzig - Chemnitz sowie die zweimal jährlich durchgeführten Jahrmärkte. Im Oktober 1810 erhielt die Stadt dazu die Konzession zur Abhaltung eines Vieh- und Rossmarktes.

Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Das Schriftgut des Ritterguts Frohburg ist aus zwei verschiedenen Überlieferungslinien hervorgegangen. Als schriftsässiges Rittergut stellte Frohburg einen eigenständigen Gerichts- und Verwaltungsbezirk dar. Bei der Wahrnehmung der entsprechenden Kompetenzen in Justiz und Verwaltung entstand ein wesentlicher Teil des überlieferten Schriftgutes. Mit dem Übergang der privaten Gerichtsbarkeit an den Staat, der in Sachsen zwischen 1833 und 1856 erfolgte, wurde auch das Patrimonialgerichtsarchiv verstaatlicht. Dieser Teil der Überlieferung wurde bei der Wiederherstellung der Urprovenienzen aus den Nachfolgebehörden herausgelöst und 1963 vom damaligen Landeshauptarchiv Dresden an das Staatsarchiv Leipzig übergeben. Weitere Akten der Patrimonialgerichtsbarkeit wurden im Rahmen von Beständebereinigungen dem Bestand "RG Frohburg" zugeordnet. Ebenso wurden bei einer Provenienzprüfung im Jahr 1999 fünf weitergeführte Akten dem Bestand 20089 Gerichtsamt Frohburg zugeordnet.
Der zweite Teil der Überlieferung, das Schriftgut der Rittergutswirtschaft und des Familienarchivs, blieb noch bis 1945 Eigentum der Rittergutsbesitzer und wurde erst mit der Bodenreform verstaatlicht. Nachdem bereits im Jahre 1955 einige Akten vom Kreisarchiv Geithain abgegeben worden waren, wurde der Bestand "Grundherrschaftsarchiv Frohburg" im Juni 1963 vom Universitätsarchiv Leipzig, wohin er nach der Bodenreform gelangt war, dem Staatsarchiv Leipzig übergeben.
Der Hauptteil des Bestandes wurde 1965 durch Christa Fritzsche mit einem masch. Findbuch erschlossen. Dieses enthielt ordnungsabhängig die Signaturen 1 – 1772 (mit Strichnummern) sowie die Urkunden U 1 – U 31. Die Verzeichnungseinheiten aus dem Findbuch wurden 2006 in eine Augias-Datenbank übertragen.
Im Jahr 2010 erfolgte die Erschließung der verbliebenen 2,5 lfm, die bisher noch unbearbeitet waren. Dabei handelte es sich in erster Linie um den Nachlass von Johann Paul Freiherr von Falkenstein aber auch um einige Akten der Rittergutswirtschaft. Bei der Verzeichnung wurde die vorhandene Klassifikation einer Überarbeitung unterzogen und modifiziert. Zusätzlich mussten einige der vorhandenen Titel korrigiert und, wenn nötig, Enthältvermerke angelegt werden. Die bisherige Verzeichnung der Urkunden war unzureichend. Es wurden Kurzregesten angelegt und die formalen Eigenschaften der Schriftstücke genauer beschrieben.
Arbeitsgrundlage für diese Verzeichnung war die "Erschließungsrichtlinie des Sächsischen Staatsarchivs". Sie erfolgte in der Regel in einfacher Form. Eine erweiterte Verzeichnung wurde nur vorgenommen, wenn dies erforderlich war, weil die Akten Einzelvorgänge und Schriftstücke enthalten, die für die Auswertung von besonderer Bedeutung sind oder wegen ihres speziellen Inhalts noch unter abweichenden, im Aktentitel nicht zum Ausdruck kommenden Gesichtspunkten ausgewertet werden können. Erfasst wurden nach Möglichkeit die alten Registratursignaturen sowie frühere Archivsignaturen. Die Bildung von Bandreihen entstand in der Regel neu und in chronologischer Folge. Die neuen Archivsignaturen wurden fortlaufend nach dem Bär'schen Prinzip vergeben.
Die Register der Orts- und Personennamen, ebenfalls mit dem o. g. PC-Programm erstellt, orientierten sich an der fortlaufend vergebenen Indexnummer, die kursiv unter der Verzeichnungseinheit steht. Aussortiert wurden 20 Akten mit fremden Provenienzen. Virtuell erfasst wurden die Gerichtsbücher des Ritterguts Frohburg, die sich heute im Teilbestand "Gerichtsbücher des Amtsgerichtes Frohburg" befinden.

Überlieferungsschwerpunkte
Der mit dem vorliegenden Findbuch vollständig erschlossene Bestand "Rittergut Frohburg" besteht aus 1862 Akteneinheiten und 31 Urkunden, hat einen Umfang von rund 30,8 lfm und umfasst den Zeitraum von 1434 bis 1946.
Den mengenmäßigen Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Unterlagen der Patrimonialherrschaft und hierbei wiederum die Akten der Zivilgerichtsbarkeit. In sehr großer Anzahl sind auch so genannte Gerichtsprotokolle überliefert, die gemeinsam mit den Gerichtsbüchern einen Überblick über die Tätigkeit der Patrimonialgerichte im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit geben.
Akten, die aus der Wahrnehmung der Obergerichtsbarkeit hervorgegangen sind, berichten z. B. von Verfahren wegen Hochverrats gegen die Anführer der Frohburger Bürgerschaft, die 1849 dazu aufgerufen hatten, der provisorischen Regierung in Dresden zu folgen und die neu gegründete Kommunalgarde nach Dresden zu schicken. [08]
In geringerem Maße sind Archivalien über die Gutswirtschaft vorhanden, wobei es sich vorwiegend um allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten und um Jagd- und Forstsachen handelt. Vermisst werden ältere Ernteregister, Geldjournale u. a. Wirtschaftsbücher, die einen näheren Einblick in die Ökonomie des Rittergutes zugelassen hätten. Von großem regional- und heimatgeschichtlichem Interesse dürften die aus verschiedenen Jahren überlieferten Erbzins- und Frondienstregister sein.
Zahlreiche Akten sind über den Eschefelder Teich vorhanden, vor allem sind es Streitigkeiten der Gerichtsherrschaft mit den Besitzern des RG Sahlis (besonders Hans und Wolf Löser), über die verschiedensten Rechte am Eschefelder Teich.
Das Familienarchiv enthält Unterlagen der Familien von Kreutz, von Kötteritz, von Born, von Bose, von Hardenberg, Blümner und Nidda-Falkenstein. Hierbei ist besonders das Schriftgut der Familien von Hardenberg und Blümner umfangreich und aussagekräftig. Auch sind zahlreiche Landtagsakten und anderes Landtagsschriftgut, vor allem aus der Zeit des Rittergutsbesitzers Philipp Adam von Hardenberg, vorhanden. Die Archivalien der Familie Blümner umfassen neben allgemeinem Familienschriftgut auch Nachrichten über die Zeit der napoleonischen Fremdherrschaft, gesammelt und aufgeschrieben von Ernst Blümner.
Besonders reichhaltiges Material für die sächsische Landesgeschichte des 19. Jh. enthält der Nachlass von Johann Paul Freiherr von Falkenstein. In seinen verschiedenen Funktionen, u. a. als Innenminister und als Staatsminister, nahm er maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung Sachsens in dieser Zeit. Man findet u. a. Unterlagen zur Verfassungsgeschichte, zu den Unruhen im Jahr 1849 oder zur Organisation der sächsischen Verwaltung.

Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und das Personenregister erstellt wurden.
Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 20383 Rittergut Frohburg Nr. (fettgedruckte Zahl).

Verweise auf korrespondierende Bestände

20120 Amtsgericht Frohburg
20089 Gerichtsamt Frohburg
20006 Amt Borna
20577 Rittergut Wolftitz
20487 Rittergut Nenkersdorf

Jens Kunze
Juli 2010

Besitzer des Ritterguts Frohburg [09]

1392
Caspar von Zeschau


1412
Apel von Brösen


1413
Heinrich von Bünau


1435
Friedemann, Wilhelm und Fritz von Draschwitz


1445
Veit, Bastian, Fabian, Apel und Johann von Brösen


1457
Conrad und Georg von Brösen


1475
Jörg von Brösen


1511
Rudolf von Bünau (nur Burglehn)


nach 1511
Johann Schrenck


1529
Wolf, Hans, Anton und Barthel Schrenck


1529
Caspar von Mergenthal


nach 1529
Caspar von Minckwitz


vor 1537
Nickel von Techwitz


vor 1553
Wendel von Draschwitz


1553
Melchior von Kreutz


1555
Bernhard von Kreutz


1600
Melchior von Kreutz


1602
Christoph von Kreutz


1624
Melchior von Kreutz


1646
August Friedrich von Kötteritz


1681
Friedrich von Born


1690
Georg Friedrich von Born


1712
Karl Haubold von Bose


1726
Philipp Adam von Eltz, Geheime Rat in Braunschweig-Hannover


1730
Philipp Adam von Hardenberg, Domherr im Stift Magdeburg


1760
Georg Ludwig von Hardenberg, Oberhofgerichtsassessor in Leipzig


1777
Johann Ernst Blümner, Kreisamtmann in Leipzig


1801
Ernst Blümner (1810 Freiherr)


1815
Ernst August Freiherr von Blümner


1831
Heinrich Blümner, Oberhofgerichtsrat in Leipzig


1839
Caroline Gruner


1853
Constanze Henriette Freifrau von Falkenstein

Johann Paul Freiherr von Falkenstein, Staatsminister


1888
Friedrich Ludwig Albrecht Krug von Nidda, Kreishauptmann in Dresden, Wirtschaftsminister





[01] Vgl. Einleitung des masch. Findbuches von Christa Fritzsche aus dem Jahr 1965.
[02] Vergleiche Anhang.
[03] Vgl. StA-L, 20383, Rittergut Frohburg U 22 (28. Mai 1657).
[04] Vgl. StA-L, 20383, Rittergut Frohburg Nr. 9.
[05] Vgl. StA-L, 20383, Rittergut Frohburg U 24 (12. Juli 1699) und Nr. 11-12.
[06] Vgl. StA-L, 20383, Rittergut Frohburg U 27 (30. September 1726)
[07] Vgl. StA-L, 20383, Rittergut Frohburg Nr. 1492.
[08] Vgl. StA-L, 20383, Rittergut Frohburg Nr. 418, 419 und 987.
[09] Fischer, Geschichte der Besitzer von Frohburg, in: Archiv für sächsische Geschichte (Bd. 4), Leipzig 1866, S. 251-267.
Grundlagen der Patrimonialherrschaft.- Lehnsurkunden.- Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Stadt Frohburg.- Patronat.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.- Gutswirtschaft.- Familienarchive von Kreutz, Löser, von Kötteritz, von Born, von Bose, von Hardenberg, Blümner, von Falkenstein und Krug von Nidda.
Das Rittergut Frohburg, südlich von Borna im Amt Borna gelegen, war altschriftsässig. Als erster Besitzer ist aus dem 14. Jahrhundert Caspar von Zeschau bekannt. Weitere Besitzer waren u. a. die Familien von Brösen, von Bünau, von Draschwitz und von Minkwitz. Ab 1553 besaßen für ca. einhundert Jahre die von Kreutz das Rittergut, gefolgt von den Familien von Kötteritz, von Born, von Bose, von Eltz, von Hardenberg, Blümner und Gruner. Letzter Besitzer im 20. Jahrhundert war der Dresdner Kreishauptmann Dr. Friedrich Krug von Nidda und von Falkenstein. Das Rittergut besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über Frohburg, Röthigen und Teile von Greifenhain, ab 1820 auch über Kleineschefeld. Auf Anordnung des Justizministeriums wurde die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 27. Juni 1856 dem Königlichen Gericht Frohburg übertragen.
  • 2010 | Findbuch / Datenbank
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