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Beständeübersicht

Bestand

22063 Erbgericht Mühlau (Patrimonialgericht)

Datierung1613 - 1856
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)0,60
Geschichte des Erbgerichtes Mühlau

Die südwestlich von Burgstädt gelegene Gemeinde Mühlau war vom Zeitalter des Ancien Régime bis in die Epoche der beginnenden Industrialisierung Sitz eines Erbgerichts mit Schankgerechtigkeit. Die Ausübung der Niedergerichtsbarkeit lag in den Händen verschiedener Patrimonialgerichte: Zu Beginn des 19. Jh. unterstanden von 180 Häusern in Mühlau 34 dem Rittergut Callenberg (Besitzer von Schönburg-Waldenburg). Weitere Grundherren in Mühlau waren für 50 Häuser und 2 Mühlen das Rittergut Mittelfrohna und für 80 Häuser und 3 Mühlen das Amt Penig, das auch die Obergerichtsbarkeit ausübte. [01] Das Erbrichtergut befand sich im Callenberger Anteil von Mühlau. Die Inhaber der Gerichtsbarkeit führten die richterlichen Geschäfte in der Regel nicht persönlich, sondern setzten Gerichtsverwalter ein, die im Namen des Gerichtsherrn Recht sprachen und die Gerichtsgebühren einzogen. [02] Im Erbgericht Mühlau waren 1856 ein Richter (Johann Michael Türschmann) und ein Schöffe (Gottfried Kutschbach) tätig. [03] Die Erbgerichte übten die niedere Gerichtsbarkeit eines Gutsherrn über seine bäuerlichen Hintersassen aus und waren die erste Rechtsinstanz. Vor diese Gerichte kamen Schuldsachen, Zivilklagen oder leichte Kriminalfälle.

Die Zuständigkeit des Erbgerichts Mühlau für die Niedergerichtsbarkeit endete am 18. August 1856. Sämtliche gerichtlichen Kompetenzen wurden in Folge des Gesetzes vom 17. August 1855 an das Königliche Gericht Burgstädt abgetreten. [04] Mit der ab dem 1. Oktober 1856 in Kraft getretenen neuen Gerichtsverfassung entstand eine einheitliche Gerichtsstruktur für das Königreich Sachsen aus 116 Gerichtsämtern und 19 Bezirksgerichten. [05] An die Stelle des Königlichen Gerichts Burgstädt trat das Gerichtsamt Burgstädt.

Bestandsgeschichte

Mit dem Ende der Patrimonialgerichtsbarkeit 1856 und der Übergabe der Zuständigkeiten an das Königliche Gericht Burgstädt kamen auch die Akten des Erbgerichts Mühlau an einen neuen Ort. In einem Brief des Dresdner Justizministeriums vom 26. Juni 1856 wird das Mühlauer Gericht aufgefordert, alles "an Akten, Urkunden, Gerichtsbüchern, Depositen, Gerichtssiegeln etc. für den Staat" [06] an das Königliche Gericht Burgstädt (Bestand 20060) zu überführen. Die Akten wurden am 14. August 1856 mit einem Fuhrwerk von Mühlau nach Burgstädt transportiert. [07] Darauf folgten die Stationen Gerichtsamt Burgstädt 1856 (Bestand 20086) und ab 1879 das Amtsgericht Burgstädt (20017 AG Burgstädt). Die Amtsgerichte waren das Resultat des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich vom 27. Januar 1877 und waren seit dem 1. Oktober 1879 auch im Königreich Sachsen vollständig an die Stelle der Gerichtsämter getreten.

Aus dem Archiv des Amtsgerichtes gelangten die zuvor schon mehrfach bewerteten Akten auf Anweisung des Justizinspektors Eberhard nach erneuter Bewertung 1933 sukzessive in das Hauptstaatsarchiv Dresden. [08] Dieses gab die Unterlagen zusammen mit weiteren Vorakten des Amtsgerichts Burgstädt später an das Staatsarchiv Chemnitz ab, wo sie unerschlossen blieben. Von dort gelangte der Bestand am 17. Juni 2004 in das Leipziger Staatsarchiv. Die überlieferten 21 Akten wurden im März 2007 im Rahmen eines Praktikums mit Hilfe des Programms AUGIAS erschlossen. Dabei wurden zwei Akten aufgrund fremder Provenienzen aus dem Bestand herausgelöst und den Beständen Gerichtsamt Burgstädt bzw. Rittergut Mylau (Staatsarchiv Chemnitz) zugeordnet. Aus dem Sammelbestand Gerichtsbücher (12613 Gerichtsbücher) wurden drei Gerichtshandelsbücher des Erbgerichts Mühlau virtuell erfasst. Orts- und Personennamen wurden indiziert.

Überlieferungsschwerpunkte

Aufgrund der äußerst dürftigen Überlieferungslage des Erbgerichts Mühlau lässt sich kein Schwerpunkt der Überlieferung feststellen. Etwa die Hälfte des Bestandes machen die Schriftstücke der Zivil- und Freiwilligen Gerichtsbarkeit aus (v. a. Grundstücks- und Nachlassangelegenheiten) und spiegeln damit anschaulich das Hauptbetätigungsfeld der Patrimonialgerichte wider. Hinweise zur Benutzung

Die Erfassung des Bestandes Erbgericht Mühlau erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Personen- und Ortsregister erstellt wurde.

Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: STA-L, 22063, Erbgericht Mühlau Nr. (fettgedruckte Zahl)

Verweis auf korrespondierende Bestände

12613 Gerichtsbücher
20060 Königliches Gericht Burgstädt
20086 Gerichtsamt Burgstädt
20117 Amtsgericht Burgstädt

Literatur

HOFMANN, Dr. H. L., Die Rittergüter des Königreichs Sachsen. Ein Abriss ihrer Geschichte und rechtliches Stellung nebst topographischen und statistischen Nachrichten über sämtliche Rittergüter p.p., Dresden, 1901.

SCHUMANN, August, Vollständiges Staats- Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Bd. 6 Lohmen bis Neudörfchen, Zwickau 1819.

Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe der Amtsgerichte, Hrsg.: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, Leipzig 1999.

Ph. Walter
März 2007


[01] Hofmann, Dr. H. L., Die Rittergüter des Königreichs Sachsen. Ein Abriss ihrer Geschichte und rechtliches Stellung nebst topographischen und statistischen Nachrichten über sämtliche Rittergüter p.p., Dresden, 1901, S. 162.- Schumann, August, Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Bd. 6 Lohmen bis Neudörfchen, Zwickau 1819, S. 589-590.
[02] Hofmann, 1901, S. 17.
[03] StA-L, 20086 Gerichtsamt Burgstädt, Nr. 8, Blatt 6.
[04] Ebenda, Bl. 1.
[05] Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe der Amtsgerichte, Hrsg.: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, Leipzig 1999, S. 1.
[06] StA-L, 20086 Gerichtsamt Burgstädt, Nr. 8, Blatt 1.
[07] Ebenda, Bl. 13.
[08] StA-L, 20117 Amtsgericht Burgstädt, Nr. 74, Blatt 1.
Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.
Die Gemeinde Mühlau bei Burgstädt war Sitz eines Erbgerichts mit Schankgerechtigkeit, das die niedere Gerichtsbarkeit über die Untertanen ausübte, die dem Rittergut Callenberg unterstanden. Am 18. August 1856 wurde diese Gerichtsbarkeit an das Königliche Gericht Burgstädt abgegeben.
  • 2007 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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